Unterhalt

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Brett.
Der Unterhalt nach einer Scheidung (Frau & 1 Kind, 11 Jahre) besteht meines Wissens aus dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle v. 07/2003.
Gibt es nicht eine Regelung, wonach der unterhaltsberechtigten Frau, die bisher Teilzeit arbeitete, wieder ein Vollzeitjob zumutbar ist, nachdem das Kind 12 Jahre alt ist?

Danke vorab für die sachkundigen Antworten!

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Brett.
Der Unterhalt nach einer Scheidung (Frau & 1 Kind, 11 Jahre)
besteht meines Wissens aus dem Kindesunterhalt und dem
Ehegattenunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle v. 07/2003.
Gibt es nicht eine Regelung, wonach der unterhaltsberechtigten
Frau, die bisher Teilzeit arbeitete, wieder ein Vollzeitjob
zumutbar ist, nachdem das Kind 12 Jahre alt ist?

Ja,das ist so.
Sie hat auf jeden Fall keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt ,wieviel sie arbeitet ist ihre Sache ,sie kann ja auch mit dem wenigen Geld auskommen ,wenn sie will.Aber bezahlen brauchst du für sie nicht mehr .

GRuss
Kosmokatze

So nicht ganz korrekt
Hallo Kosmokatze,

die Antwort ist so nicht ganz zutreffend. Der Ehegattenunterhalt richtet sich zum einen nach den ehelichen Lebensverhältnissen und zum anderen nach der Arbeitsfähigkeit des Unterhaltsempfängers. Die jeweiligen OLGs legen unterschiedliche Grenzen fest, ab wann eine Teilzeit- bzw. Vollzeittätigkeit wieder zumutbar ist. Wenn außerdem die Unterhaltsempfängerin nachweisen kann, daß sie trotz ausgiebiger Bemühungen keinen Job findet oder z.B. das Kind außergewöhnliche Betreuung braucht (Krankheit, Lernbehinderung o.ä.) ist eine Vollzeitstelle in vielen Fällen nicht zumutbar. Dieser Absatz von dir:

Sie hat auf jeden Fall keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt
(…)
Aber bezahlen brauchst du für sie nicht mehr .

würde zwar viele unterhaltspflichtige Männer freuen, stimmt aber nicht.

Gruß vom

Sams