Unterhalt

Hallo,
ich würde gerne wissen, was einem 20 Jährigen, der auf 400€ Basis arbeitet von seiner allein erziehenden Mutter, die außerdem noch eine studierende Tochter hat und ca. 2500€ Brutto verdient, an Unterhalt zu stehen, falls er ausziehen würde?

Wäre nett wenn jemand der sich da auskennt da mal ungefähr schätzen könnte;

mfG

Was sollte ihm außer dem Kindergeld zustehen?

Hallo,

ja, nix steht ihm zu, wenn er nicht in Ausbildung ist. Volljährige Kinder sind für sich selber verantwortlich. Ausnahme: sie sind in Ausbildung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sich selber zu unterhalten. Andere Gründe wären z. B. Krankheit.

Gruß
Ingrid

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Was sollte ihm außer dem Kindergeld zustehen?

Und warum Kindergeld? Er arbeitet doch und ist nicht in Ausbildung, wenn ich das richtig verstehe.
Gruß
loderunner

Ok sorry,
was stünde dem 20 Jährigen, würde er zu dem Zeitpunkt an dem er auszieht auch eine Berufsausbildung anfangen, deren Lohn ca. 670€ Brutto beträgt, in etwas an Unterhalt zu?

Und dann noch direkt die Frage, wie lang es ihm zu stehen würde?

Bitte 2 Antworten geben a: was er im schlimmsten und b: was er im besten Fall bekäme?

Wie lang stünde ihm das zu, bis 25 jahre kann das sein?

Danke im vorraus;

mfG

Hallo Exxa,

dann könnte sich der Auszubildende nebenbei einen 400-Euro-Job an Land ziehen und hat so eine stattliche Summe zur Verfügung und braucht seine Mutter nicht in Anspruch nehmen.

Gruß

Samira (der das heutige Anspruchdenken immer wieder suspekt ist)

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Hallo,

einem erwachsenen Kind stehen mind 254,00 € Unterhalt + Kindergeld zu.
Verdient der Vater mehr als 5000 € monatlich netto, könnte der Unterhalt auf bis zu 499€ + Kindergeld steigen (653,00 €)

liegt das Einkommen des Erwachsenen Kindes jedoch darüber, besteht keine Unterhaltspflicht.

Sollte der Erwachsene seine Ausbildung nicht zeitgerecht durchziehen oder ohne wichtigen Grund abbrechen gibts auch nix. Egal wie alt das erwachsene Kind ist.

dragonkidd

Hallo,

man müsste erst mal wissen was jeder Elternteil verdient und ob die Eltern mit dem Auszug einverstanden sind. Sie können nämlich ab Volljährigkeit bestimmen ob sie Naturalunterhalt (also Essen, Trinken, Wohnung usw.) anbieten oder Barunterhalt bezahlen.

Weiterhin gehen alle anderen Unterhaltsberechtigten (Ehepartner, minderjährige oder minderjährigen gleichgestellte andere Kinder der Eltern vor.
Weiterhin haben Eltern gegenüber einem solchen volljährigen Kind einen Selbstbehalt von 1.100 Euro - jeder Elternteil für sich wenn sich getrennt leben.

Wenn die Eltern viel verdienen hätte das „Kind?“ einen Unterhaltsanspruch von 640 Euro im Monat. Davon muss es eigene Einkünfte abziehen - lediglich 90 Euro bleiben anrechnungsfrei. Dann wird noch das GANZE Kindergeld abgezogen.

Um auf die 640 Euro Unterhaltsanspruch zu kommen müssen die Eltern zusammen (ohne genau nachgesehen zu haben) ca. 5.000 Euro netto verdienen.

Und wie oben geschrieben: von den 640 Euro müssen dann Kindergeld und fast die ganzen eigenen Einkünfte des Kindes abgezogen werden. Rest wäre Unterhalt, wenn es denn überhaupt einen Rest gibt.

Zum Anderen stellt sich die Frage ob ein 20 Jähriger überhaupt einen Unterhaltsanspruch hat. Was hat er bis dahin gemacht? Nix oder ewig gebraucht bis er den Quali hatte oder schon eine Ausbildung abgebrochen. In solchen Fällen kann - kommt auf den Einzelfall an - der Unterhaltsanspruch eh schon weg sein.

Also morgens früh aufstehen und Zeitungen austragen, dann reicht das Geld. Mit 18 hatte ich meine kaufmännische Lehre als Großhandelskauffrau schon beendet und stand ich schon auf eigenen Füßen - etwas wacklig zwar aber mein Stolz hätte es nie zugelassen, dass ich meine Eltern schröpfe.

