Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
wann muß der Mutter für die beiden Kinder aus erster Ehe der Unterhalt zur Verfügung stehen ? Sprich wann muß der Kindesunterhalt auf dem Konto der Mutter sein ? Ex-Mann und Vater der Kinder zahlt mal am 5., mal am 12. des Monats den Kindesunterhalt bar auf dem Konto der Mutter und deren Bank ein.

Kindesmutter hatte Titel für Kindesunterhalt, dieser ging aber bei vorherigen Pfändung vor 5 Jahren entweder beim damaligen Anwalt oder auch Gerichtsvollzieher „verloren“, da dieser ja die Originale benötigte.
Wie kommt Mutter wieder an neue Titel?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Nicola

Hallo Nicola,

das Geld sollte schon zum ersten jeden Monats auf Deinem Konto sein, schließlich musst Du ja mit dem Geld rechnen. Das Gehalt bekommt man ja auch nicht dann wann es dem Chef mal passt.

Sprich wegen dem neuen Titel mal beim Jugendamt vor, das ist kostenlos und die helfen Dir bestimmt. Dort kannst Du auch die Zahlungsmoral Deines Ex-Mannes ansprechen.

Viel Glück Diana

Danke Dir vielmals, Diana, habe am Mittwoch Mittag einen Termin beim Jugendamt.Möchte mit meinem Ex-Mann nicht streiten, denn ich bin wieder glücklich verheiratet, aber er lässt mir keine andere Wahl.

Viele Grüße
Nicola

Viel Glück und alles Gute!

Der Kindesunterhalt muss pünktlich gezahlt werden, auch nur wenige Tage Verzug sind nicht akzeptabel.

Wann der Unterhalt eingehen muss, ist im Beschluss des Familiengerichts exakt festgelegt.

Wenn der Beschluss im Original nicht mehr vorliegt, kann man sich beim Familiengericht eine neue „Vollstreckbare Ausfertigung“ anfordern.

Es ist aber auch eine gute Gelegenheit für eine neue Antragstellung und Festsetzung der aktuell gültigen Unterhaltssätze, da sich die Beträge durch Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle regelmäßig erhöhen. Außerdem wird bei Neuberechnung auch die Einkommenssituation des Kindesvaters neu aufgerollt, so dass du u.U. höhere Beträge für die Kinder zu erwarten hast.

Wenn der Vater nicht freiwillig pünktlich zahlt, kannst du einen kleinen Trick anwenden. Auch wenn du eigentlich keinen Streit mit ihm willst, solltest du ein einziges Mal unerbittlich vorgehen:

Du beauftragst einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung und beantragst einen Gerichts- und Überweisungsbeschluss gegen sein Kontoguthaben bei seiner Bank. Dort wird sein Bankkonto sofort eingefroren und alle Rückstände werden dir von der Bank von seinem aktuellen Guthaben und allen zukünftigen Geldeingängen überwiesen.

Diese Maßnahme ist die absolute Härte für ihn, da als nächster Schritt die Lohnpfändung ansteht.

Nach meiner über 20-jährigen Erfahrung wirkt diese Maßnahme fast immer.

Bei jeder verspäteten Zahlung kannst du diesen Schritt erneut einleiten.

Es klingt hart, bringt aber ganz bestimmt eine verlässliche Regelung. Du kannst ja trotzdem weiterhin nett bleiben und betonen, dass du keinen Streit haben willst. Er soll eben pünktlich bezahlen, dann gibt es auch keinen Ärger. Schließlich ist das Geld ja nicht für dich, es geht um die gemeinsamen Kinder!

Die Geltendmachung der durch das Jugendamt gezahlten Beträge für Unterhaltsvorschuss hat damit nichts zu tun. Das ist Sache des Jugendamtes und geht dich nichts an.

Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern direkt schreiben:

[email protected]