Unterhalt

Hallo liebe Experten!

Hatte ja letztens schon mal gefragt, wegen der
Vaterschaftsanerkennung. Jetzt habe ich eine Frage zur
Unterhaltszahlung.
Wenn man sich mit dem Vater auf einen Betrag geeinigt hat und
er das monatlich überweist, reicht das? Die Sache ist die,
dass die ja beim Jobcenter alles sehen wollen - reicht
das, wenn man z.B. eine Bestätigung von ihm hat, welchen Betrag er monatlich zahlt oder die Auszüge vorlegt? Oder muß das etwa auch noch
amtlich, notariell etc beglaubigt werden? Denn wenn sich z.B. beide einig sind könnte man das rechtliche evtl ja sonst auch nachträglich noch alles regeln, aber nehmen wir mal an, es bleibt nicht mehr viel Zeit…
Was muß man da dem Jobcenter alles vorlegen? Prüfen die da genau
nach, wieviel er zahlen muß, d.h. muß er eine Gehaltsabrechnung
vorlegen?

Vielleicht kann mir ja jemand erklären, wie man da genau
vorgehen muß und ob man zwingend einen Titel braucht.

Vielen Dank!

M.

Hallo,
1.hast du meine Antwort von heute Vormittag schon gelesen?
2. Die bei der ARGE wollen normalerweise einen Titel sprich Urkunde oder Gerichtsurteil sehen. Es muss der mindestens der Mindestunterhalt (mind 199 € f. Kind von 0-5) gezahlt werden. Was ist mit deinem Anspruch auf Unterhalt gem §1615l BGB? ggfs. greift hier der Jobcenter auf den Kindsvater zurück…
3. wenn du dem Jobcenter sagst, dass du einen Beistand hast, der derzeit alles regelt, warten die auch gerne auf diesen Titel.

und ich rate dir drigend aufgrund meines wirklich reichen Erfahrungsschatzes:
lass den Kindvater eine Urkunde über den Kindesunterhalt JETZT unterschreiben, du hast dann für die nächsten 20 Jahre deine Ruhe, auch wenn das Verhältnis zum Kindvater aus irgendwelchen Gründen, die du dir heute noch nicht vorstellen kannst, evtl. mal schlechter werden sollte…

Das gibt es und leider, und öfter als man selbst glaubt!!
grüsse
dragonkidd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
1.hast du meine Antwort von heute Vormittag schon gelesen?
2. Die bei der ARGE wollen normalerweise einen Titel sprich
Urkunde oder Gerichtsurteil sehen. Es muss der mindestens der
Mindestunterhalt (mind 199 € f. Kind von 0-5) gezahlt werden.
Was ist mit deinem Anspruch auf Unterhalt gem §1615l BGB?
ggfs. greift hier der Jobcenter auf den Kindsvater zurück…
3. wenn du dem Jobcenter sagst, dass du einen Beistand hast,
der derzeit alles regelt, warten die auch gerne auf diesen
Titel.

Hallo Juliane,

dann gib ihr aber auch noch den Tipp, den Unterhaltstitel mit einer Anpassungsklausel zu versehen. Dann muss sie nicht jedes Jahr wegen 20 Euro klagen nur weil das Amt es will.

Gruß

Peter

und ich rate dir drigend aufgrund meines wirklich reichen
Erfahrungsschatzes:
lass den Kindvater eine Urkunde über den Kindesunterhalt JETZT
unterschreiben, du hast dann für die nächsten 20 Jahre deine
Ruhe, auch wenn das Verhältnis zum Kindvater aus irgendwelchen
Gründen, die du dir heute noch nicht vorstellen kannst, evtl.
mal schlechter werden sollte…

Das gibt es und leider, und öfter als man selbst glaubt!!
grüsse
dragonkidd

Hallo liebe Experten!

Hatte ja letztens schon mal gefragt, wegen der
Vaterschaftsanerkennung. Jetzt habe ich eine Frage zur
Unterhaltszahlung.
Wenn man sich mit dem Vater auf einen Betrag geeinigt hat und
er das monatlich überweist, reicht das? Die Sache ist die,
dass die ja beim Jobcenter alles sehen wollen - reicht
das, wenn man z.B. eine Bestätigung von ihm hat, welchen
Betrag er monatlich zahlt oder die Auszüge vorlegt? Oder muß
das etwa auch noch
amtlich, notariell etc beglaubigt werden? Denn wenn sich z.B.
beide einig sind könnte man das rechtliche evtl ja sonst auch
nachträglich noch alles regeln, aber nehmen wir mal an, es
bleibt nicht mehr viel Zeit…
Was muß man da dem Jobcenter alles vorlegen? Prüfen die da
genau
nach, wieviel er zahlen muß, d.h. muß er eine
Gehaltsabrechnung
vorlegen?

