Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Tochter ist 18 Jahre alt und bekommt in 6 Wochen ein Kind. Sie hat deswegen die Ausbildung unterbrechen müssen, wird sie aber irgendwann fertig machen. Der Vater des Kindes ist bekannt und arbeitet in Ihrem (früherem) Ausbildungsbetrieb. Jetzt hat sie eine 3 Zimmerwohnung und hat auch Antrag auf Wohngeld gestellt. Muss ich da mit Zahlungsforderungen rechnen
Nun meine Frage:
Bin ich als Vater in diesem Fall noch verpflichtet Unterhalt für meine Tochter zu zahlen? Natürlich werde ich meine Tochter auch weiterhin unterstützen, aber mir geht es um das
„Du musst Unterhalt zahlen“

Grüße
Matthias

Hallo Matthias,

in der Regel ist es so, das der Vater bis zum bestehen der Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet ist.
Da dieser Fall etwas anders aussieht, wird aufgrund der Unterbrechung überwiegend der Kindsvater mit heran gezogen, was leider nicht, wenn er zu wenig Einkommen hat,Sie von Ihren Pflichten entbindet.

Viele Grüße
Y.Pollok