Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
mein nachbar hat einen sohn und eine ex wofür er unterhalt zahlen soll/muß .

sein sohn ist mitlerweile 8 jahre und
er zahlt der mutter 500€ im monat .

muß er für seine ex auch unterhalt zahlen ?
da der sohn ja schon 8 jahre ist , könnte sie doch arbeiten gehn . was sie bis jetzt auch gemacht hat .

allerdings ruft sie ihn heute an und sagt das sie nicht mehr arbeiten geht und er doch mehr geld überweisen solle , damit sie bei ihrem sohn sein kann .
der doch bis um 14 uhr in der schule ist .

wozu ist er verpflichtet ?
ich glaube 290€ für das kind und das wars oder ?
seine ex hat doch kein anspruch mehr .

ich glaube das er so 1600€ verdient .
hat jetzt aber eine freundin die schon ein kind hat und jetzt auch eins von ihm . sie wohnen zusammen zur miete .

wo liegt der selbstbehalt ?

ich danke ihnen im vorraus !

Hi,

ist es seine Exfrau oder Exfreundin? Dann hat sie schon mal gar keinen Anspruch, wenn sie nicht verheiratet waren. Und wenn sie verheiratet waren, wäre wichtig wie lange! Wenn sie bisher arbeiten war und der Meinung sie kann jetzt mal zuhause bleiben, weil ihr Ex ja zahlen kann, irrt sie sich!
Sind es 1600 € netto oder brutto, wenn es netto ist, dann muss er 257 € für sein Kind zahlen!
Der Selbstbehalt liegt bei etwa +/- 1400 €!
Vielleicht sollte er mal beim Jugendamt vorsprechen,die können ihm helfen, wenn er den Anwalt sparen möchte!

Lg

Hallo,

also es sieht folgendermaßen aus, das er als Vater für seine Exfreundin nur 3 Jahre Unterhalt zahlen muß, um die Versorgung des Kindes zu gewährleisten. Danach setzt man voraus das der Sohn 3-4 Stunden in den Kindergarten geht und sie arbeitet bzw. wie jetzt mit 8 Jahren hat sie die Möglichkeit halbtags zu arbeiten. Er ist nur für den Sohn unterhaltspflichtig nicht für sie, da muß sie sich an die Arge wenden, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Unterhalt für den Sohn muß er bei dem jetzigen Einkommen in Höhe von 339 Euro zahlen.Sein Selbstbehalt liegt bei 900 Euro plus dem 2. Kind. Wo ich leider keine Info habe wie alt es ist. Der reguläre Unterhaltssatz für das 2. Kind wird zum Selbstbehalt mit dazu gerechnet.
Die Freundin selbst zählt dabei nicht, da sie einen gemeinsamen Haushalt haben.

Bei eventuellen Frage stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG
Yvonn Pollok