Unterhalt

Hallo, weiß jemand wie das ist, wie der Unterhalt berechnet wird , wenn man noch 4 andere Kinder zu versorgen hat? Mein Mann hat eine Tochter für die er zahlt und wir auch gerne zahlen, aber wir haben jetzt noch zwei gemeinsame kinder und ich habe in die Ehe noch zwei mitgebracht. Für die Beiden bekommen wir übrigens keinen Unterhalt. Ich hoffe, mir kann da jemand weiter helfen. Gruß Manuela

Hallo Manuela,

deine beiden Kinder können so lange nicht in die Unterhaltsforderung deines Mannes eingerechnet werden, bis er sie adoptiert. Sonst interessieren die bei Unterhalt nicht.
Eure gemeinsamen Kinder kommen allerdings in die Rechnung mit rein, wenn die Große Volljährig und die gemeinsamen Kinder noch minderjährig ist es meines Wissens so (keine Fachfrau, nur selbst große Halbschwester) dass die Kleinen Vorrang haben.

Ansonsten würde ich mal in einem der Rechtsbretter nachfragen, aber dann als allgemeinen Fall schildern (Was wäre wenn Mann A eine Tochter B… etc). Denn für so spezielle Fälle müsste man Unterlagen vom Einkommen miteinbringen…

lg, Dany

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Hallo
Nach der neuen Unterhaltsreform sind uneheliche und eheliche Kinder gleichgestellt. Deine anderen kinder werden dabei nicht berücksichtig.

Schau dir das neue Gesetz mal an du findest verschiedene seiten bei Google.

MfG

Hallo!

Bei der Bestimmung der Höhe des Unterhalts von Kindern legen die Familiengerichte die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Diese geht davon aus, dass alle minderjährigen Kinder, die einen Unterhaltsanspruch gegen denselben unterhaltsverpflichteten Elternteil haben, gleich zu behandeln sind. Mit minderjährigen Kindern gleich behandelt werden auch volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.

Andere volljährige Kinder müssen mit ihren Unterhaltsansprüchen hinter minderjährige Kinder und minderjährigen Kindern gleichgestellte volljährige Kinder zurücktreten.

Die Düsseldorfer Tabelle kann man nachlesen unter

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorf…

Wegen der Einzelheiten kann sich der unterhaltsverpflichtete Vater beim Jugendamt beraten lassen.

Gruß, Franz

Hallo

Die Düsseldorfer Tabelle kann man nachlesen unter

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorf…

und bitte nicht vergessen, ganz ganz ganz nach unten zu scrollen, da sind die eigentlichen Zahlbeträge die überwiesen werden müssen!

grüsse
dragonkidd

(Die sich immer wieder über Mütter ärgert, die einfach beim Vater anrufen und sagen, ich hab gegoogelt und du hast 77 € mehr zu zahlen…)