Unterhalt

hallo zusammen,

mal angenommen mister x verdient ca.2025 € im monat.ist geschieden und wieder neu verheiratet.misses y hat kein eigenes einkommen.

mister x hat aber ein kind , 14 jahre aus erster ehe und ist somit unterhaltspflichtig.

die ex frau von mister x geht wieder arbeiten,gibt das gehalt aber nicht an.

wie wird denn der kindesunterhalt in solch einem fall berechnet?

für eine antwort bedanke ich mich schon mal im voraus :smile:

gruss
claudia

hallo zusammen,

Hallo,

mal angenommen mister x verdient ca.2025 € im monat.ist
geschieden und wieder neu verheiratet.misses y hat kein
eigenes einkommen.

mister x hat aber ein kind , 14 jahre aus erster ehe und ist
somit unterhaltspflichtig.

die ex frau von mister x geht wieder arbeiten,gibt das gehalt
aber nicht an.

Muss sie auch nicht. Der Unterhalt wird vom Gericht bei der Scheidung festgelegt. Basta. Das Einkommen der Exfrau ist irrelevant. Früher war das anders. Aber als man dahintergekommen ist, dass die Exfrauen nicht zur Arbeit gehen, weil sie damit (nach alter Regelung) nur den Exmann entlastet haben hat mans geändert.

Aussicht auf Neubrechnung hat die Sache nur, wenn die Exfrau mehr Einkommen hätte als der Exmann.

Geh aber trotzdem mal zum Anwalt und frag nach. Die Miefveranstaltung unter der großen Käseglocke ändert die Gesetze ja andauernd.

wie wird denn der kindesunterhalt in solch einem fall
berechnet?

Das ist nicht so einfach zu beantworten. Aber das Einkommen der Exfrau hat nichts damit zu tun.

für eine antwort bedanke ich mich schon mal im voraus :smile:

gruss
claudia

Gruß
widecrypt
*ein Leidgeprüfter*

Hallo,

du solltest dich bei Unterhaltsfragen nicht von der Scheidungsanwältin deiner Exfrau beraten lassen. :wink:

Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen wird zu 3/7 angerechnet (Früher war es 100 %)

Dafür braucht man eine neue Verhandlung. Wenn sie ihren Job deshalb aufgibt, wird ihr das trotzdem angerechnet. (Außer der Richter kann keinen Zusammenhang zwischen Aufgabe des Jobs und der Unterhaltsberechnung sehen)

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo peter,

du solltest dich bei Unterhaltsfragen nicht von der
Scheidungsanwältin deiner Exfrau beraten lassen. :wink:

lach…da ist was wahres dran :wink:

Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen wird zu 3/7
angerechnet (Früher war es 100 %)

also ist der rest ein anspruch von misses y ?

Dafür braucht man eine neue Verhandlung. Wenn sie ihren Job
deshalb aufgibt, wird ihr das trotzdem angerechnet. (Außer der
Richter kann keinen Zusammenhang zwischen Aufgabe des Jobs und
der Unterhaltsberechnung sehen)

also wird doch ihr einkommen gerechnet?

ist es denn richtig dass er 373 € zahlen müsste ,abzüglich kg anteil von - 77 €? = 296 € ?

und wie ist es denn mit misses y ?sie ist doch auch unterhaltsberechtigt

gruss
claudia

Hallo Claudia,

aber Misses y hat halt einen ärmeren Mann als ihre Vorgängerin.
Eines wird sich wohl demnächst ändern: zuerst die Kinder, dann die Frauen.

Gruß

Peter

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Hallo Claudia,

für die Berechnung des Kindesunterhalts ist in der Regel das Einkommen des Unterhaltspflichtigen maßgeblich. Von daher ist es unerheblich, ob Ex-Mrs.-X berufstätig ist oder nicht - vorausgesetzt, das Kind aus erster Ehe lebt bei der Mutter, dann leistet sie sog. Naturalunterhalt. Wenn die heutige Mrs. Y (ich gehe davon aus, daß du bei dieser fiktiven Konstellation meinst, Mrs. Y und Mr. X sind verheiratet) keine gemeinsamen Kinder zu betreuen hat und „einfach so“ nicht arbeitet, ist Unterhalt für sie im Allgemeinen zu vernachlässigen.

Unterhaltsberechnung also wie folgt:
Einkommen Mr. X abzüglich gängiger Summen (z.B. Werbungskostenpauschale etc.), davon Berechnung des Kindesunterhalts.
Die verbleibende Summe bleibt Mr. X und Mrs. Y.

Unterhaltsberechnung im Zweifelsfall durch das Jugendamt oder einen Anwalt für Familienrecht durchführen lassen.

Gruß vom
Sams

P.S. Vollkommen anders sieht das Ganze aus, wenn Mr. X seiner Ex-Frau zu Unterhalt verpflichtet ist - dann wird ggf. auch ihr Einkommen mit angerechnet.

hallo sams,

danke für die ausführliche antwort.jetzt habe selbst ich es verstanden :wink:

gruss
claudia

Ps:mein hund heisst sams :smile: