Unterhalt

Liebe Experten,

meine Tochter kam letztes Jahr am 13. September auf die Welt. Ich bezahlte laut Düsseldorfer Tabelle monatlich 230 Euro Unterhalt auf das Konto der Mutter meiner Tochter ein. Seit diesem Monat bin ich arbeitslos gemeldet. Ich habe den Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt schon bekommen. Ich bekomme monatlich 930 Euro Arbeitslosengeld.
Soweit ich informiert bin, wäre 900 Euro mein Selbstbehalt, also ich bin nicht so ganz Zahlungsfähig gerade, bzw. die 30 Euro sei mal dahin gestellt.

Liebe Experten ich hätte hierzu folgende Idee:
Die Mutter könnte vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, soweit ich weiß wären dies 117 Euro monatlich, die dann die Mutter bekommen würde. Das Jugendamt wird dann auf mich zukommen und den gezahlten Unterhaltsvorschuss von mir wieder zurückhaben wollen, wenn ich wieder Zahlungsfähig sein sollte.

Meine Frage: Um nicht schulden beim Amt zu hinterlassen würde ich freiwillig diese 117 Euro Unterhalt an die Mutter bezahlen. Würde es so gehen? Oder sprechen irgendwelche Paragrafen oder Bürokratie von Beamten dagegen? (Beim Amt war ich noch nicht, kommt aber bald)

Für Ihre Antworten und Hilfen danke ich Ihnen schon im Voraus.

Viele Grüße

Serkan

Hallo Serkan,

Du kannst dich im Grunde jederzeit mit der Kindesmutter auf einen deiner Wirtschaftlichen Verhältnisse angemessenen Unterhalt einigen (unbedingt schriftlich), so dass das JUG nicht eingeschaltet werden muss.

Wenn ihr beide fair in Sachen Unterhalt miteinander umgeht und jegliche Zahlung/Vereinbarung von euch Dokumentiert wird, ist das JUG der letzte Weg den ihr beschreiten solltet.

Beste Grüße
spandauer

Hallo Spandauer

ich bedanke mich für Deine Antwort.

Es ist schon richtig wie Du schreibst, dass ich die weiteren Unterhaltszahlungen mit der Mutter meiner Tochter schriftlich vereinbaren sollte. Das wäre der bessere Weg.

Die Mutter verweigert mir den Besuch und den Umgang mit meiner Tochter. Habe schon mit einer Sozialarbeiterin vom Jugendamt gesprochen, die Sozialarbeiterin hatte mit der Mutter Kontakt aufgenommen. Die Sozialarbeiterin wollte, dass die Mutter und der Vater (ich) gemeinsam am Tisch bei ihrsitzen sollten. Die Mutter weigerte sich….Die letzte Instanz wäre das Familiengericht.
Ich möchte abwarten bis meine Tochter etwas älter ist…und werde mich dann um ein vernünftiges Umgangsrecht kümmern.

Aus diesem Grunde möchte ich nicht mit der Mutter irgendwas verhandeln, sondern direkt zum Jugendamt gehen.

Bitte verstehe mich.

Viele Grüße Serkan

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Hallo,

um den Mindestunterhalt von minderjährigen Kindern sicherzustellen bestehen verschärfte Erwerbsobliegenheiten. So werden bis zu 30 Bewerbungen pro Monat verlangt und die Annahme von Aushilfs- oder Nebenjobs, um diesen Unterhalt sicher zu stellen.

Sofern der Unterhaltsfplichtige (Serkan) nicht leistungsfähig ist, muss er eine Abänderungsklage einreichen. Dafür geht man zuerst zum Gericht und holt sich dort einen Beratungshilfeberechtigungsschein. Dann geht man zu einem Anwalt seiner Wahl und zahl 10 EUR. Dieser hat dann PKH zu beantragen und der Unterhalt wird neu festgesetzt.

Hier hofft man aber darauf, dass eine Arbeitslosigkeit nur von kurzer Dauer ist. Ist der Unterhalt einmal tituliert, hat man diesen bis zu einer neuen evtl. Abänderungsklage zu zahlen.

Wenn Die Mutter sich darauf einlässt, wäre Dein Gedanke mit den 117 EUR in Ordnung. Auch das Jugendamt würde es nicht stören. Die Mutter hat jedoch Anspruch auf 230 EUR. Es hängt von ihr ab, ob sie sich mit der Hälfte für das Kind abfinden kann.

Lieben Gruß

meines Erachtens sind freiwillige Leistungen immer möglich. Aber erkundige Dich ruhig selbst bei der Unterhaltsvorschußkasse , ob unter diesen Voraussetzungen die Unterhaltsverpflichtung als Schuld aufläuft oder entsprechend der derzeitgen Leistungsfähigkeit herab gesetzt wird.
lg

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Hallo Lunajane,

vielen Dank für Deine Antwort:smile:

habe mich im Internet mal Infos geholt. Jetzt verstehe ich auch den Begriff „Mindestunterhalt“

Ich zitiere mal einen Text:

Somit ergibt sich nach der neuen Berechnung bei einem Kind bis 6 Jahre ein Mindestunterhalt von 187,50 EUR, dies sind 264,50 EUR – 77,00 EUR (Kindergeld).

„Erwerbsobliegenheiten“ Das heißt dann, ich als Vater muss alles mögliche tun, damit dieser Mindesunterhalt sichergestellt ist.

Dann werde ich mal dem Jugendamt den Vorschlag machen, dass ich von nun an diesen Mindestunterhalt von 187,50 Euro der Mutter meines Kindes überweisen werde. Habe vorraussichtlich im Oktober diesen Jahres wieder eine Anstellung, dann werde ich selbstvertändlich mich wieder beim Jugednamt melden.

Falls die Mutter meines Kindes nicht einverstanden sein sollte, so muss ich doch diese sogenannte „Abänderungsklage“ einreichen.

Nochmal danke, für Deine Antwort, habe schon wieder etwas dazu gelernt.

Viele Grüße

Serkan

Hallo Serkan,
Auch ich bin zur Zeit arbeitslos. Ich muss laut Düsseldorfer Tabelle 200,- € Unterhalt zahlen, weil ich als Koch nicht so viel verdiene. Das Arbeitslosengeld ist natürlich noch niedriger. Aber weil ich auch nicht möchte, dass ich dann beim Jugendamt Schulden habe, die ich zurück zahlen muss, sobald ich wieder einen Job habe, zahle ich den Unterhalt einfach weiter. Allerdings muss ich so auch den vollen Unterhalt zahlen.
Viele Grüße
Andreas.

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Sorry, da kenn ich mich absolut garnicht aus.
Grüße! Döbels
PS: hatte Email-Filter, der mich austrixte, sorry