Vielleicht kann mir ja jemand erklären, wie man da genau
vorgehen muß und ob man zwingend einen Titel braucht.

Vielen Dank!

M.

Hallo @all

dann gib ihr aber auch noch den Tipp, den Unterhaltstitel mit
einer Anpassungsklausel zu versehen. Dann muss sie nicht jedes
Jahr wegen 20 Euro klagen nur weil das Amt es will.

Einfach einen dynamischen Titel (wird fast immer so vorgeschlagen) mit Angabe der Stufe der Düsseldorfer Tabelle vom Jugendamt erstellen lassen. Damit entfällt die Anpassung und die Erstellung ist obendrein noch kostenlos.

Und gebt dem Vater den Tipp, den Titel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu begrenzen. Ansonsten muß er ggf. klagen, damit der Titel wieder unwirksam wird. Hier muß beim Jugendamt allerdings aufgepasst werden, da die dies nur sehr ungern machen.

Viele Grüße
Jekyll

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Hallo!

Danke für Deine Antworte(n) - die eine hatte ich wirklich noch nicht gesehen.
Ich weiß nicht, ob ich wirklich einen Beistand brauche, denn der Kindsvater unterschreibt ja alles, was ich will. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ein Schrieb reicht oder ob das irgendwo notariell beglaubigt werden muß, damit das Amt das akzeptiert.
Unterhalt bekomme ich von ihm nicht, weil er Student ist und deshalb sonst nicht über seinen Eigenbehalt käme.
Urkunde - wo bekommt man die denn? Wo macht man das?
Das Verhältnis zum Kindsvater ist jetzt schon nicht gut, an der Unterhaltsfrage ändert das aber rein gar nichts. Deshalb würde die Urkunde ja reichen.
Weißt Du, wo man die machen lassen muß? Und müssen da beide persönlich anwesend sein? Denn er wohnt ja in Frankfurt, ich in Berlin. Und das Kind kommt in drei Wochen…
Braucht man für die Urkunde dann eine Vaterschaftsanerkennung?

Danke und Gruß,

M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Juliane,

dann gib ihr aber auch noch den Tipp, den Unterhaltstitel mit
einer Anpassungsklausel zu versehen. Dann muss sie nicht jedes
Jahr wegen 20 Euro klagen nur weil das Amt es will.

Gruß

Peter

Hi Peter,
die gibt´s vom Jugendamt in 99,5 % aller Fälle nur noch dynamisch.
nur die Richter an Familiengerichten sind zumeist nicht fähig die dynamisierung in die Urteile aufzunehmen…
grüsse
dragonkidd

Hallo!

Danke für Deine Antworte(n) - die eine hatte ich wirklich noch
nicht gesehen.
Ich weiß nicht, ob ich wirklich einen Beistand brauche, denn
der Kindsvater unterschreibt ja alles, was ich will. Ich
wollte eigentlich nur wissen, ob ein Schrieb reicht oder ob
das irgendwo notariell beglaubigt werden muß, damit das Amt
das akzeptiert.

Notariell beglaubigt kostet, Jugendamt ist kompetent und kostenlos ausserdem reicht das den Ämtern meistens nicht, die wollen einen Titel aus dem man zur Not auch vollstrecken kann

Unterhalt bekomme ich von ihm nicht, weil er Student ist und
deshalb sonst nicht über seinen Eigenbehalt käme.

Und was ist in 15 Jahren wenn er Chefarzt ist oder gutbezahlter Manager?
und mit seiner Ehefrau und den Kindern in einer 280 qm Villa zweimal im Jahr 3 Wochen Urlaub macht und du nicht weisst, wie du die nächste Markenhose finanzieren sollst? Geschweige denn die zukünftigen Studiengebühren?

Urkunde - wo bekommt man die denn? Wo macht man das?
Das Verhältnis zum Kindsvater ist jetzt schon nicht gut, an
der Unterhaltsfrage ändert das aber rein gar nichts. Deshalb
würde die Urkunde ja reichen.
Weißt Du, wo man die machen lassen muß? Und müssen da beide
persönlich anwesend sein? Denn er wohnt ja in Frankfurt, ich
in Berlin. Und das Kind kommt in drei Wochen…
Braucht man für die Urkunde dann eine Vaterschaftsanerkennung?

