Unterhalt

Hallo zusammen,
Problem: A ist noch verheiratet mit B, Scheidung läuft. Sohn von B ist 5 Jahre. Für beide muss Unterhalt gezahlt werden. Jetzt hat A eine neue Lebesgefährtin C. C ist jetzt Schwanger und hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis Juli. Wie sieht es jetzt mit den Unterhaltsleistungen aus ? Wird C mit berücksichtigt ? Wären anstatt 2 Unterhaltpflichtigen jetzt 3 Personen.

Gruß Jörg

es jetzt mit den Unterhaltsleistungen aus ? Wird C mit

A muß für C nicht automatisch Unterhalt leisten. Wenn A Vater des Kindes von C ist, dann entstünde eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und für einen gewissen Zeitraum auch für C. Hat das Kind einen anderen Vater, muß dieser leisten.

Ja A ist der Vater des Kindes von C.Diese wohnen zusammen.
Und wie gesagt Vater des Kindes von B.Also würden bei der Unterhaltsberechung eigentlich dann 3 Personnen berücksichtigt ?
Wie sieht es nach der Scheidung aus ?

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Hallo,

da gibt es do jetzt ein neues Gesetz, dass die Kinder erst berücksichtigt werden müssen, dann erst der Expartner.

Könnte sein, dass den Kindern von B un C mehr zusteht als B selber.

Gruß

Britta

Unterhaltsberechung eigentlich dann 3 Personnen berücksichtigt ?

Vier, die beiden Kinder, die Ex-Frau und C, der man mit einem Neugeborenen nicht zumuten kann zu arbeiten.

Wie sieht es nach der Scheidung aus ?

Nicht anders.