Guten Tag,
die Fragen sind etwas ungenau formuliert und ich antworte so, wie ich die Fragen verstehe bzw. was die Frage bedeuten könnte.
wenn die Mutter den Vater ihres Kindes nicht angibt,da dieser
auch die Vaterschaft nicht anerkennt, könnte es dann später
folgen haben nachdem man Unterhaltsvorschuss erhalten hat.
Weigert sich der Vater die Vaterschaft anzuerkennen und wird diese dann - z. B. durch einen Vaterschaftstest - später nachgewiesen, muss er u. U. ab Geburt des Kindes den Unterhalt nachzahlen.
Weigert sich die Mutter einen Vater anzugeben, dann muss er erst ab dem Zeitpunkt bezahlen, ab dem er von seiner Vaterschaft erfährt.
Entstehen denn sonstige Nachteile dadurch? Zum Beispiel muss
das aus eigener Tasche zurückgezahlt werden?
Wenn sie ursprünglich Vater unbekannt angegeben hat, obwohl sie ihn kannte, dann ist das im eigentlichen Sinne Betrug. Inwieweit das die Behörden/Gerichte verfolgen steht dann auf einem anderen Blatt.
Hat sie Vater unbekannt angegeben, weil sie seinen Namen und die Adresse nicht kannte und sie findet ihn zufällig nach Jahren wieder, ist das natürlich kein Betrug.
Der Vater zahlt im zweiten Fall dann ab dem Zeitpunkt, wo er zur Zahlung aufgefordert ist. Er hat sich ja nicht absichtlich versteckt und wusste auch nichts von der Schwangerschaft.
Und wäre es möglich die Vaterschaft nachträglich beim
Jugendamt anzugeben um Unterhalt zu fordern?
Möglich ist sowas sicherlich. Aber wie schon oben geschrieben, kann das u. U. sehr haarig für die Mutter ausgehen. Sie hat ja, weil sie den Vater absichtlich verschwiegen hat, eine Leistung erschlichen. Diese wird sie dann vermutlich zurückzahlen müssen und es kann auch zu strafrechtlichen Folgen kommen.
Vielen Dank
Bitte
Gruß
Ingrid