neulich auf einer Party eine Diskussion über Eherecht bzw. Unterhalt.
Eine Frau behauptete, daß, wenn sie den Mann mit dem sie verheiratet ist und Kinder hat, verlässt, also die Ehe nicht mehr aufrechterhalten mag, Unterhalt für sich und die Kinder bekommt. So weit so gut. Knackpunkt: Sie meint, ihr 400-Euro-Job würde bei der Unterhaltszahlung nicht angerechnet. Sie hat dann eine Tabelle genannt, aus der hervorging, daß ihr Mann soviel bezahlen müßte, daß ihm seinerseits nur 250-300 Euro blieben.
Sie bekäme Umzug, Renovierung der neuen Wohnung usw. alles vom Sozialamt bezahlt. Mit Wohngeld, Zahlungen von ihrem Mann und diesem 400 Euro-Job käme sie auf ca. 1250 Euro monatliche Einnahmen.
also wenn sie so „blöd“ ist,das vorher „auszuposaunen“…lol…
kriegt sie gar nix…
Hartz IV sagt ganz klar,wer „mutwillig“ seine Hilfsbedürftigkeit herbeiführt,bekommt NIX !!
Und diesen Tatbestand erfüllt ja der genannte Text…
Es kommt mit auf das Alter der Kinder an. Sind die Kinder
klein oder behindert, so kann die Arbeit der Frau als
„über obligatorisch“ anerkannt werden, da es ihre Aufgabe
ist, dieKinder zu erziehen.
In solchen Fällen wird das Einkommen der Frau nicht
angerechnet.
Gängige Rechtsprechung des OLG-Schleswig.
Was den Mann angeht :
Seine Aufgabe besteht darin, Ehegattenunterhalt und
Kindesunterhalt zuzahlen. Fertig.
Pfändungsfreigrenze des Mannes : die Frau kann
beantragen, dass die normale Grenze herabgesetzt
wird. In der Praxis bedeutet das, doppelter
Sozialhilfesatz verbleibt dem Mann. In Zahlen
etwa Euro 600,- je Monat.
Wenn Du es genau wissen wilst, gehe über google.de
zur DIAKONIE Berlin-Brandenburg und gebe als
weiteres Suchwort : Berechnung Sozialhilfe ein.
Die DIAKO hat ein anonymes Internetprogramm, mit
dem Du genau berechnen kannst.
Aus diesem Programm ergibt sich einSozialhilfesatz
des Mannes. Den mal 2 und Du hast die Zahlen, die
dem Mann bleiben.
Zahlt er nicht freiwillig, kommt §§ 170 StGB ins
Spiel…
Die Frau kann ihre Absicht übrigens ruhig vorher in
die Welt posaunen,ihre Vorgehensweise ist „legal“.
Und da ihre Arbeit „überobligatorisch“ sein kann,
spielt das Durchdenkenund Posaunen ihrer Absicht
keine Rolle.
Ne, stimmt nicht. Meine Schwester läßt sich seit Jahren mir
ihren Kindern aushalten.
Und der Mann zahlt und rutscht selber in die Sozialhilfe ?