Unterhalt

Hallo zusammen,

ich wollte mal nachfragen, ob es Pflicht ist, Unterhaltszahlungen zu leisten, auch wenn die Mutter dagegen ist?

Schließlich bin ich ja für das Kind da und nicht nur um einen Pflichtbetrag zu bezahlen?

Über ein paar Antworten wäre ich sehr dankbar.

hm,

wahrscheinlich bist zu um falschen brett. soweit ich weiß, muß der nicht im haushalt lebende partner kindesunterhalt nach der düsseldorfer tabelle zahlen.
ob die zahlung abgelehnt werden darf? warum nicht. vielleicht ist es dann schlau, ein sparkonto fürs kind anzulegen. dann kann man ggf. nachzahlen, wenn sie sich das überlegt. ich glaube, das darf sie nämlich: nachfordern. bin aber laie. meist ist es ja andersrum

tilli

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Ja, bin mir auch nicht sicher, ob ich im richtigen Brett bin.
Hab aber keines gefunden, wo das Thema eher hingehören könnte.

Fakt ist eben, dass wen ich gegen den Willen der Mutter gezwungen werden sollte, Unterhalt zu zahlen, dann denke ich natürlich auch, dass dadurch sämtliche finanziellen Ansprüche gegen mich aufgehoben sind.
Eigentlich wollten wir unsere Familie so aufbauen, dass ich eben für die finanziellen Dinge aufkomme, da ich berufstätig bin.
Da meine Freundin nicht berufstätig ist und sich lieber um das Kind kümmern möchte, soll sie eben auch aus finanzieller Sicht entlastet sein.

Es kann aber doch nicht sein, dass das Gesetz mich zwingt, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, damit ich dann „aus dem Schneider“ bin?
Was, wenn der Betrag nicht ausreicht? Dann sehe ich es nämlich nicht ein, den Mehrbetrag zu zahlen.

Wie seht ihr das?

hi niko,
ihr seid zusammen, vertragt euch, seid aber nicht verheiratet und du möchtest sie absichern?

ich denke, in diesem falle wäre es schlau, ihr geht zum jugendamt und fragt dort.
vielleicht ist es am besten, wenn sie für die kinder einen unterhaltstitel erhält, den sie im streitfall einfordern kann.

solange ihr euch vertragt, könnte sie ein kinderkonto einrichten, auf das du geld zahlst.
das ist sauber und immer nachvollziehbar.

das jugendamt weiß sicher genaueres.

tilli

ok, dankeschön.

Ist vielleicht wirklich das beste.

Ein Frage hätte ich allerdings noch: Hätte ich einen Anspruch darauf zu erfahren, für was mein Geld (durch Unterhaltszahlungen) eingesetzt wurde, oder kann meine Freundin das Geld auch für sich selbst verwenden?

Wo kein Kläger…
… da kein Richter.

Hallo Niko!

Sofern deine Freundin und du euch einig seid, könnt ihr das handhaben wie ihr wollt.

Mit Grüßen
Simone

Hätte ich einen Anspruch
darauf zu erfahren, für was mein Geld (durch
Unterhaltszahlungen) eingesetzt wurde, oder kann meine
Freundin das Geld auch für sich selbst verwenden?

Nicht dass ich wüsste. Siehe hier:
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#zweckgebunden

Simone

So hatten wir es auch vor.

Leider bekam ich heute einen Brief, wonach ich Unterhalt zahlen muss, da das Jugendamt die Amtsvormundschaft hat. Nun muss ich ganz genau angeben, welche und wie viel Einnahmen ich habe.
Aber dass es bei mir selber nicht garade gut steht aufgrund hoher Ausgaben (z.B. eigener abzuzahlender Wohnung oder aufgrund des Kindes ein größeres Auto) ist hier mal wieder nur meine eigene Sache…

Vielen Dank, genau sowas habe ich gesucht :smile:

Ist aber schon hart, wenn ich Geld bezahlen muss, wovon der Kleine evtl. gar nichts hat.

Grundsätzliches

da das Jugendamt die Amtsvormundschaft hat.

Hallo!

Dann sieht das natürlich anders aus.
Grundsätzlich gilt: Wenn du genaue Auskünfte haben möchtest, empfiehlt es sich möglichst genaue Angaben zu machen.