Ich war ein Mädchen und lebte in einer Zeit, da war berufliche Gleichberechtigung noch ein Fremdwort. Sollte einem jungen Mann in der heutigen Zeit doch zweimal gelingen, was eine jetzt schon alte Oma mal vorgemacht hat obwohl sie damals zwei Jahre jünger war.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,
erstmal danke für deine Antwort, aber ich sagte doch was der Elternteil von dem 20 Jährigen verdient, den anderen gibts nichts mehr.
Und ja, die Mutter will dass ihr Sohn auszieht (und er es auch), heißt also wir reden über das Geldbeziehen. In dem Kontext hatte ich auch noch die Schwester des jungen Mannes erwähnt.

Dann würde ich gerne wissen ob der Unterhalt berechnet wird, bevor oder nachdem seine Einkünfte versteuert wurden?

In diesem zweiten Teil bist du dann leider etwas ausfallend geworden, der 20 Jährige hat bis er 19 1/2 war sein Abitur gemacht und dann seinen 400€ Job. Also ein ganz sauberer Lebenslauf…

Und da der 20 Jährige noch ziehmlich viele Hobbies hat die ihm sehr wichtig sind würde er nunmal nicht so gern auf Unterhalt verzichten.

Den Rest den du danach noch erzählst sollten wir vielleicht lieber privat erzählen, für die jungen Leute heut zu Tage ist es garantiert nicht einfacher als damals und in dem Fall des besagten jungen Mannes erstrecht nicht.

Ich wäre auf jedenfall dankbar, wenn du mit allen Informationen die du hast meine Fragen nochmal genauso kompetent beantworten könntest, wie du es schon einmal gemacht hast;

mfG

Hallo,

hast eigentlich schon mal überlegt, ob die Mutter nicht auch Hobbys hat oder (weil jetzt die Kinder erwachsen sind) gerne hätte? Vielleicht will sie sich ja auch mal einen etwas teueren Urlaub oder mal teurere Klamotten gönnen?

Deine Ansichten über Rechte und Pflichten von Kindern finde ich reichlich eigenartig. Rechte ja - Pflichten nein. Du willst Deine Hobbys weiter pflegen können, was Deine Mutter gerne täte, fragst Du nicht.

Klar ist, dass sie keinen Unterhalt von etwas bezahlen kann, was ihr Finanzamt, Krankenkasse & Co. schon vorher wegnehmen. Weiter kann sie diverse Beträge einsetzen, die das Einkommen u. U. weiter reduzieren, als es die Steuer eh schon tut. Will als Beispiel zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riesterrente) oder Arbeitswegekosten angeben.

Bei einem Brutto von 2.500 Euro bleiben - jenachdem in welcher Krankenkasse sie und ob sie Kirchensteuerpflichtig ist - als Nettoeinkommen pauschal ca. 1.550 Euro übrig.

Ich rechne jetzt nur ganz pauschal, ohne Feinheiten: Der zur Unterhaltszahlung zur Verfügung stehende Betrag, also ca. 450 Euro wird auf beide volljährige Kinder aufgeteilt.

Er könnte also ca. 225 Euro Unterhalt erhalten, wenn sie nicht weitere Zahlungen abziehen darf. Sie darf davon nämlich das ganze Kindergeld 152 Euro abziehen, da es ja das Kind bekommt.

Er müsste müsste also 73 Euro bekommen wenn er selber diesen Betrag nicht verdient (weil die Ausbildung kein „Gehalt“ erwirtschaftet). Aaaaaber er bekommt 670 Euro brutto - ist „Pi mal Daumen“, grob 530 Euro netto. Davon werden 90 Euro nicht angerechnet. Ergibt 440 Euro die bei Unterhaltszahlungen vom Unterhaltsanspruch abgezogen werden.

Er verdient also mehr, als er Unterhaltsanspruch nach ihrem Einkommen hat. Egal wie er es dreht und wendet, kein Unterhalt.

Um die Hobbys zu finanzieren,hilft also doch nur Eigeninitiative wie Zeitungen austragen, am Wochenende kellnern oder was ähnliches.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,
danke für die Antworten, nun weiß ich sicher was ihm an Unterhalt zusteht.
Acuh wenn d dir mal überlegen solltest wie schnell du Urteile fällst und wieviel du dir erlauben kannst rein zu interpretieren.
Ich meine du kennst den jungen Mann kaum aber unterstellst ihm mehr oder weniger „gierig und/oder faul zu sein“.

Falls da deinerseites noch Klärungs/Diskussionsbedarf kann ich dir gerne mal deteiliertere Infos geben, aber dann nicht in diesem Thread.

mfG