Liebe/-r Experte/-in,
kann man Kindsunterhalt rückwirkend von den Eltern einklagen? Falls ja, für welchen Zeitraum?
LG Klabauter
Liebe/-r Experte/-in,
kann man Kindsunterhalt rückwirkend von den Eltern einklagen? Falls ja, für welchen Zeitraum?
LG Klabauter
Die Frage ist leider unverständlich; wie alt ist das Kind, wieso Eltern? In der Regel erbringt ein Elternteil den Versorgungsunterhalt (wohnt mit dem Kind zusammen); der extern wohnende den Barunterhalt. Unterhalt ist ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem er geltend gemacht wurde; am besten durch einen Titel.
LG
Lunajane
Hallo Klabauter,
was heißt rückwirkend, benötige für eine konkrete Antwort ein paar Einzelheiten. Wie z.Bsp. wie alt das Kind jetzt ist und aus welchen Beweggründen bisher kein Unterhalt gefordert wurde.
MfG
Y.Pollok