Wir zahlten für den 19 j. Sohn meines Lebensgefährten Unterhalt, bis wir erfahren haben, dass er seit ca 1 Jahr gar nicht mehr die Schule besucht. nach einem Hauptschulabschluss, den er erst im 2. Anlauf geschafft hatte besuchte er eine berufsverbreitende Schule, die er aber (wie er sagt) wegen psychischer Probleme abgebrochen hat. Er hat uns aber immer angelogen, weil er wusste, dass er dann keinen Unterhalt mehr bekommt.
Ob er tatsächlich krank war ist sehr fraglich. Nun hat besucht er seit Sept. wieder eine allg. Schule, wo er einen Realschulabschluß machen will. Zwischenzeitlich hat er gejobbt. Er möchte jetzt wieder Unterhalt haben.
Zählt er nun als pivilegierter Volljähriger und steht ihm überhaupt noch Unterhalt zu?
Wir haben nun schon ein Jahr unberechtigt Unterhalt bezahlt, da wir dachten er geht zur Schule. Er wohnt bei der Mutter und hat kein Einkommen. Wir haben auch noch eine kleine Tochter zu versorgen, die doch eigentlich Vorrang haben sollte.
Die Mutter hat noch eine Vollstreckungsurkunde, die zwar noch gültig ist, aber der Betrag stimmt schon lange nicht mehr. Sie will nun vollstrecken wenn wir nicht zahlen.
Es wäre wichtig zu wissen, ob er noch als privilegierter Volljähriger zählt. Wenn nicht wäre unsere kleine Tochter (7 Jahre) vorrangig.
natürlich hat eure Tochter vorrang. Trotz allem muss Dein Partner Unterhalt für seinen Sohn zahlen bis er eine abgeschlossene Ausildung hat. Allerdings während einer Ausbildung nur Anteilig. Egal ob volljährig oder nicht.
Ich würde euch raten mal mit dem Jugendamt drüber zusprechen, die können helfen. Manchmal ist es offensichtlich das die Kids oder die Mutter der Kids auf das Geld angewiesen sind und deswegen erstmal eine Ausbildung umgehen. Aber das ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache.
Ich kann Dich gut verstehen, man kommt sich echt verarscht vor.
Lasst euch Einkommensnachweise aus der Zeit die er gejobbt hat vom Jugendamt besorgen. Wenn er Pech hat müsste er euch vielleicht sogar was zurück zahlen, bzw könntet ihr das verrechnen.
vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider ist das nicht so einfach Unterhalt zurückzufordern, denn der Sohn kann einfach sagen, dass er das Geld verbraucht hat. Dann muß er nichts zurückzahlen ( BGB Bereicherungsgesetz ). Aber ich werde mich auf jeden Fall mal ans Jugendamt wenden.
Hallo Isabel,
Ja, das ist so eine Sache,
Also, besorgt euch einen Nachweis darüber was der 19 jährige Sohn an Schulabschlüssen gemacht hat. Hauptschule, Realschule, Berufsvorbereitetes Jahr.Er muss euch es vorlegen können, bzw. das was er abgeschlossen hat. Wenn er wegen psychischer Probleme die Schule abgebrochen hat, dann könnt ihr davon ein Befund von einem Arzt fordern. Ihr benötigt ja einen Nachweis. Unterhaltsberechtigt ist jedes Kind bis zum 26. Lebenjahr. Es kommt allerdings darauf an was es macht. z.B.: wenn eine Lehre absolviert ,diese allerdings abgebrochen wird, muss alles wieder überprüft werden. Auch kann es sein, so wie bei mir, das sein Einkommen so hoch ist, das er keinen Unterhalt mehr fordern kann. Und ich habe kein weiteres Kind wie ihr. Ich würde folgendes machen. wenn ihr eine Rechtschutzversicherung besitzt, könnt ihr ja eine Beratung anstreben. Auf jeden Fall würde ich diese Sache einem Anwalt übergeben, bzw. warten was daraus wird. Ich habe damals die Zahlungen eingestellt. Es wollte ja was von mir. Das war der bessere Weg. Er ist in Zugzwang. Was nützt der Mutter die Vollstreckungsurkunde wenn das Kind volljährig ist. Überlegt doch mal.Sicherlich wohnt er bei der Mutter, aber auch Sie muss ihren Beitrag dazu leisten, nicht nur der Vater.Ich denke mir, ohne Anwalt geht da nichts, der bessere Weg wäre der, eine genaues Urteil über einen Fachanwalt. Ihr könnt aber auch gerne mal in den folgenden Link´s stöbern: www.treffpunkteltern.de
Liebe Isabel, ich hoffe, ich habe euch ein wenig geholfen und es wäre nett von euch, wenn ihr mir ein wenig Input über die Angelegenheit geben würdet um auch meinen Horizont zu erweitern.
