Unterhalt

Wie ist die Lage hierzu:
Ein geschiedener und in neuer Beziehung lebender hatte vorher zwei Beziehungen mit Kindern. Eigentlich müsste er Unterhalt leisten

  • für Kind aus erster Ehe samt Exeheweib
  • für Kind aus zweiter Ehe samt Exeheweib
  • für Kind in dritter Ehe samt Eheweib…

Da das Geld logischerweise nicht für alle reicht: Wer hat Vorrang?
Alle Kinder vor den Ehefrauen?
Neue Beziehung und alle anderen Kindern vor den zwei Exehefrauen?
Oder ganz anders?

Da das Geld logischerweise nicht für alle reicht: Wer hat
Vorrang?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1609.html

Anmerkung

Ein geschiedener und in neuer Beziehung lebender hatte vorher
zwei Beziehungen mit Kindern.

so ein Ferkel, ist das nicht strafbar?

scheiße, du hast Recht. Ich meinte Ehen mit Frauen und durch Beischlaf erzeugte Fortpflanzungsprodkte, gemeinhin als Kinder bekannt.