Hallo,
wie verhält es sich, wenn sich jemand von seinem Mann trennt und in die BRD zieht (wenn Kinder vorhanden sind). Der noch Ehemann zwar deutscher ist, beide auch nach deutschem Recht verheiratet wurden, der Mann aber in Frankreich wohnen würde und Wohneigentum hätte, für das er aber noch bezahlen müsste. Hätte die Frau gegenüber dem Mann dann einen Unterhaltsanspruch wenn ein Kind unter einem Jahr da wäre und eins 6Jahre und ein leicht behindertes Kind von 8 Jahren ?
Grüße Peter
Ja, alle Ansprüche !
Bei Kindesunterhalt verschärft.
Abkommen zwischen Frankreich und
Deutschland !
Vorsicht : keine Gnade !
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