Unterhalt

Hallo,

ein Bekannter möchte sich von seiner Freundin trennen. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von 6 und 8 Jahre. Sie sind nicht verheiratet.
Die Frau geht halbtags arbeiten. Allerdings fängt sie Mitte des Jahres eine Umschulung an und wird wahrscheinlich weniger als jetzt verdienen.
Das Nettojahreseinkommen des Mannes beträgt einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld ca. 50.000,-€

Welche Kosten kommen auf meinen Bekannten im Falle der Trennung zu? Für die Kinder ist er auf jeden Fall unterhaltspflichtig, aber wie sieht es mit der Frau (nicht Ehefrau) aus? Muß er auch für sie aufkommen?

Der Kindesunterhalt kann der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Es wird allerdings immer nur ein Kind berechnet. Wie sieht es bei zwei Kindern aus? Verdoppelt sich der Betrag oder wird eine andere Berechnungsgrundlage genommen.

Bin dankbar für Antworten oder hilfreiche Links!!

Viele Grüße
Janca

Hallo Janca,

so viel ich das beurteilen kann, ist Dein Bekannter seiner Lebensgefährtin keinen Unterhalt schuldig. Den Kindern allerdings schon, wie Du selbst schon festgestellt hast. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 € kommt da ein hübsches Sümmchen zusammen, aber am Hungertuch nagt er ja anscheinend auch nicht :wink:

In diesem Fall geht der Kindesunterhalt absolut vor (im Falle, es gibt noch andere Gläubiger).

Ich rate Deinem Bekannten, sich einfach mal unverbindlich beim Jugendamt zu melden und sich das Ganze im Detail erklären zu lassen.

Viele Grüße
Jana

Der Kindesunterhalt kann der Düsseldorfer Tabelle entnommen
werden. Es wird allerdings immer nur ein Kind berechnet.

Nein! Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich auf einen Mann,
der einer Frau und zwei Kindern unterhaltspflichtig ist.

siehe Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle:
http://www.agiburg.de/ag_dtan.htm

Außerdem ist er jedem Kind den Tabellenbetrag schuldig.

Falls er Wenigeren Unterhaltspflichtig ist, wird eine entsprechend höhere Einkommensstufe zu grunde gelegt.

Vom ermittelten Unterhalt wird das halbe Kindergeld abgezogen, falls er mehr als 135% des Mindestsatzes bezahlt.

Gruß Norbert