Hallo,
als Vater (lebt in Deutschland) zahlt man per Gesetz Unterhalt. Doch welches Gesetz gilt, wenn das Kind im Ausland lebt? Das deutsche Gesetz oder das ausländische? Es geht um die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes (der in diesem Fall erheblich höher als der deutsche Unterhalt ist). Es handelt sich hier um ein nicht EU-Land. Mutter und Kind haben deutsche Staatsbürgerschaft.
Viele Grüße
Selorius
Hallo S.,
es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsbürgerschaft das Kind hat! Ggf. wird das dann im Zuge der Amtshilfe vom zuständigen Jugendamt im Ausland durchgesetzt, soweit der Vater im Ausland lebt. Schließlich hat das Kid eine Bedarfsgrundlage, die sich aus dem Land in dem es aufwächst(Preise sind überall anders für Lebensmittel etc.)errechnet.
VG
Hallo
es gilt das Recht des Landes, dessen Staatsbürgerschaft das
Kind hat! Ggf. wird das dann im Zuge der Amtshilfe vom
zuständigen Jugendamt im Ausland durchgesetzt, soweit der
Vater im Ausland lebt.
Schließlich hat das Kind eine Bedarfsgrundlage, die sich aus dem Land
in dem es aufwächst errechnet.
Jo, das kann ich nachvollziehen, aber warum ist das die Begründung dafür, dass es hierauf gerade nicht , sondern auf die Staatangehörigkeit ankommt…?!
Greetz, Bommel