Liebe/-r Experte/-in,
mein Lebensgefährte ist geschieden uns zahlt im Moment für das 7 Jahre alte Kind aus der Ehe sowie der Mutter Unterhalt. Im Dezember erwarten wir nun ein gemeinsames Kind. Daher bat mein Partner um Neuberechnung des Unterhaltes für die Ex-Frau, damit er unserem Kind Unterhalt zahlen kann. Der Rechtsanwalt bittet nun jedoch auch um Gehaltsnachweise von mir. Ist dies nötig? Ich vertraue dem Anwalt der Ex nicht, da bereits im Scheidungsverfahren zu viele Fehler gemacht wurden durch ihn. Was hat mein Gehalt damit zu tun?
LG
Tanja
Hallo,
Dein Einkommen hat nur insoweit etwas zu tun, dass Du, weil Euer gemeinsames Baby noch keine drei Jahre alt ist, auch unterhaltsberechtigt bist und zwar vor der Exfrau, da dort das Kind schon älter ist.
Das wird der gegnerische Anwalt aber sicherlich nicht meinen. Dein Verdacht, dass Ihr über den Tisch gezogen werden sollt, ist berechtigt. Dieser Anwalt muss die Interessen der Ex vertreten und alles tun um ihr möglichst viel Geld zu erhalten.
Mein Tipp wäre, z. B. im VAfK oder in dessen Forum grob den Unterhalt berechnen lassen oder aber selber zu einem Anwalt gehen und es dort berechnen lassen.
Gruß
Ingrid
iebe/-r Experte/-in,
mein Lebensgefährte ist geschieden uns zahlt im Moment für das
7 Jahre alte Kind aus der Ehe sowie der Mutter Unterhalt. Im
Dezember erwarten wir nun ein gemeinsames Kind. Daher bat mein
Partner um Neuberechnung des Unterhaltes für die Ex-Frau,
damit er unserem Kind Unterhalt zahlen kann. Der Rechtsanwalt
bittet nun jedoch auch um Gehaltsnachweise von mir. Ist dies
nötig? Ich vertraue dem Anwalt der Ex nicht, da bereits im
Scheidungsverfahren zu viele Fehler gemacht wurden durch ihn.
Was hat mein Gehalt damit zu tun?
LG
Tanja
Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Du hast mir meine Bedenken bestätigt, daher werden wir nun wirklich einen eigenen Anwalt suchen.
Vielen, Vielen Dank nochmal!