Danke und Gruß,

M.

Hallo M. mach dir doch keinen so grossen Kopf darum, freu dich lieber auf dein Kind! Machs dir bequem und geh zum Beistand!

Zum Beurkundungsvorgang selbst:

  1. Der Vater geht mit einer Kopie der Geburtsurkunde und seinem Personalausweis aufs nächste Jugendamt, egal wo in deutschland (z. B. Frankfurt) und sagt, dass er die Vaterschaft zu diesem Kind in der Geburtsurkunde anerkennen möchte. Der Urkundsbeamte nimmt dann eine Urkunde über die Vaterschaft auf. Eine Kopie geht dann an das Standesamt (Berlin)in dessen Bereich das Kind geboren wurde.
  2. Dann bekommst du einen Schrieb vom Standesamt, dass du doch bitte vorbeikommen sollst mit Personalausweis und dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen sollst.

So jetzt hast du einen Vater aber noch keinen Knopf Geld.

Ablauf mit Beistand:
Du gehst nach der Geburt, wenns dir wieder besser geht (2-4 Wochen) auf dein zuständiges Jugendamt und lässt für dein Kind eine Beistandschaft einrichten und gehst wieder nach Hause.
Der Beistand schreibt den Vater an und bittet ihn, entweder entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die Unterhaltsverpflichtung errechnet werden kann oder gleich zu einem Jugendamt seiner Wahl (z. B. Frankfurt) zu gehen und

  1. Eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft errichten zu lassen und
  2. In dieser Urkunde den Mindestunterhalt anzuerkennen
    Wenn der Vater diese Urkunden hat machen lassen werden die vom jugendamt Frankfurt an deinen Beistand geschickt. Der Beistand schreibt dich dann an, du mögest vorbeikommen und der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
    Das wars 2 x aufs amt, und du hast einen Titel den auch der Jobcenter befriedigt, und deine Ruhe die nächsten 20 Jahre.
    Sollte der Kindsvater dann mal zu Geld kommen (siehe oben) kann der Beistand auch den Geldeingang überwachen, d. h. der Vater zahlt seinen Unterhalt an den Beistand und der Beistand überweist dann an dich weiter. Vorteil: Sollte das Geld nicht oder nicht regelmäßig komen übernimmt der Beistand das gesamte Mahnwesen. Er überprüft auch regelmäßig die Finanziellen Verhältnisse des Vaters damit der Unterhalt auch immer in der richtigen Höhe kommt.
    Sollte der Vater derzeit nicht zahlen können, wird dich der Beistand auf die UVG-Kasse des Jugendamtes verweisen siehe hier:
    http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/unter…
    Wie gesagt, krieg erstmal deinen Wonneproppen und lass dir dann helfen. Nach der Geburt ist noch früh genug. Dir geht echt kein Anspruch verloren. Ausserdem kann dir der Beistand auch viele andere Tipps für weitere finanzielle Hilfen geben.
    grüsse deagonkidd

Hallo!

Notariell beglaubigt kostet, Jugendamt ist kompetent und
kostenlos ausserdem reicht das den Ämtern meistens nicht, die
wollen einen Titel aus dem man zur Not auch vollstrecken kann

Okay, also dann das.

Und was ist in 15 Jahren wenn er Chefarzt ist oder
gutbezahlter Manager?
und mit seiner Ehefrau und den Kindern in einer 280 qm Villa
zweimal im Jahr 3 Wochen Urlaub macht und du nicht weisst, wie
du die nächste Markenhose finanzieren sollst? Geschweige denn
die zukünftigen Studiengebühren?

Ähm, dann wird der Unterhalt neu verhandelt? Man kann doch in jedes Schreiben Klauseln reinsetzen, die gültig sind? Oder das steht in der Urkunde? Außerdem verdiene ich mehr als er und das wird voraussichtlich auch erstmal so bleiben, wenn ich wieder arbeiten kann. Und welche Studiengebühren denn?

Hallo M. mach dir doch keinen so grossen Kopf darum, freu dich
lieber auf dein Kind! Machs dir bequem und geh zum Beistand!

Zum Beurkundungsvorgang selbst:

  1. Der Vater geht mit einer Kopie der Geburtsurkunde und
    seinem Personalausweis aufs nächste Jugendamt, egal wo in
    deutschland (z. B. Frankfurt) und sagt, dass er die
    Vaterschaft zu diesem Kind in der Geburtsurkunde anerkennen
    möchte.

