Unterhalt

Hallo,

Angenommen Vater und Mutter leben getrennt.
Vater zahlt Unterhalt.
Nun muß Mutter für 3 Monate ins Krankenhaus nach einem Unfall kann man in dieser Zeit einfach den Kindesunterhalt streichen
(bzw.: bar hin und zurückgeben)?
Da der Vater die Kinder zu 100% versorgt muß der Unterhaltspflichtige Vater ja in dieser Zeit (einvernehmlich mit der Mutter abgesprochen) keinen Unterhalt zahlen.
Oder muß man generell für´s Finanzamt den Unterhalt nachweisbar hin und her überweisen.
mfg

Kindesunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Aus diesem und noch aus ein paar anderen Gründen ist es dem Finanzamt sch…egal wie das gemacht wird.

Gruß

Jörg