Liebe/-r Experte/-in,ich habe da mal eine Frage zum Thema Unterhalt.Ich bin momentan noch in einer Beziehung und das nun mittlerweile schon 8 schöne Jahre lang.Wir haben ein gemeinsames Kind und sind noch nicht verheiratet.Da wir uns öfters in den Haaren haben und auch schon Anspielungen gefallen sind denke ich aber ich hoffe es nicht das es wohl bald in die Brüche geht.Achso,ich bin quasi Alleinverdiener und sie hat einen 400€ Job.Meine Tochter ist nun 3 Jahre alt und geht jetzt bald in den Kindergarten.Nun meine Fragen.Das ich für meine Tochter Unterhalt zahlen werde gar keine Frage und Thema,aber wie sieht es mit dem Unterhalt für die Mama aus.Muss ich da was zahlen oder nicht?Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Hallo,
da Ihr gemeinsames Kind bereits 3 Jahre alt wird und in den Kindergarten kommt, sind Sie nicht für den Unterhalt der Mutter verpflichtet. Sie ist dann in der Lage einige Stunden, so lange wie der Kindergartenaufenthalt des Kindes im Kindergarten ist, arbeiten zu können.
Sollte dies nicht der Fall sein und sie arbeitet weiterhin auf 400 € Basis, wird dies bei der Arge angerechnet und sie erhält dort den Differenzbetrag zum Leben für sich und das Kind.Wobei bei dieser Berechnung, dann das Kindergeld und der laufende Unterhalt mit angerechnet wird.
Viele Grüße
Y.Pollok
da kann ich dir leider nicht genau was zu sagen , ich bin mehr bei volljährigen kinder im thema.
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Das kann ich dir nicht konkret beantworten. Ich kennen den Gerichtstand bei „unehelichen“ Verbindungen nicht. Lt Scheidungsgesetz seit 2008 ist das geregelt, je nach Bundesland und haltung vom Richter, für das Trennungsjahr. Bei nicht Verheirateten mit so jungen Kindern weiss ich es nicht. Wenn das Kind im KiGa ist, kann/muss sie sich in der Zeit dem Arbeitsmarkt vormittags zur Verfügung stellen. Euch alles Gute bei einer freundschaftlichen Trennung, zum Wohle der Kleinen. Gruß, Andi
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Hallo skytoo,
erstmal: Wenn du meinst, das es in die Brüche geht, wird es auch so sein. Früher oder später.
Zum Unterhalt:
Natürlich bekömmt sie Unterhalt von dir. Erstmal Betreuungsunterhalt der, da ihr nicht verheiratet ward, wahrscheinlich nach einer gewissen Zeit auslaufen wird namentlich Betreuungsangebote für das Kind (OGATA etc.). Wann das passiert, entscheiden Gerichte. Darum wirst Du nicht herumkommen.
P.S. Tipp: mach von allen Unterlagen (fiananziell) Kopien. Manchmal ist man schneller draußen, als einem lieb ist.
Gruß