Okay, das macht er, das habe ich mit ihm geklärt.

Der Urkundsbeamte nimmt dann eine Urkunde über die

Vaterschaft auf. Eine Kopie geht dann an das Standesamt
(Berlin)in dessen Bereich das Kind geboren wurde.
2. Dann bekommst du einen Schrieb vom Standesamt, dass du doch
bitte vorbeikommen sollst mit Personalausweis und dieser
Vaterschaftsanerkennung zustimmen sollst.

Okay.

So jetzt hast du einen Vater aber noch keinen Knopf Geld.

Doch. Er gibt mir ja schon Geld! Ich habe selbst einen Vater, der mich wegen Unterhaltsabänderung verklagt hat und niemals zahlen wollte, obwohl er Millionär ist und ungefähr 30 Häuser besitzt. Trotzdem würde ich nicht jedem gleich das Schlimmste unterstellen.

Ablauf mit Beistand:
Du gehst nach der Geburt, wenns dir wieder besser geht (2-4
Wochen) auf dein zuständiges Jugendamt und lässt für dein Kind
eine Beistandschaft einrichten und gehst wieder nach Hause.
Der Beistand schreibt den Vater an und bittet ihn, entweder
entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die
Unterhaltsverpflichtung errechnet werden kann oder gleich zu
einem Jugendamt seiner Wahl (z. B. Frankfurt) zu gehen und

  1. Eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft errichten
    zu lassen und
  2. In dieser Urkunde den Mindestunterhalt anzuerkennen
    Wenn der Vater diese Urkunden hat machen lassen werden die vom
    jugendamt Frankfurt an deinen Beistand geschickt. Der Beistand
    schreibt dich dann an, du mögest vorbeikommen und der
    Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Okay. Wenn das so einfach geht… Und das geht nur so?

Das wars 2 x aufs amt, und du hast einen Titel den auch der
Jobcenter befriedigt, und deine Ruhe die nächsten 20 Jahre.
Sollte der Kindsvater dann mal zu Geld kommen (siehe oben)
kann der Beistand auch den Geldeingang überwachen, d. h. der
Vater zahlt seinen Unterhalt an den Beistand und der Beistand
überweist dann an dich weiter. Vorteil: Sollte das Geld nicht
oder nicht regelmäßig komen übernimmt der Beistand das gesamte
Mahnwesen. Er überprüft auch regelmäßig die Finanziellen
Verhältnisse des Vaters damit der Unterhalt auch immer in der
richtigen Höhe kommt.

Genau das möchte ich nicht. Der Vater des Kindes lebt am Existenzminimum und ich verdiene das dreifache. Dann möchte ich nicht, dass gleich gemahnt und vollstreckt wird. Und er will mir ja die ganze Zeit Geld geben! Ich muß ihn ja davon abhalten, dass er sein Auto nicht verkauft. Das Amt will das ja alles haben.

Sollte der Vater derzeit nicht zahlen können, wird dich der
Beistand auf die UVG-Kasse des Jugendamtes verweisen siehe
hier:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/unter…
Wie gesagt, krieg erstmal deinen Wonneproppen und lass dir
dann helfen. Nach der Geburt ist noch früh genug. Dir geht
echt kein Anspruch verloren. Ausserdem kann dir der Beistand
auch viele andere Tipps für weitere finanzielle Hilfen geben.
grüsse deagonkidd

Okay - vielen Dank erstmal! Schade, hätte das ja alles gerne noch vor der Geburt geregelt, denn mit dem Neugeborenen dann überall hinlaufen ist ja auch schwierig. Aber danke und einen schönen Dienstag!

M.

Hallo!

Notariell beglaubigt kostet, Jugendamt ist kompetent und
kostenlos ausserdem reicht das den Ämtern meistens nicht, die
wollen einen Titel aus dem man zur Not auch vollstrecken kann

Okay, also dann das.

Und was ist in 15 Jahren wenn er Chefarzt ist oder
gutbezahlter Manager?
und mit seiner Ehefrau und den Kindern in einer 280 qm Villa
zweimal im Jahr 3 Wochen Urlaub macht und du nicht weisst, wie
du die nächste Markenhose finanzieren sollst? Geschweige denn
die zukünftigen Studiengebühren?

Ähm, dann wird der Unterhalt neu verhandelt? Man kann doch in
jedes Schreiben Klauseln reinsetzen, die gültig sind? Oder das
steht in der Urkunde? Außerdem verdiene ich mehr als er und
das wird voraussichtlich auch erstmal so bleiben, wenn ich
wieder arbeiten kann. Und welche Studiengebühren denn?

die dein Kind in 20 Jahren mal berappen muss???