Einen Experten für deine Frage wirst du wohl eher in „Behörden & Recht“ finden. Dabei FAQ:1129 beachten.

Mit Grüßen
Simone

Aber dass es bei mir selber nicht garade gut steht aufgrund
hoher Ausgaben (z.B. eigener abzuzahlender Wohnung oder
aufgrund des Kindes ein größeres Auto) ist hier mal wieder nur
meine eigene Sache…

Wessen Sache sollte es sonst sein?

OK, vielen Dank.

Du hast mir wirklich sehr viel weitergeholfen.

Wünsche dir ein schönes Fest, falls man sich nichtmehr schreibt :smile:

z.B. eigener abzuzahlender Wohnung oder

aufgrund des Kindes ein größeres Auto)

da geht das kindeswohl vor… soweit ich weiß…

Hallo Niko,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe möchte die Mutter des Kindes Unterhaltsvorschuß und Sozialhilfe für das Kind und hat sich deshalb an das Jugendamt gewandt - d.h. der Steuerzahler soll für das Kind bezahlen?
Dann wird natürlich geprüft ob der KV leistungsfähig ist und für das Kind (und Mutter für BU) aufkommen kann.

Selbstverständlich kann die Mutter auf KUund BU verzichten aber

  1. nicht rechtsverbindlich - d.h. sie kann ihn jederzeit trotzdem einfordern
    und
  2. nicht selbstverständlich nicht zu Lasten der Allgemeinheit

Die Mutter den Kindesunterhalt für sich ausgeben?
Wovon glaubst du zahlt sie Essen, Kleidung, Schuhe, Wohnung einschl. Nebenkosten, Kinderzimmer (Bett, Schrank), Spielzeug, Schulmaterial, Versicherungen usw. usw. ?

meint
Bröselchen

Hallo Niko,

wenn ich das jetzt richtig verstanden habe möchte die Mutter
des Kindes Unterhaltsvorschuß und Sozialhilfe für das Kind und
hat sich deshalb an das Jugendamt gewandt - d.h. der
Steuerzahler soll für das Kind bezahlen?

Die Mutter den Kindesunterhalt für sich ausgeben?
Wovon glaubst du zahlt sie Essen, Kleidung, Schuhe, Wohnung
einschl. Nebenkosten, Kinderzimmer (Bett, Schrank), Spielzeug,
Schulmaterial, Versicherungen usw. usw. ?

meint
Bröselchen

Nein, sie möchte nicht Unterhaltsvorschuß oder Sozialhilfe.
Sie möchte, dass ich die Sachen bezahle, die der kleine benötigt, was so auch super funktioniert.
Nun mischt sich allerdings das Jugendamt ein und fordert von mir Pflichtzahlungen an die Mutter.

Klar fallen für den Kleinen Kosten an, welche ich ja sowieso übernehme.
Aus diesem Grund sehe ich den Sinn und Zweck dieser Zwangszahlung nicht, zumal ich ja sämtliche Kosten des Kleinen übernehme (sogar nachweislich!)

z.B. eigener abzuzahlender Wohnung oder

aufgrund des Kindes ein größeres Auto)

da geht das kindeswohl vor… soweit ich weiß…

Ist eben die Frage was mehr Sinn macht:

  1. Der Vater bezahlt das, was das Kind benötigt
  2. Der Vater wird gezwungen einen Betrag zu zahlen, der evtl. nicht reicht oder nicht unbedingt beim Kind ankommt

Wenn das Kind z.B. in den Kindergarten kommt, würde ich die Kindergartenkosten übernehmen.
Wenn ich allerdings den Pflichbetrag zahlen muss, hat die Mutter das Geld, wodurch der Kleine evtl. nicht in den Kindergarten gehen kann.

Was wäre nun besser für das Kind ?

Hallo

ob die zahlung abgelehnt werden darf? warum nicht.

Weil die Zahlung für das Kind ist, und die Mutter nicht befugt ist, das Geld für das Kind abzulehnen, und das Kind selber noch nicht volljähig genug, um das selbst zu entscheiden.

Viele Grüße

Amtsvormundschaft? Ist die Mutter minderjährig?

