Hallo!
Angenommen eine eheähnliche Gemeinschaft trennt sich, nach 7 Jahren. Sie haben getrennte Konten und eine Sohn. Unterhalt ans Kind wird bezahlt. Nun wird der Elterteil bei dem das Kind lebt arbeitslos. Kann es dann sein das der andere Elterteil noch Unterhalt für den Ex-Partner zahlen muss, wie bei Verheirateten.
Marcel
Hallo,
uneheliche Elternteile haben DERZEIT einen Unterhaltsanspruch bei Betreuung des Kindes bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Ausnahme, wenn das Kind eine besondere Betreuung benötigt.
Es sind aber Bestrebungen im Gange die Betreuungszeit eines unehelichen Kindes auszuweiten und dem der ehelichen Kinder anzugleichen.
Gruß
Ingrid
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Hallo Ingrid
Danke für die Antwort. Das würde dann bedeuten wenn jetzt Trennung dann kann 2 bis 3 Jahre nichts kommen. Falls dann ein Gesetz kommt muss dann Unterhalt bezahlt werden (Ex- Partner)?
Grüße Marcel
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