Unterhalt

Hallo; Dornrose hat eine Frage, wer weiß Antwort!?

Seit gestern ist sie verheiratet, nun hat ihr Mann eine Mutter im Pflegeheim, was ist wenn das Geld vom Schwiegervater und das Geld von Ihrem Mann verbraucht ist, muss sie dann für einen Anteil am Pflegegeld für die demente Schwiegermutter im Pflegegheim aufkommen!? Wie werden die Einkünfte des Schwiegervaters (Rente und Vermögen!) und die ihres Mannes beücksichtigt, wann könnte man an sie herantreten und wie kann sie dagegen eventuell vorsorgen, Gütertrennung!? Oder!? Danke im Voraus.

Dornrose schuldet keinen Anteil am „Pflegegeld“ bzw. am Unterhalt. Denn es gibt keine gesetzliche Einstandspflicht zwischen Schwiegermutter und Schwiegerkind. Das Vermögen des Ehemannes kann herangezogen werden, wobei es hier ein individuell zu bemessenes Schonvermögen gibt.