Außerdem verstehe ich das, was du schreibst nicht so ganz… Erst sagst du, du hättest dich mit der Mutter geeignet und irgendwie klingt da auch was von Gemeinsamkeit raus - auf der anderen Seite unterstellst du der Mutter, sie würde Geld, wenn du es zahlen würdest, für eigene Zwecke ausgeben.

Geh mal davon aus (es sei denn, du verdienst RICHTIG gut), dass das, was du zu zahlen hast, nicht reicht, um ein Kind zu versorgen…

Und noch mal ein Satz zur Amtsvormundschaft: Es gibt einen Grund, warum das Amt da drin hängt. Ein weiterer Grund, wo die Ämter aufpassen - und das zu recht - ist, wenn die Mutter irgendwelche Transferleistung erhält. Das kann Sozialhilfe / Hartz IV sein, Unterhaltsvorschuss, aber auch Wohngeld. Und da ist es richtig, dass erst mal geguckt wird, ob der Vater zahlen kann, weil sonst ja die Allgemeinheit dafür aufkommen müsste.

LG Petra

hm,

aber es gibt doch reichlich frauen, die das geld nicht nehmen, weil sie von „dem“ nichts mehr wollen… oder hab ich mich da verhört…

wär doch schlauer, das geld dann bis zur volljährigkeit auf ein anderkonto zu schippen…

?

tilli

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Aus diesem Grund sehe ich den Sinn und Zweck dieser
Zwangszahlung nicht, zumal ich ja sämtliche Kosten des Kleinen
übernehme (sogar nachweislich!)

vielleicht hülfe da ein notarieller vertrag?

Hallo

ich musste Anfang des Jahres eine Bekannte wg.Sprache-Übersetzen zum Jugendamt begleiten und nehme mal an, dass diese Regelungen nachwievor gelten (trotzdem unter Vorbehalt - also am besten selber nochmal nachlesen !). Bei ihr ging es um ein nichteheliches Kind; laut Jugendamt gibt es da rechtlich aber wohl keine Unterschiede zu ehelichen Kindern (was rein den "Kindes"unterhalt angeht; Ehegattenunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt für nichtverheiratete Mütter ist ja was anderes,wobei letzteres bei Euch ja eventl.auch noch ein Thema sein könnte, wenn ihr nicht verheiratet seid.)

Laut Jugendamt gelten bzgl. des Kindesunterhalts vor allem die Regelungen des BGB ab §1601 .
z.B. http://www.familienrecht-im-net.de/bgb__familienrech…
In den Paragraphen findest du eigentlich alles, was du wohl wissen musst; auch über die Unterhaltshöhe usw. Die derzeitigen Regelsätze findest du z.B.unter http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorf…

Meiner Bekannten wurde klar gesagt, dass sie als Mutter rechtlich NICHT auf den Kindesunterhalt „verzichten“ kann, da es sich dabei um eine "automatische " Rechtsbeziehung zwischen dem Kind und dem Vater nach dem BGB handelt. Die kann niemand „aufheben“ oder ablehnen o.ä. Die einzige Möglichkeit, dieses Rechtsverhältnis u.die damit verbundene (Bar-)Unterhaltsverpflichtung des Vaters aufzuheben,wäre durch Adoption des Kindes durch z.B. den neuen Partner der Mutter o.ä.(also wenn die rechtliche Vaterschaft des leiblichen Vaters praktisch aufgehoben u.von jemand anderem übernommen würde, der dann an seiner Stelle u.a. auch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind hätte). Ansonsten ist der leibliche Vater des Kindes (Bar-)Unterhaltspflichtiger. Sofern die Mutter sich nicht selbst um den Kindesunterhalt kümmert, vertritt das Jugendamt auch bzgl. des Unterhalts die Interessen des minderjährigen Kindes an dessen Stelle.(Zumindest war es hier so, wegen der Amtspflegschaft).

Wenn das Kind irgendwelche „Ersatzleistungen“ statt Unterhalt vom Vater beziehen soll (z.B. Unterhaltsvorschuss oder Sozialhilfe/ Sozialgeld usw.), werden die jeweiligen Behörden, die für diese Anträge/ Gelder zuständig sind, auf jeden Fall zunächst die Unterhaltseinforderung beim Vater verlangen oder über das Jugendamt selber einleiten. Sie treten nur in „Vorschussleistung“ für den Vater, der dann je nach seiner Einkommenslage die vorgestreckten Gelder (z.B.in Raten) für die Vergangenheit zurückzahlen muss, wobei aber die „aktuellen“, laufenden Unterhaltszahlungen von ihm wohl vorrangig sind (wenn ich das richtig verstanden habe).

