folgendes Problem: Mein Expartner (CH), auch Vater meines Sohnes ist nach einer Erkrankung zu 100% Invalid.Aus der CH erhielt ich (DE)ein Schreiben, das mein Sohn nun auch Anspruch auf einen Teil dieser Rente hätte (nennt sich Kinderrente). Ich habe dies mit meinem Ex besprochen, ob ich für unseren Sohn dies beanspruchen darf und es ist auch für ihn o.k. Das Geld bekäme der Kleine direkt auf sein Sparbuch. ABER und nun habe ich die Frage; wie sieht es mit den Unterhaltszahlungen aus ? Mein Ex fragte mich, ob er dann überhaupt noch zahlen muss ? ( Er zahlt weniger als Minimum - ist aber für mich ok.) Bekomme ich dann noch Kindergeld ? ODer ist es am Ende so, das zwar mein Sohn das Geld aus der CH bekommt, aber ich bekomme garnix mehr (Kindergeld Unterhalt)?
Ich möchte mich nicht bereichern, zumal ich ja von der Kinderrente nix bekomme, aber ich möchte auch unterm Strich nachher nicht mit leeren Händen da stehen. Auch für meinen Ex soll es am Ende nicht so sein, das er obwohl weniger Einkommen noch mehr an uns zahlen muss
Selbstverständlich ist der Vater des Kindes weiter unterhaltspflichtig. Aus seinem monatlichen Einkommen (welches auch eine Rente sein kann), muss er den Mindesunterhalt für sein minderjähriges Kind bestreiten. Das Kindergeld hat mit den laufenden Unterhaltszahlungen nichts zu tun. Leider sind die Angaben hier sehr wage. Wie alt ist der Sohn, besteht ein Titel etc. wären wichtige Auskünfte, um die Sachlage besser einschätzen zu können.
Aber ich kann Dir sicher sagen. dass Du das Kindergeld weiterhin bekommst. Das bekommst Du auch immer, egal wie es finanziell bei Dir aussieht.
Das einzige was wahrscheinlich schlecht sein würde ist, dass dieses Geld als Einkommen des Kindes zählt. Und im Falle von Bezug von Harz4, wird dieses Geld angerechnet.
Hallo Lina,
da kenne ich mich nicht aus. Ich denke aber das die Kinderrente an Eltern von minderjährigen Kindern gezahlt wird um den Unterhalt für die Kinder zu decken.
Kindergeld müsste noch gezahlt werden wenn das Kind noch keine 18 Jahre ist. Ich würde mich einmal beim Jugendamt erkundigen (evtl. auch Unterhaltsvorschusskasse).
Hallo,
tut mir leid, daß ich erst so spät antworte.
Also 1.
Das Kindergeld bekommst Du auf jeden Fall weiter, egal, wies ausgeht.
2. Die Kinderrente wird wohl auf den Unterhalt angerechnet. D.h. Dir steht Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu. Wenn die Kinderrente diesen Betrag abdeckt, gut so. Wenn noch eine Lücke bleibt, muss der Vater diese auch bezahlen.
Alles Gute
Friedrich
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]