Der Kindesunterhalt muss pünktlich gezahlt werden, auch nur wenige Tage Verzug sind nicht akzeptabel.
Wann der Unterhalt eingehen muss, ist im Beschluss des Familiengerichts exakt festgelegt.
Wenn der Beschluss im Original nicht mehr vorliegt, kann man sich beim Familiengericht eine neue „Vollstreckbare Ausfertigung“ anfordern.
Es ist aber auch eine gute Gelegenheit für eine neue Antragstellung und Festsetzung der aktuell gültigen Unterhaltssätze, da sich die Beträge durch Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle regelmäßig erhöhen. Außerdem wird bei Neuberechnung auch die Einkommenssituation des Kindesvaters neu aufgerollt, so dass du u.U. höhere Beträge für die Kinder zu erwarten hast.
Wenn der Vater nicht freiwillig pünktlich zahlt, kannst du einen kleinen Trick anwenden. Auch wenn du eigentlich keinen Streit mit ihm willst, solltest du ein einziges Mal unerbittlich vorgehen:
Du beauftragst einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung und beantragst einen Gerichts- und Überweisungsbeschluss gegen sein Kontoguthaben bei seiner Bank. Dort wird sein Bankkonto sofort eingefroren und alle Rückstände werden dir von der Bank von seinem aktuellen Guthaben und allen zukünftigen Geldeingängen überwiesen.
Diese Maßnahme ist die absolute Härte für ihn, da als nächster Schritt die Lohnpfändung ansteht.
Nach meiner über 20-jährigen Erfahrung wirkt diese Maßnahme fast immer.
Bei jeder verspäteten Zahlung kannst du diesen Schritt erneut einleiten.
Es klingt hart, bringt aber ganz bestimmt eine verlässliche Regelung. Du kannst ja trotzdem weiterhin nett bleiben und betonen, dass du keinen Streit haben willst. Er soll eben pünktlich bezahlen, dann gibt es auch keinen Ärger. Schließlich ist das Geld ja nicht für dich, es geht um die gemeinsamen Kinder!
Die Geltendmachung der durch das Jugendamt gezahlten Beträge für Unterhaltsvorschuss hat damit nichts zu tun. Das ist Sache des Jugendamtes und geht dich nichts an.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir gern direkt schreiben:
[email protected]