Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema nachehelichen Unterhalt:
Bin seit einem Jahr geschieden und zahle für meine Ex-
Frau und meine beiden Kinder einen pauschalen Unterhalt,den wir per Notar festgelegt haben.Dieser Vertrag läuft nächstes Jahr aus.Muß ich nach dem neuen Unterhaltsrecht weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen ?
(Für die beiden Kids zahle ich natürlich weiter). Welche weiteren Informationen benötigst Du, um diese Frage beantworten zu können ?
Gruß
Thosch
Hallo Thosch,
als erstes müßte ich wissen in welchem Alter die Kinder sind, denn dies ist ausschlaggebend für einen eventuellen Unterhalt der Mutter.
Als zweites benötige ich die Info, weshalb beim Notar der Unterhalt für Mutter und Kinder festgelegt wurde, gab es Eigentum oder ähnliches, was dazu führte?
Viele Grüße
Yvonn Pollok
Hi !
Erstmal Danke für die schnelle Antwort ! 
Meine Kinder sind 5 und 9 Jahre alt !
Da ich selbständig bin und etwas Vermögen(auch ein Haus) vorhanden war, haben wir einen notariellen Vertrag aufgesezt,
in dem wir Vermögensausgleich und Unterhalt regelten !
Zahle ab März 2008 für erstmal 2 Jahre einen festen Unterhalt. Nach 2 Jahren(März 2010) habe ich die Möglichkeit diesen Vertrag anzufechten, wenn das neue Unterhaltsrecht sich positiv für mich ändert ! Falls nicht, läuft der Vertrag weitere 2 Jahre. Laut Vertrag
zahle ich etwas weniger Unterhalt als errechnet, dafür hat sie andere Vorteile: ZB wird ein möglicher Verdienst ihrerseits nicht angerechnet.
Brauchst Du noch weitere Infos ?
Viele Grüße
Thosch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thosch,
ich bin morgen Abend aus dem Urlaub zurück. Dann kümmere ich mich drum!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Angaben sind sehr mager. Ich benötige sehr viele Infos, vom Alter der Kinder angefangen, Dauer der Ehe bis zum genauen Wortlaut der notariellen Vereinbarung und bestimmt noch einiges mehr.
Damit wir uns eine große Menge von Hin- und Herschreiberei ersparen, schlage ich vor, dass wir telefonieren.
Zur Zeit bin ich noch im Urlaub. Ab mitte nächster Woche bin ich erreichbar bzw. kann kostenlos ins Festnetz telefonieren wenn ich die Telefonnummer habe.
Damit Du überprüfen kannst, ob ich vertrauenswürdig bin: ich bin Admin eines der größten Väterforen in der BRD. Siehe www.vafk.de/forum und suche dort nach Schumacher.
Viele Grüße
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thosch,
ich müsste wissen, wieviel Du verdienst (Netto). Dann, wie lange ihr verheiratet wart. Ob Deine Exfrau einen neuen Lebensgefährten hat. Und wie der Pauschalbetrag vorher aussah! Dann kann ich Dri sagen, wie es aussieht!
Lg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
und hätte fast vergessen, ob sie arbeiten geht. Ihr Einkommen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo !
Klingt ja so, als hätte ich eine richtige Expertin gefunden ! Ist ja klasse !Ja, wir können gerne telefonieren-ist glaube ich auch einfacher !
Gebe Dir einfach mal 2 Nummern:frowning:rufe auch gerne zurück)
Firma: 0441 301964 (7.30-17 Uhr)
privat: 0441 4085838(bin ich selten)
Viele Grüße
Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Thosch,
wichtig ist das Du den Zeitpunkt des notariellen Vertrages nicht verpaßt.
Da dies schriftlich festgelegt ist, das ein Ehegattenunterhalt gezahlt werden muß, wirst Du bis März 2010 nicht drum herum kommen, den auch zu zahlen.
Fakt ist das aufgrund des Alters der Kinder, dieser im nächsten Jahr nicht mehr fällig wird, da sie die Möglichkeit hat arbeiten gehen zu können.
Natürlich ist es auch wichtig, die aktuellen Einkünfte darzulegen, um den Unterhalt ab 2010 neu zu bestimmen.
Damit sich dieser positiv auf Dich auswirkt solltest Du Dich mit Deinem Steuerberater zusammen setzen 
Ich wünsche Dir alles Gute für die weitere Zukunft,
Yvonn Pollok
Hi !
Schönen Dank für die Antwort !
Ich hoffe, daß meine Ex und Ihre Anwältin das genauso
sehen ! 
Danke und viele Grüße
Thosch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi !
Mußte spontan auf eine Montage und habe daher im Moment wenig Zeit, die Fragen zu beantworten…
Werde mich nächste Woche drum kümmern !
Erst mal Danke… !
Viele Grüße
Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Guten Morgen !
Wäre super, wenn wir demnächst wegen meinem Anliegen mal telefonieren könnten!Kommt auf eine Woche gar nicht drauf an; habe ja noch bis nächstes Jahr Zeit !
Bin aber doch neugierig ! 
Viele Grüße
Thosch
Hallo,
ja, werden wir machen. Aber ich habe am kommenden Samstag eine Taufe im Haus mit mehr als 30 Personen - mein Kopf läuft irgendwo rum, sitzt nur nicht mehr auf dem richtigen Fleck. Bis Gestern hatte ich dazu noch zwei meiner Enkelkinder, weil deren Eltern umzogen.
Melde Dich doch einfach Anfang nächster Woche kurz bei mir unter 09193-9610. Ich kann Dich dann gerne auf das Festnetz zurückrufen.
Gruß
Ingrid
Hallo Frau Schumacher !
Ich würde gerne nochmal eine Frage stellen ! 
Ich habe ja mit meiner Exfrau zusammen 2 gemeinsame Kinder !Meine neue Freundin hat 3 Kinder aus erster Ehe;falls ich meine Freundin irgendwann mal heiraten würde und ihre 3 Kids nicht adoptiere, müßte ich dann weniger Unterhalt für meine eigenen Kinder zahlen, da ich ja die Kids meiner neuen Frau mit unterstütze !
Nicht falsch verstehen; ich zahle gerne für meine Kids, aber fast mit ca. 900 Euro im Monat finanziere ich überwiegend das Leben meiner Exfrau !
Viele Grüße
Thomas
Hallo Frau Schumacher !
Ich würde gerne nochmal eine Frage stellen !
Ich habe ja mit meiner Exfrau zusammen 2 gemeinsame Kinder
!Meine neue Freundin hat 3 Kinder aus erster Ehe;falls ich
meine Freundin irgendwann mal heiraten würde und ihre 3 Kids
nicht adoptiere, müßte ich dann weniger Unterhalt für meine
eigenen Kinder zahlen, da ich ja die Kids meiner neuen Frau
mit unterstütze !
Nein, diese Kinder gehen - ohne Adoption - nie vor den eigenen leiblichen Kinder. Stiefkinder haben überhaupt keinen Unterhaltsanspruch gegenüber Stiefeltern.
Bei Hartz IV sieht das natürlich etwas anders aus. Aber auch hier bekommen andere Personen einer Bedarfsgemeinschaft nur etwas, wenn alle anderen Unterhaltspflichten voll befriedigt sind.
Nicht falsch verstehen; ich zahle gerne für meine Kids, aber
fast mit ca. 900 Euro im Monat finanziere ich überwiegend das das Leben meiner Exfrau !
Lösung dagegen: Stiefkinder adoptieren oder genug weitere Kinder produzieren.
Gefahr dabei: Bei scheitern dieser Beziehung neue lange Unterhaltspflichten.
Gruß