Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

Wir haben einen Schuldtitel über ca. 30 000 DM
aus den 90 er Jahren .

Damals konnte sich der Schuldner rauswinden in dem er seinen Betrieb auf eine andere Person übertragen hatte.

Gleichzeitig hat er Unterhaltsverpflichtungen für 2 Kinder wo er angeblich zahlungsunfähig war und seine Mutter 100 € monatlich übernommen hatte .
Heute kam ein Brief vom Jugendamt wo man herausfinden möchte ob die Kinder weiterhin noch zur Schule gehen.
Meine Vermutung ist dass Sie jetzt selbst die 100 € umgehen wollen .

Dieser Umstand hat uns dazu veranlasst den Schuldtitel evtl. erneut eintreiben zu lassen .

Ich habe im Internet recherchiert und herausgefunden , das in einem Forum seit dem 22.9.2009 ein Eintrag auf seinem Namen für eine Wäschereining/Chemische Reinigung
getätigt worden ist…

Meine Frage :
Kann man erfolgreich etwas durchsetzen ?
Geld fordern ?
Hätte es überhaupt sinn die Sache wieder rechtlich zu verfolgen ?

MfG

Hallo,

es ist schwer zu sagen wieviele Gläubiger sich für eventuelle Forderungen angesagt haben im Laufe der Jahre.
Dies läßt sich nur über das Gericht heraus finden und wie das heutzutage so ist halt gegen Bezahlung.

Dazu müßte man dann wissen ob und wieviel in den letzten Jahren an Schulden abgetragen wurde.

Im Bezug auf die Wäscherei stellt sich die Frage, ist er der alleinige Besitzer oder handelt es sich um ein genehmigtes Kleingewerbe.

Alles in allem mache ich Ihnen wenig Hoffnung das bei erneuter Aufnahme und Verfolgung mehr rauskommt als bisher. Es verursacht in erster Linie Ihnen neue Kosten, die Sie nicht wieder rein bekommen.

Wünsche Ihnen falls doch eine erneute Verfolgung angestrebt wird viel Glück.

MfG
Yvonn Dosse