Hallo!
Notariell beglaubigt kostet, Jugendamt ist kompetent und
kostenlos ausserdem reicht das den Ämtern meistens nicht, die
wollen einen Titel aus dem man zur Not auch vollstrecken kann
Okay, also dann das.
Und was ist in 15 Jahren wenn er Chefarzt ist oder
gutbezahlter Manager?
und mit seiner Ehefrau und den Kindern in einer 280 qm Villa
zweimal im Jahr 3 Wochen Urlaub macht und du nicht weisst, wie
du die nächste Markenhose finanzieren sollst? Geschweige denn
die zukünftigen Studiengebühren?
Ähm, dann wird der Unterhalt neu verhandelt? Man kann doch in jedes Schreiben Klauseln reinsetzen, die gültig sind? Oder das steht in der Urkunde? Außerdem verdiene ich mehr als er und das wird voraussichtlich auch erstmal so bleiben, wenn ich wieder arbeiten kann. Und welche Studiengebühren denn?
Hallo M. mach dir doch keinen so grossen Kopf darum, freu dich
lieber auf dein Kind! Machs dir bequem und geh zum Beistand!
Zum Beurkundungsvorgang selbst:
- Der Vater geht mit einer Kopie der Geburtsurkunde und
seinem Personalausweis aufs nächste Jugendamt, egal wo in
deutschland (z. B. Frankfurt) und sagt, dass er die
Vaterschaft zu diesem Kind in der Geburtsurkunde anerkennen
möchte.
Okay, das macht er, das habe ich mit ihm geklärt.
Der Urkundsbeamte nimmt dann eine Urkunde über die
Vaterschaft auf. Eine Kopie geht dann an das Standesamt
(Berlin)in dessen Bereich das Kind geboren wurde.
2. Dann bekommst du einen Schrieb vom Standesamt, dass du doch
bitte vorbeikommen sollst mit Personalausweis und dieser
Vaterschaftsanerkennung zustimmen sollst.
Okay.
So jetzt hast du einen Vater aber noch keinen Knopf Geld.
Doch. Er gibt mir ja schon Geld! Ich habe selbst einen Vater, der mich wegen Unterhaltsabänderung verklagt hat und niemals zahlen wollte, obwohl er Millionär ist und ungefähr 30 Häuser besitzt. Trotzdem würde ich nicht jedem gleich das Schlimmste unterstellen.
Ablauf mit Beistand:
Du gehst nach der Geburt, wenns dir wieder besser geht (2-4
Wochen) auf dein zuständiges Jugendamt und lässt für dein Kind
eine Beistandschaft einrichten und gehst wieder nach Hause.
Der Beistand schreibt den Vater an und bittet ihn, entweder
entsprechende Unterlagen vorzulegen, aus denen die
Unterhaltsverpflichtung errechnet werden kann oder gleich zu
einem Jugendamt seiner Wahl (z. B. Frankfurt) zu gehen und
- Eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft errichten
zu lassen und
- In dieser Urkunde den Mindestunterhalt anzuerkennen
Wenn der Vater diese Urkunden hat machen lassen werden die vom
jugendamt Frankfurt an deinen Beistand geschickt. Der Beistand
schreibt dich dann an, du mögest vorbeikommen und der
Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Okay. Wenn das so einfach geht… Und das geht nur so?
Das wars 2 x aufs amt, und du hast einen Titel den auch der
Jobcenter befriedigt, und deine Ruhe die nächsten 20 Jahre.
Sollte der Kindsvater dann mal zu Geld kommen (siehe oben)
kann der Beistand auch den Geldeingang überwachen, d. h. der
Vater zahlt seinen Unterhalt an den Beistand und der Beistand
überweist dann an dich weiter. Vorteil: Sollte das Geld nicht
oder nicht regelmäßig komen übernimmt der Beistand das gesamte
Mahnwesen. Er überprüft auch regelmäßig die Finanziellen
Verhältnisse des Vaters damit der Unterhalt auch immer in der
richtigen Höhe kommt.
Genau das möchte ich nicht. Der Vater des Kindes lebt am Existenzminimum und ich verdiene das dreifache. Dann möchte ich nicht, dass gleich gemahnt und vollstreckt wird. Und er will mir ja die ganze Zeit Geld geben! Ich muß ihn ja davon abhalten, dass er sein Auto nicht verkauft. Das Amt will das ja alles haben.
Sollte der Vater derzeit nicht zahlen können, wird dich der
Beistand auf die UVG-Kasse des Jugendamtes verweisen siehe
hier:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/unter…
Wie gesagt, krieg erstmal deinen Wonneproppen und lass dir
dann helfen. Nach der Geburt ist noch früh genug. Dir geht
echt kein Anspruch verloren. Ausserdem kann dir der Beistand
auch viele andere Tipps für weitere finanzielle Hilfen geben.
grüsse deagonkidd
Okay - vielen Dank erstmal! Schade, hätte das ja alles gerne noch vor der Geburt geregelt, denn mit dem Neugeborenen dann überall hinlaufen ist ja auch schwierig. Aber danke und einen schönen Dienstag!
M.