Unterhalt

Hallo,

wer legt fest, wieviel Unterhalt für ein Kind gezahlt wird? Gibt es dazu Regelsätze? Wird das irgendwo festgehalten? Kann das auch auf freiwilliger Basis bzw. auf Basis „er zahlt, was er kann“ geschehen?

Besten Dank im Voraus,
Anke

Düsseldorfer Tabelle -bei Sozialleistungen das Amt
Hallo Anke,

eine Grundlage für die Berechnung von Kindesunterhalt bietet die Düsseldorfer Tabelle:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Sie ist als Richtlinie zu sehen und nicht als endgültige Zahlpflicht. Es werden je Situation verschiedene Beträge angerechnet. Einen endgültigen Betrag kann dir ein Anwalt erwirken, bei finanzieller Schwäche die Beistandschaft des Jugendamtes.

Solltest du Sozialleistungen erhalten wird das Arbeitsamt die finanzielle Situation des Vaters prüfen und ihm einen Satz errechnen, und dir diesen bei deinen Sozialleistungen anrechnen.

Solltest du finanziell unabhängig sein, kannst du ihm natürlich freie Hand bei der Zahlung des Unterhaltes lassen - das kann dann bei euch auf Absprache laufen.

lG,

Dany