Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

ein Freund von mir hat sich von seiner Lebensgefährtin getrennt. Sie waren nicht verheiratet und haben zusammen einen 16-jährigen Sohn.
Nun steht die Frage der Höhe des Unterhalts im Raum. Der Vater des Kindes hat einen Dienstwagen, der von seinem Nettogehalt noch abgezogen wird. Berechnet sich der Unterhalt für den Sohn nun auf das Nettogehalt oder auf das Nettogehalt minus den Dienstwagen?

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

LG

PW

Ich denke Netto, bin mir aber nicht sicher. Sonst zählen auch Sachen wie Versicherungen und Hypotheken und Abzahlung von Küchen etc auch noch im Raum. Wieso zahlt er einen „Dienstwagen“ ab? Leaasing? ist nicht so wichtig wie Kind versorgen, Oder?

Hallo,

der Dienstwagen wird als Einkommen gezählt. Unter http://www.carookee.net/forum/Elternforum/42 findet man die Düsseldorfer Tabelle. Des weiteren kann man dort die Unterhaltsleitlinien des (für das Kind) zuständige OLG finden. Da steht dann alles drin.

Gruß