VIELEN DANK !
Nette Grüße ! Euer Experte
Hallo,
Vielen dank für die Antwort.
Leider geht es wirklich nicht ohne Anwalt und ich befürchte es wird dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen, denn die Mutter vertritt die Interessen des Sohnes und besteht auf die Unterhaltszahlungen. Nachweise über die Krankheit oder Schulabbrüche haben wir gefordert aber nicht bekommen, also gehe ich davon aus, dass sowieso etwas nicht stimmt. Angeblich hat er keine Einkünfte, aber hat vor wenigen Monaten noch gejobbt. Es ist alles sehr undurchsichtig.
ich werde berichten wie es weitergeht.
LG
Isabel
der Unterhalt muß vom Jugendamt unbedingt neu berechnet werden und das bitte ganz schnell,um eventuell zuviel gezahlte Beträge bzw zu hohe Unterhaltszahlungen gegen rechnen zu lassen.
Fest steht das es in dem Jahr in dem der Sohn keine Schule besuchte eine Unterbrechung hätte geben müssen und erst dann die Zahlung wieder aufgenommen wird, wenn aktuelle Informationen vorliegen, sprich weiterführende Schule oder Ausbildung.
Selbstverständlich wird die 7jährige Tochter bei der neuen Einkommensberechnung vom Jugendamt mit berücksichtigt.
Also bitte umgehend das Jugendamt aufsuchen bevor nach altem Titel gepfändet bzw vollstreckt wird.
wenn er nachweislich seit einem Jahr unberechtigt Unterhalt kassiert hat, kann es sein, dass er den Unterhaltsanspruch gegen den Vater völlig verwirkt hat.
Hierzu http://dejure.org/gesetze/BGB/1611.html nachlesen.
Auch kann man zusätzlich argumentieren, dass die Unterhaltskette gerissen ist.
Die Mutter ist - falls er als priveligiert anerkannt wird - auch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bzw. ihr Naturalunterhalt wird unterhaltsmindernd für den Vater angerechnet.
Den Unterhaltstitel nicht einfach ignorieren und nicht bezahlen. Schriftlich auffordern, dass er unterschreibt, dass er (nicht die Mutter - der Titel geht an ihn über) aus diesem Titel nicht mehr vollstreckt.
Folgt er dieser Aufforderung nicht, dann mit Anwalt eine Abänderungsklage bei Gericht machen. Hier den § 1611 BGB groß aufhängen. Allerdings wird sich der Vater auch fragen lassen müssen, warum er sich vom Sohn weder eine Schulbescheinigung noch die Zeugnisse hat zeigen lassen.
vielen Dank für die Antwort. Wir sind mittlerweile beim Anwalt und versuchen den Titel möglichst bald abzuändern, da er auch unberfristet ist.
Der Vater hat Zeugnisse und Schulbescheinigungen gefordert aber immer nur die „guten“ Zeugnisse bekommen und alte Schulbescheinigungen. Auf weitere Nachfrage nach Schulabbrüchen o. ä. hatte der Sohn plötzliche Gedächtnisstörungen und konnte sich nicht mehr erinnern. Mittlerweile habe wir auch herausgefunden, dass Drogenmissbrauch die Ursache für die psychische Krankheit gewesen ist. Dies führt ja Wahrscheinlich zu einer Unterhaltsverwirkung oder Minderung. Trotzdem beharrt der Sohn auf sein Geld und wir werden wohl vor Gericht gehen müssen um den Titel zu begrenzen.