Unterhalt

Guten Tag zusammen!
ich versuch mal, mein Anliegen möglichst kurz zu umschreiben, betone aber im Vorfeld: ich will mich NICHT vor Unterhaltszahlungen drücken! Ich möchte lediglich wissen, wo in diesem speziellen Fall die rechtlichen grenzen liegen. Alle Kommentare im Sinne von „Väter, die nicht zahlen, sollten erschossen werden“ bitte ich also zu unterlassen. Denn die Rechtsprechung ist in genug Fällen GEGEN uns liebende, treusorgende, alleinlebende Väter. Danke!

Zum Thema: meine Tochter ist drei Jahre alt und deren Mutter hat im April 2004 Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt gestellt. Nach Prüfung meines Einkommens erhielt ich heute ein Schreiben mit Festlegung des Unterhalts. Hat alles soweit seine Richtigkeit, ABER: ich wieweit bin ich unterhaltspflichtig, wenn meine Tochter die Hälfte der Woche bei mir ist? Sie hat hier ein eigenes Zimmer und ist auch immer bei mir, wenn die Zeit der Mutter es wegen deren Studiums es nicht zuläßt. Vor Aufnahme des Studiums hat die Mutter einen sicheren Job ohne Rücksprache mit mir gekündigt (war u.a. Trennungsgrund; ich war/bin arbeitslos).
die finanzielle Belastung für meine Tochter liegt also zu 50% bei der Mutter und bei mir; meine Tochter steht bei mir mit auf der Lohnsteuerkarte, ist hier gemeldet usw. Splittet sich demnach nicht auch der Unterhaltsanspruch? Oder bin ich genauso zur Zahlung verpflichtet wie die „Herren“ die sich um ihre Kinder nicht kümmern/sie nicht sehen usw.?

Ich danke für Feedback!
Vince.

Hallo Vincent,
als Freundin eines zur Zeit arbeitslosen getrenntlebenden Vaters der seine beiden Zwerge jedes Wochenende von Freiag Mittag bis Sonntag Abend und mindestens in der Hälfte aller Ferien bei sich ( uns ) hat kann ich Dir aus eigener Erfahrung nur einen Rat geben : sprich mit dem Sachbearbeiter/ der Sachbearbeiterin der Unterhaltsvorschusskasse. Die Sachbearbeiter sind keine Monster sondern Menschen die durchaus beide Seiten der Medaille sehen. Bei uns ist es so, das die Wochenanwesenheitsstunden der Kinder beim Vater als Barunterhalt angerechnet werden und er somit 33 % ( ist zwar auch ungerecht aber die Ferien zählen nicht mit ) weniger zahlen muss.
Übrigens müssen Dir von Deinem ALG 820 Euronen bleiben. Nur der Betrag der darüber hinausgeht kann zur Zahlung an die Unterhaltsvorschusskasse herangezogen werden.

Solltest Du dazu noch Fragen haben , werde ich sie Dir gerne - so gut ich kann - beantworten. Allerdings wäre es mir lieber wenn wir das dann per Email klären könnten ( nur für den Fall das hier doch wieder Einige glauben getrenntlebende Väter heruntermachen zu müssen ).

Herzliche Grüsse aus dem stürmischen Norden
Katrin

meine Tochter ist drei Jahre alt und deren Mutter
hat im April 2004 Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt gestellt.
Nach Prüfung meines Einkommens erhielt ich heute ein Schreiben
mit Festlegung des Unterhalts. Hat alles soweit seine
Richtigkeit, ABER: ich wieweit bin ich unterhaltspflichtig,
wenn meine Tochter die Hälfte der Woche bei mir ist? Sie hat
hier ein eigenes Zimmer und ist auch immer bei mir, wenn die
Zeit der Mutter es wegen deren Studiums es nicht zuläßt. Vor
Aufnahme des Studiums hat die Mutter einen sicheren Job ohne
Rücksprache mit mir gekündigt (war u.a. Trennungsgrund; ich
war/bin arbeitslos).
die finanzielle Belastung für meine Tochter liegt also zu 50%
bei der Mutter und bei mir; meine Tochter steht bei mir mit
auf der Lohnsteuerkarte, ist hier gemeldet usw. Splittet sich
demnach nicht auch der Unterhaltsanspruch? Oder bin ich
genauso zur Zahlung verpflichtet wie die „Herren“ die sich um
ihre Kinder nicht kümmern/sie nicht sehen usw.?

Hallo,

ich hoffe, Du kannst fundiert nachrechnen, dass „alles seine Richtigkeit hat“? Das Jugendamt arbeitet gelegentlich etwas nachlässig, wenn es um die Berücksichtigung von dem Naturalunterhalt gleichgestellten Sachleistungen und anzurechnendem Kindergeld geht.

Gruß

Jens

Hallo, Jens!

Danke der zweifelnden Nachfrage … Also ich kann es soweit nachvollziehen, als dass der vom Jugendamt genannte Betrag dem der Düsseldorfer Tabelle entspricht. „Berücksichtigung von dem Naturalunterhalt gleichgestellten Sachleistungen und anzurechnendem Kindergeld“? Bitte klär mich auf!
Danke und Gruß
Vince.

Hallo,

ich hoffe, Du kannst fundiert nachrechnen, dass „alles seine
Richtigkeit hat“? Das Jugendamt arbeitet gelegentlich etwas
nachlässig, wenn es um die Berücksichtigung von dem
Naturalunterhalt gleichgestellten Sachleistungen und
anzurechnendem Kindergeld geht.

Gruß

Jens