Unterhalt

Hallo,

Eltern müssen ihre Kinder m. W. bis zum 27. Lebensjahr unterstützen. Was nun, wenn jemand sein Studium zu diesem Zeitpunkt erfolgreich abschließt, aber keinen Arbeitsplatz bekommt?

Kriegt er ab dann Sozialhilfe?
Oder müssen die Eltern ihn noch weiter unterstützen?
Oder die Sozialhilfe, die er erhält, zurückzahlen?

Freundliche Grüße
Carsten

Hallo Carsten,

Eltern sind ihr ganzes Leben lang gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig (und umgekehrt).

Im vorliegenden Fall dürfte der ehemalige Student arbeitsfähig sein. Damit entfällt die Unterhaltspflicht der Eltern.

Sofern der ehemalige Student keine Arbeit findet und deshalb seinen Lebensunterhalt nicht durch sonstiges Einkommen oder eigenes Vermögen sicherstellen kann, ist das Sozialamt zur Leistung verpflichtet (künftig die Agentur für Arbeit).

Sofern die Sozialhilfe voraussichtlich nur für kurze Dauer gewährt wird (z. B. wenn der ehemalige Student einen Job antreten kann, aber laut Arbeitsvertrag erst in zwei Monaten), kann das Sozialamt die Hilfe darlehensweise gewähren, die muss dann später zurückgezahlt werden.

Lässt sich von vornherein die Dauer nicht absehen, muss die Hilfe regulär (also nicht rückzahlbar) gewährt werden.

Liebe Grüsse

Holger von oben

Hi Holger von oben,

Sofern der ehemalige Student keine Arbeit findet und deshalb
seinen Lebensunterhalt nicht durch sonstiges Einkommen oder
eigenes Vermögen sicherstellen kann, ist das Sozialamt zur
Leistung verpflichtet (künftig die Agentur für Arbeit).

woher haste denn die Weisheit, das das künftig die BA macht? Noch steht nämlich gar nicht fest, ob die Länder ALG II abwickeln oder die BA - oder weißt du mehr? Abgesehen davon bleibt für einen Studenten, der noch nie gearbeitet hat, sowieso das Sozialamt zuständig.

Brennend interessiert

Diana