D.h.wohl, wenn die Mutter den Behörden gegenüber angibt, vom Vater keinen Unterhalt zu erhalten u.stattdessen Sozialleistungen für das Kind bezieht (er ihr aber tatsächlich Geld gibt, von dem die Behörden nichts wissen), wird dort natürlich davon ausgegangen, dass er bisher komplett unterhaltsschuldig ist - und die "fälligen " Beträge werden auch für die Vergangenheit von ihm eingezogen (mit einem gerichtlichen Unterhaltstitel ggf. auch direkt über den Arbeitgeber vom Lohn des Vaters). Insofern würde er doppelt zahlen (einmal „nicht angegeben“ und dann Schulden zurückzahlend), bzw. die zu Unrecht von der Mutter bezogenen Ersatzleistungen für das Kind würden ihr wieder abgezogen werden.

Was der Vater an Kindesunterhalt zu zahlen hat, richtet sich nach dem Alter u.wohl auch den Bedürfnissen des Kindes (falls Sonderbedarfe bestehen usw.) und nach dem Einkommen des Vaters und seinen sonstigen (Unterhalts-) Verpflichtungen, z.B. für weitere Kinder usw.

Da wäre es doch hier für alle Beteiligten vermutlich angeraten, sich einfach mal mit dem Jugendamt zusammenzusetzen u.die Unterhaltsfrage dort zu klären und den Unterhalt vernünftig und „offiziell“ festzusetzen, weil der Vater so auch alle seine eigenen Punkte, Verpflichtungen usw. vorlegen und berücksichtigen lassen kann, bevor wohlmöglich eine Unterhaltshöhe vom Gericht festgesetzt wird.

Es kann aber doch nicht sein, dass das Gesetz mich zwingt, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, damit ich dann „aus dem Schneider“ bin?
Was, wenn der Betrag nicht ausreicht? Dann sehe ich es nämlich nicht ein, den Mehrbetrag zu zahlen.
Aus diesem Grund sehe ich den Sinn und Zweck dieser Zwangszahlung nicht, zumal ich ja sämtliche Kosten des Kleinen übernehme (sogar nachweislich!)

Das ist alles etwas schwer nachzuvollziehen und ein wenig widersprüchlich, ehrlich gesagt. Diese „Zwangszahlung“ ist doch keine zusätzliche Zahlung und wird doch nicht noch zusätzlich zu dem, was du sowieso schon zahlst, fällig -du musst also nichts doppelt bezahlen ! Lasst den fälligen Unterhalt doch einfach ausrechnen u. festlegen, und wenn du ja eh „sämtliche“ (?!) Kosten des Kleinen übernimmst, zahlst du auf diese Art dann doch nur dokumentiert und OFFIZIELL das, was du ja jetzt eh schon zahlst. Und wenn das „Festgesetzte“ fürs Kind nicht reicht und du freiwillig noch mehr als den festgesetzten Unterhalt zahlen bzw. anschaffen willst, ist es doch gut. Dann kannst du deinen festgesetzten Unterhalt doch offiziell erhöhen (wird keiner was dagegen haben) oder dem Kind eben noch zusätzlich zum festen monatlichen Unterhalt Sachen kaufen.

Da meine Freundin nicht berufstätig ist und sich lieber um das Kind kümmern möchte, soll sie eben auch aus finanzieller Sicht entlastet sein.
Nein, sie möchte nicht Unterhaltsvorschuß oder Sozialhilfe.

Da wäre die Frage, wovon denn dann deine Freundin selber derzeit lebt. Ganz ohne Einkommen kann sie ja schlecht sein. Wie auch immer - ihr eigener Unterhalt hat ja nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Ihr steht allerdings ggf. Betreuungsunterhalt von dir zu.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Wie gesagt - alle Infos unter Vorbehalt, besser nochmal selber nachlesen…aber so wurde es zumindest bei meiner Bekannten mitgeteilt bzw. gehandhabt Anfang 2008. Besseres Brett wäre hier vielleicht „Recht“ - „Allgemeine Rechtsfragen“

LG

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