Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
Sind Eltern einer 21jährigen verheirateten Tochter, die ihre Ausbildung abgebrochen hat, sich von ihrem Ehemann, der Insolvent ist, getrennt hat, unterhaltspflichtig?? Denn diesen fordert sie jetzt.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

So weit ich weiss, nein. Sie hat die Ausbildung abgebrochen, das war ihre Entscheidung. Eltern sind nur während der 1.Ausbildung verantwortlich und auch nur dann, wenn sich das Kind bemüht, die Ausbildung zügig und erfolgsversprechend durchführt.

Hallo liebe Nina,

natürlich seid Ihr erst einmal nicht unterhaltspflichtig - geht man von einer „normalen“ Situation aus; sprich das Kind ist gesund.

Angaben kann man natürlich nur sehr vorsichtig machen, wenn man den genauen Sachverhalt nicht kennt und evtl. Details zu einer anderen Meinung führen könnten.

Hier ist es jedoch sehr klar, dass zunächst die Tochter selbst ihren Unterhalt bestreiten muss, da sie ja volljährig ist. Da sie die Ausbildung abgebrochen hat, ist ihr eine Tätigkeit, die ihrem Lebensunterhalt dient auch zuzumuten. Darüber hinaus wird sie, sofern sie verheiratet ist, Trennungsunterhalt beanspruchen können, wenn sie sich vorher nicht selbst unterhalten hat. Auch wenn der Ehemann insolvent ist, heißt das nicht, dass er seiner Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen kann/muss.

Ihre Tochter wird lernen müssen, dass im Leben nicht immer die Eltern … verantwortlich sind …

Alles Gute.

LG

Hallo,

wenn die volljährige Tochter nicht erwerbsunfähig behindert oder krank ist, sich in keiner Ausbildung befindet, müssen Eltern keinen Unterhalt leisten. KEIN bedeutet hier sogar, sie müssen nicht mal Wohnraum und sonstige Naturalien zur Verfügung stellen.

Sie kann ihr Einkommen mit Jobs (incl. Putzen, Fritten braten bei McD, als Klofrau usw.) selbst erwirtschaften.

Gerichtsverfahren und Forderungen der Hartz IV-Behörden kann man hier als Eltern sehr gelassen entgegensehen. Kein Richter in Deutschland fördert die Faulheit von Volljährigen.

Gruß

Hallo Nina, oder hallo Ludwig …

glasklares „nein“!

Der Ehemann ist unterhaltspflichtig.
Wenn er nicht kann, weil insolvent, geht sie entweder leer aus,
oder er muß sich was einfallen lassen …
Ich rate dazu, den Unterhalt (vom Ehemann!!) einzuklagen!
Das schafft Rechts- und Planungssicherheit.
Auch für Euch.

Liebe Grüße
Andreas

Vielen Dank für Ihre Antwort!!!

Genau so sehe ich das auch… vielen Dank!!

Das hört sich ja gut an. Vielen Dank für Ihre Nachricht!!!

Vielen Dank für Ihren Rat!!
LG
Nina Ludwig

ganz genau kenne ich das Bürgerliche Gesetzbuch da nicht…Im Netz fand ich grade noch folgenden Hinweis: Der Ehegatte haftet vor den Eltern, ist er aber aber zahlungsunfähig , sind die „wieder dran“ . Am Besten aber von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wie das im Zusammenhang mit dem Bemühen, eine Ausbildung zu machen, steht.

Hallo,
nein, Sie sind nicht unterhaltspflichtig, da die Tochter verheiratet ist, und der Mann zahlen muss

lisa