Hallo,
hast eigentlich schon mal überlegt, ob die Mutter nicht auch Hobbys hat oder (weil jetzt die Kinder erwachsen sind) gerne hätte? Vielleicht will sie sich ja auch mal einen etwas teueren Urlaub oder mal teurere Klamotten gönnen?
Deine Ansichten über Rechte und Pflichten von Kindern finde ich reichlich eigenartig. Rechte ja - Pflichten nein. Du willst Deine Hobbys weiter pflegen können, was Deine Mutter gerne täte, fragst Du nicht.
Klar ist, dass sie keinen Unterhalt von etwas bezahlen kann, was ihr Finanzamt, Krankenkasse & Co. schon vorher wegnehmen. Weiter kann sie diverse Beträge einsetzen, die das Einkommen u. U. weiter reduzieren, als es die Steuer eh schon tut. Will als Beispiel zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riesterrente) oder Arbeitswegekosten angeben.
Bei einem Brutto von 2.500 Euro bleiben - jenachdem in welcher Krankenkasse sie und ob sie Kirchensteuerpflichtig ist - als Nettoeinkommen pauschal ca. 1.550 Euro übrig.
Ich rechne jetzt nur ganz pauschal, ohne Feinheiten: Der zur Unterhaltszahlung zur Verfügung stehende Betrag, also ca. 450 Euro wird auf beide volljährige Kinder aufgeteilt.
Er könnte also ca. 225 Euro Unterhalt erhalten, wenn sie nicht weitere Zahlungen abziehen darf. Sie darf davon nämlich das ganze Kindergeld 152 Euro abziehen, da es ja das Kind bekommt.
Er müsste müsste also 73 Euro bekommen wenn er selber diesen Betrag nicht verdient (weil die Ausbildung kein „Gehalt“ erwirtschaftet). Aaaaaber er bekommt 670 Euro brutto - ist „Pi mal Daumen“, grob 530 Euro netto. Davon werden 90 Euro nicht angerechnet. Ergibt 440 Euro die bei Unterhaltszahlungen vom Unterhaltsanspruch abgezogen werden.
Er verdient also mehr, als er Unterhaltsanspruch nach ihrem Einkommen hat. Egal wie er es dreht und wendet, kein Unterhalt.
Um die Hobbys zu finanzieren,hilft also doch nur Eigeninitiative wie Zeitungen austragen, am Wochenende kellnern oder was ähnliches.
Gruß
Ingrid
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