Wie ist die Lage hierzu:
Ein geschiedener und in neuer Beziehung lebender hatte vorher zwei Beziehungen mit Kindern. Eigentlich müsste er Unterhalt leisten
für Kind aus erster Ehe samt Exeheweib
für Kind aus zweiter Ehe samt Exeheweib
für Kind in dritter Ehe samt Eheweib…
Da das Geld logischerweise nicht für alle reicht: Wer hat Vorrang?
Alle Kinder vor den Ehefrauen?
Neue Beziehung und alle anderen Kindern vor den zwei Exehefrauen?
Oder ganz anders?