Unterhalt

Hallo Niko,

Wenn das Kind z.B. in den Kindergarten kommt, würde ich die
Kindergartenkosten übernehmen.
Wenn ich allerdings den Pflichbetrag zahlen muss, hat die
Mutter das Geld, wodurch der Kleine evtl. nicht in den
Kindergarten gehen kann.

Was wäre nun besser für das Kind ?

wer sagt denn, dass Du dem Kind nicht mehr als den Pflichtbetrag zukommen lassen darfst?

Oder geht es Dir darum, dass Du der Mutter nicht zutraust, verantwortungsvoll mit dem Geld umzugehen?

Gruß

=^…^=

Nun mischt sich allerdings das Jugendamt ein und fordert von
mir Pflichtzahlungen an die Mutter.

Irgendwer muß doch beim Jugendamt gewesen sein, ansonsten würden die sich doch überhaupt nicht kümmern.
Lebt ihr zusammen? Arbeitet deine Freundin? Welche Einkünfte hat sie zur Zeit?

Grüße von
Bröselchen

Ist eben die Frage was mehr Sinn macht:

  1. Der Vater bezahlt das, was das Kind benötigt
  2. Der Vater wird gezwungen einen Betrag zu zahlen, der evtl.
    nicht reicht oder nicht unbedingt beim Kind ankommt

der jetzige unterhaltssatz deckt eigentlich nicht die entstehenden kosten, dh du darfst gerne mehr zahlen.
und die kitakosten sind zusätzlich, daran wirst du beteiligt.

Wenn ich allerdings den Pflichbetrag zahlen muss, hat die
Mutter das Geld, wodurch der Kleine evtl. nicht in den
Kindergarten gehen kann.

das mußt du mir erklären. versteh ich den zusammenhang nicht.

pp

Nun mischt sich allerdings das Jugendamt ein und fordert von
mir Pflichtzahlungen an die Mutter.

Irgendwer muß doch beim Jugendamt gewesen sein, ansonsten
würden die sich doch überhaupt nicht kümmern.
Lebt ihr zusammen? Arbeitet deine Freundin? Welche Einkünfte
hat sie zur Zeit?

Eben.
Gerade erst gesehen: Er hat ja geschrieben, das Jugendamt hätte die „Amtsvormundschaft“. Die gibt es eigentlich aber nur für minderjährige Mütter…und dann wäre klar, dass das Jugendamt automatisch über die Geburt informiert wird (ob vom Entbindungskrankenhaus oder dem Standesamt / Geburtenregister…keine Ahnung), und dass sie dann auch amtlicherseits der Unterhaltssache nachgehen. Das ist dann aber auch der Mutter bekannt.

Falls er NICHT „Amtsvormundschaft“ meinte, sondern die jugendamtliche „Beistandschaft“ für nichteheliche Kinder (die „freiwillig“ ist und nicht mehr automatisch eintritt):
Also soweit ich weiss ist es zumindest hier bei uns wohl so , dass bei allen „nichtehelichen“ Geburten wohl automatisch das Jugendamt informiert wird (ob vom Entbindungs- Krankenhaus… oder dem Standesamt/ Geburtenregister o.s…keine Ahnung…) - und dass dann das Jugendamt die Mutter kontaktiert und sie über die rechtlichen Sachen usw.informiert. Auch über das Angebot der jugendamtlichen Beistandschaft für das Kind usw. Und falls hier jetzt eine solche „Beistandschaft“ vorliegt - dann hat die Mutter das ja selber beantragt un.weiss also Bescheid, warum das Jugendamt da Kontakt aufnimmt mit dem Vater.-

So oder so verfolgen sie aber bestimmt die Unterhaltssache, sobald die Mutter irgendwelche Sozial-oder Unterhaltsersatzleistungen beantragt. Und das wird sie ja vermutlich gemacht haben müssen (sofern sie nicht von Vermögen lebt)- schon alleine, um mit dem Kind krankenversichert zu sein. Da sind hier vielleicht nicht alle Informationen vom Frager genannt worden :wink:

LG

Mich dünkt der Vater will hier alleine bestimmen wofür *sein* Geld ausgegeben wird und mag es nicht der KM überlassen was sie für notwendig erachtet.

Das Wort Pflichtbeitrag ist übrigens völlig deplatziert, es handelt sich um Kindesunterhalt der nach der DDT je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen bestimmt wird.

Noch was: deine abzuzahlende Wohnung wird mit angerechnet, berücksichtigt wird lediglich deine Zinsleistung - die Tilgung ist Vermögensaufbau und geht NICHT zu Lasten des Kindes.
Du bekommst vermutlich einen Wohnvorteil gerechnet den du mit der Tilgung aufrechnen kannst.

Ein größeres Auto? Ihr habt doch nur 1 Kind und keine Vierlinge.
Kindergarten: sollte hoffentlich bald kein Problem mehr sein
da entweder der Kindergarten kostenlos wird (das letzte Jahr ist es schon), die Mutter so wenig Einkünfte hat, dass die Kosten übernommen werden oder du soviel KU zahlst, dass die Kosten aufgebracht werden können.

Soweit ich informiert bin gibt es einen zu zahlenden KU auch nur dann wenn der Unterhaltspflichtige nicht mit dem Kind zusammenlebt.

meint Bröselchen

Hallo Niko,

ohne jetzt alle Antworten durchgelesen zu haben:

Wenn der Vater mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt, leistet er durch Betreuung und sonstige Sachleistungen seinen Unterhalt.

Lebt er nicht mit dem Kind zusammen, zahlt er Unterhalt nach seinem Einkommen. Auch wenn der Mindestunterhalt eine bestimmte Summe ist, muss er ihn nicht bezahlen, wenn er so UNVERSCHULDET so wenig verdient, dass sein eigenes Überleben (900 Euro im Monat) gefährdet ist.

Verdient er 1.000 Euro netto durchschnittlich im Monat, muss er nur 100 Euro bezahlen und er sollte sich dann auf keinen Fall zu höheren Zahlungen beim Jugendamt verpflichten.

Ferner gibt es einen großen Unterschied zwischen Amtvormundschaft und BEISTANDSCHAFT!

Amtsvormundschaft kann das Jugendamt nicht von sich aus einsetzen. Entweder Mutter ist damit einverstanden oder ein Gericht macht das.

Geht es um Beistandschaft dann hat die Mutter das Jugendamt darum gebeten und das Jugendamt nimmt in ungefähr die Pflichten eines Anwaltes für Mutter und Kind wahr.

Hat die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragt, ist automatisch das Jugendamt mit im Boot und muss versuchen, Steuergelder zu sparen und unterhaltssäumige Eltern an ihre Pflicht zu erinnern.

Gruß
Ingrid

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