ich lebe seit jan.nach dreijähriger,kinderlosen ehe von meinem mann getrennt.(alleine)
die scheidung ist eingereicht,streitigkeiten bezüglich auflösen des hausrates gab es keine,eine gütertrennung liegt vor.mein mann lebt bei seiner freundin ,jetzt er fordert eine unterhaltsprüfung.kann ich zu unterhalt verpflichtet werden? berufstätig bin ich,mein mann sowie seine freundin.*ratlos*
Hi,
grundsätzlich muß deine Frage mit ja beantwortet werden.
Es gibt den sogenannten Ehegattenunterhalt.
Um ihn mit einem Satz darzustellen:
Der Ehegattenunterhalt bei Berechtigten mit eigenem Einkommen beträgt 3/7 der Differenz zwischen den anrechenbaren bereinigten Einkommen der Ehegatten bzw. 1/2 der anrechenbaren sonstigen Einkünfte, jeweils begrenzt durch den vollen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB).
In diesem Satz ist jedes einzelne Wort von Bedeutung. Wenn du konkrete Zahlen deines Beispiels lieferst, können wir dir ausrechnen, ob und ggf. wieviel Unterhalt du zahlen werden mußt.
Gruß,
Francesco
hab dir gestern eine mail mit den zahlen geschrieben
grüsse SignoraPanti