Unterhalt

Guten Morgen,

tja, ich würde gerne mal wissen ob ein Geschiedener das Recht!! hat sein Kind auf seine Steuerkarte eintragen zu lassen oder ob ich das verweigern kann.
Es geht um folgendes, 14 jähriger Sohn, bis Ende 2002 kam regelmäßig Unterhalt von 230?. Dann wurde er wieder Vater und ihm wurde es wohl zu teuer für 2 Kids zu zahlen. Nu häng ich natürlich durch, aber wenn er doch nicht zahlt und ausserdem sowieso zu wenig wieso sollte er ihn dann noch auf seine Steuerkarte kriegen? Er würde dann, obwohl er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt ja auch noch drann *verdienen*

Über jeden rat wäre ich dankbar
MFG Angela

p.s. hoff das iss das richtige Brett

Eintragen lassen und Unterhalt vollstrecken
Daß der „Ex“ ein Kind hat, ist eine Tatsache. Wie sollte man die Eintragung dieser Tatsache „verweigern“ können, ohne zu lügen? Ich würde mir gar nicht groß Gedanken um diese Eintragung machen, sondern den Kindesunterhalt durch Lohnpfändung zwangsvollstrecken lassen. Da ein 14jähriges Kind ohne eigenes Einkommen und Vermögen der Unterhaltsberechtigte ist, gibt es Prozeßkostenhilfe, die Anwalts- und Gerichtskosten deckt. Ab zum Rechtsanwalt!

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