Unterhalt

hallo,

wenn Eltern sich scheiden lassen, und der Vater hat Unterhalt zu zahlen, nach welcher Steuerklasse wird das bei ihm berechnet.
Ist es normal daß seine derzeitige rangezogen wird(verheiratet)…und er somit ja mehr Geld hätte( wegen weniger STeuerabzüge)?
Ich frage mich nach der Scheidung (sie ist noch nicht ganz durch) hat er schliesslich ja wenn ich mich nicht irre die schlechteste als alleinlebender Single? Und somit auch noch mehr Steuerabzüge…sollte nicht eigentlich der Unterhalt auf den dann gültigen Lohn berechnet werden?

Und kann mir jemand pauschal in etwa eine Summe sagen, was einem 3-jährigen zusteht, wenn das Gehalt so ca. 3500–4000(netto)?
mfg

Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle festgesetzt, nach dem Stand von 1999 müsstest du wohl 455,- DM zahlen.
Eine aktuellere habe ich im Netz auf die schnelle nicht gefunden.
http://www.brak.de/aktuelles/duesseldorf99.html

K.

Hallo Teufelchen ,

laß Dich auf Deine zukünftige Steuerklasse jetzt schon umstellen , daß wäre als alleinlebender die 1. und gebe an das Du getrentlebend bist. Dann hast Du einen Mindestsatz von 1500,- DM Eigenbehalt und der Rest wird dann umgerechnet. Der Unterhalt wird selbstverständlich auf Basis Deines gültigen Einkommmens berechnet , wer Dir etwas anderes sagt, kann nur ein Rechtsanwalt sein , oder weiß es nicht besser. Am besten wäre Du gehst zu einer Rechtsauskunft , dies ist in den meisten Fällen kostenfrei, dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Viel Glück für die Zukunft!
Liebe Grüße Mona Lisa