Hallo M. mach dir doch keinen so grossen Kopf darum, freu dich
lieber auf dein Kind! Machs dir bequem und geh zum Beistand!

Zum Beurkundungsvorgang selbst:

  1. Der Vater geht mit einer Kopie der Geburtsurkunde und
    seinem Personalausweis aufs nächste Jugendamt, egal wo in
    deutschland (z. B. Frankfurt) und sagt, dass er die
    Vaterschaft zu diesem Kind in der Geburtsurkunde anerkennen
    möchte.

Okay, das macht er, das habe ich mit ihm geklärt.

Der Urkundsbeamte nimmt dann eine Urkunde über die

Vaterschaft auf. Eine Kopie geht dann an das Standesamt
(Berlin)in dessen Bereich das Kind geboren wurde.
2. Dann bekommst du einen Schrieb vom Standesamt, dass du doch
bitte vorbeikommen sollst mit Personalausweis und dieser
Vaterschaftsanerkennung zustimmen sollst.

Okay.

So jetzt hast du einen Vater aber noch keinen Knopf Geld.

Doch. Er gibt mir ja schon Geld! Ich habe selbst einen Vater,
der mich wegen Unterhaltsabänderung verklagt hat und niemals
zahlen wollte, obwohl er Millionär ist und ungefähr 30 Häuser
besitzt. Trotzdem würde ich nicht jedem gleich das Schlimmste
unterstellen.

Ablauf mit Beistand:
Du gehst nach der Geburt, wenns dir wieder besser geht (2-4
Wochen) auf dein zuständiges Jugendamt und lässt für dein Kind
eine Beistandschaft einrichten und gehst wieder nach Hause.
Der Beistand schreibt den Vater an und bittet ihn, entweder
entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die
Unterhaltsverpflichtung errechnet werden kann oder gleich zu
einem Jugendamt seiner Wahl (z. B. Frankfurt) zu gehen und

  1. Eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft errichten
    zu lassen und
  2. In dieser Urkunde den Mindestunterhalt anzuerkennen
    Wenn der Vater diese Urkunden hat machen lassen werden die vom
    jugendamt Frankfurt an deinen Beistand geschickt. Der Beistand
    schreibt dich dann an, du mögest vorbeikommen und der
    Vaterschaftsanerkennung zustimmen.

Okay. Wenn das so einfach geht… Und das geht nur so?

Ja

Das wars 2 x aufs amt, und du hast einen Titel den auch der
Jobcenter befriedigt, und deine Ruhe die nächsten 20 Jahre.
Sollte der Kindsvater dann mal zu Geld kommen (siehe oben)
kann der Beistand auch den Geldeingang überwachen, d. h. der
Vater zahlt seinen Unterhalt an den Beistand und der Beistand
überweist dann an dich weiter. Vorteil: Sollte das Geld nicht
oder nicht regelmäßig komen übernimmt der Beistand das gesamte
Mahnwesen. Er überprüft auch regelmäßig die Finanziellen
Verhältnisse des Vaters damit der Unterhalt auch immer in der
richtigen Höhe kommt.

Genau das möchte ich nicht. Der Vater des Kindes lebt am
Existenzminimum und ich verdiene das dreifache. Dann möchte
ich nicht, dass gleich gemahnt und vollstreckt wird. Und er
will mir ja die ganze Zeit Geld geben! Ich muß ihn ja davon
abhalten, dass er sein Auto nicht verkauft. Das Amt will das
ja alles haben.

Dann lass dir nur eine Unterhaltsurkunde machen und sag dem Beistand dass du auf die Vollstreckung aus diesem Titel verzichtest.

Sollte der Vater derzeit nicht zahlen können, wird dich der
Beistand auf die UVG-Kasse des Jugendamtes verweisen siehe
hier:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/unter…
Wie gesagt, krieg erstmal deinen Wonneproppen und lass dir
dann helfen. Nach der Geburt ist noch früh genug. Dir geht
echt kein Anspruch verloren. Ausserdem kann dir der Beistand
auch viele andere Tipps für weitere finanzielle Hilfen geben.
grüsse deagonkidd

Okay - vielen Dank erstmal! Schade, hätte das ja alles gerne
noch vor der Geburt geregelt, denn mit dem Neugeborenen dann
überall hinlaufen ist ja auch schwierig. Aber danke und einen
schönen Dienstag!

M.