Unterhalt

Guten Tag,

wenn die Mutter den Vater ihres Kindes nicht angibt,da dieser auch die Vaterschaft nicht anerkennt, könnte es dann später folgen haben nachdem man Unterhaltsvorschuss erhalten hat. Entstehen denn sonstige Nachteile dadurch? Zum Beispiel muss das aus eigener Tasche zurückgezahlt werden?

Und wäre es möglich die Vaterschaft nachträglich beim Jugendamt anzugeben um Unterhalt zu fordern?

Vielen Dank

Ist bei mir schon `ne Weile her, aber es sollte immer noch so sein: Wen die Mutter als Vater angibt, der ist es auch und somit auch Unterhaltspflichtig. Meint er es nicht zu sein, müßte er aktiv werden und das gut Begründen / das Gegenteil beweisen.

Guten Tag,

die Fragen sind etwas ungenau formuliert und ich antworte so, wie ich die Fragen verstehe bzw. was die Frage bedeuten könnte.

wenn die Mutter den Vater ihres Kindes nicht angibt,da dieser
auch die Vaterschaft nicht anerkennt, könnte es dann später
folgen haben nachdem man Unterhaltsvorschuss erhalten hat.

Weigert sich der Vater die Vaterschaft anzuerkennen und wird diese dann - z. B. durch einen Vaterschaftstest - später nachgewiesen, muss er u. U. ab Geburt des Kindes den Unterhalt nachzahlen.

Weigert sich die Mutter einen Vater anzugeben, dann muss er erst ab dem Zeitpunkt bezahlen, ab dem er von seiner Vaterschaft erfährt.

Entstehen denn sonstige Nachteile dadurch? Zum Beispiel muss
das aus eigener Tasche zurückgezahlt werden?

Wenn sie ursprünglich Vater unbekannt angegeben hat, obwohl sie ihn kannte, dann ist das im eigentlichen Sinne Betrug. Inwieweit das die Behörden/Gerichte verfolgen steht dann auf einem anderen Blatt.

Hat sie Vater unbekannt angegeben, weil sie seinen Namen und die Adresse nicht kannte und sie findet ihn zufällig nach Jahren wieder, ist das natürlich kein Betrug.

Der Vater zahlt im zweiten Fall dann ab dem Zeitpunkt, wo er zur Zahlung aufgefordert ist. Er hat sich ja nicht absichtlich versteckt und wusste auch nichts von der Schwangerschaft.

Und wäre es möglich die Vaterschaft nachträglich beim
Jugendamt anzugeben um Unterhalt zu fordern?

Möglich ist sowas sicherlich. Aber wie schon oben geschrieben, kann das u. U. sehr haarig für die Mutter ausgehen. Sie hat ja, weil sie den Vater absichtlich verschwiegen hat, eine Leistung erschlichen. Diese wird sie dann vermutlich zurückzahlen müssen und es kann auch zu strafrechtlichen Folgen kommen.

Vielen Dank

Bitte
Gruß
Ingrid

Danke Ingrid und Nightsurfer für die Aufklärung. Ich möchte etwas genauer auf mein Problem eingehen.

Das Kind ist mittlerweile 2 Jahre alt. Der Vater weigert sich das Kind anzuerkennen. Dazu kann ich sagen, dass er sich schon in einer Ehe befindet mit einer anderen Frau und auch ein weiteres Kind hat. Er ist also „mehrgleissig“ gefahren. Ihm ist bewusst, dass es sein Kind ist, da er auch 4 Monate lang mit Mutter und Kind noch zusammen geblieben ist und sogar den Namen des Kindes ausgesucht hat. Aber eben die Vaterschaft hat er nicht anerkannt und die Mutter hat deswegen auch keinen Vater angegeben.

Momentan lebt sie von Sozialhilfe und erhält noch Unterhaltsvorschuss. Ich bin mit dieser Frau gut befreundet und wollte sie davon überzeugen den Vater anzugeben, damit ihr später finanziell keine Nachteile entstehen. Allerdings, und deswegen suchte ich dieses Forum auf, wollte ich gute Argumente dafür suchen.

Es geht leider so weit, dass sie davon überzeugt ist, dass der Vater kein Recht auf das gemeinsame Kind hat. Auch wenn beide es so wollen, wäre es nicht trotzdem im Sinne des Kindes, da es für die Mutter eine finanzielle Erleichterung ist?

Wäre es denn jetzt vielleicht besser es weiterhin zu verschweigen, da die Mutter sich jetzt doch schon strafbar gemacht hat, weil sie falsche Angaben machte.

Ich bin für jeden Rat dankbar