Unterhalt

Hallo,
sind Eltern zum Unterhalt für Ihre 23-jährige Tochter verpflichtet, die nach abgeschlossenem ein weiteres (Aufbau-)Studium beginnt?
Keine Sorge. Will meinen Eltern nix Böses. Ist alles abgesprochen, wir müssen nur wissen ob sie evtl. zu soetwas verplichtet sind und ggf. in welcher Höhe.
Danke und viele liebe Grüße, Veronika

Hallo Veronika,

Schau mal hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ
ob Du etwas brauchbares findest.
Auch hier: http://www.meisterernst.de/familienrecht/beitrag_mol… steht etwas brauchbares drin.
MfG Flashbac

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Hi,
grundsätzlich endet die Unterhaltspflicht laut BGB nie.
Sie setzt allerdings eine Bedürftigkeit voraus.
Das heißt, der Unterhaltsbegehrende muss unfähig sein,
seinen Lebensunterhalt selbst sicherzustellen.
Ausbildungsunterhalt wird m.E. nach einer abgeschlossenen
Ausbildung nicht mehr geschuldet, und nun kann man
von dem Unterhaltsbegehrenden verlangen,
seinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst
sicherzustellen. Das heißt, wenn er seine Eltern
auf Unterhalt verklagen würde, würde er wahrscheinlich
keinen Erfolg haben.

Gruß
Nelly

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