Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 7 Jahren verheiratet und lebe seit Jan. 2008 getrennt in einer anderen Stadt und eigenen Wohnung. Wir haben keine Kinder. Nächstes Jahr im Jan./Feb. soll die Scheidung sein.
Meine Frau (sie ist Beamtin) verdient monatl. 2900 Euro netto.
Ich habe z.Z. nur einen 400 Euro-Minijob und bin auf der Suche nach einer Vollzeitstelle. Meine derzeitigen fixen Kosten pro Monat betragen ca. 600 Euro. Zusammen haben wir noch ein gemeinsames Girokonto.
Ehe = Zugewinngemeinschaft.

Jetzt meine Fragen.
Muss meine Frau mir auch nach der Scheidung Unterhalt zahlen? Wenn ja, wie viel und wie lange?
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Macht es Sinn, wenn wir nur einen Anwalt nehmen? Ist eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich, wenn beide sich finanz. einigen können? Wie hoch sind die Kosten bei einer Scheidung?
Muss meine Frau mir Rente zahlen? (Rentenansprüche) Wenn ja wie viel und wie lange? Zur Zeit bin ich noch bei meiner Frau privat mitversichert (70%=Beihilfe u. 30%=PKV).
Wie sieht es nach der Scheidung mit der KV aus? (Eine KV kann ich mir mit einem 400-Eurojob nicht leisten!)

Vielen Dank im voraus für die Mühe.
Viele Grüße,
Volker

Hallo Volker

mein bereich ist mehr das Thema Unterhalt für Junge Leute.

Gruß Jörg

Hallo Volker, das ist eine ganze Menge die du wissen willst. Alles weis ich sicherlich nicht aber ich werde dir antworten was ich kann.
Also, eigenes Konto eröffnen, zum Anwalt gehen und alles sagen was ,wo,wann,wie die Lage ist, das ist wichtig. Bist du nicht Harz 4? Deine Frau muss dir Unterhalt zahlen. Die zukünftige Höhe des Unterhaltes regelt sich nach dem Einkommen das ihr nach der Scheidung habt.Die Anwaltskosten gehen zu beiden Parteien. Wenn du allerdings mittellos bist oder Harz4 Empfänger bist, so kannst du dir über deinen Anwalt Prozesskostenbeihilfe bei Gericht beantragen.
Dann muss dir deine Frau auch Unterhalt bezahlen.Sinn macht es sicherlich einen Anwalt zu nehmen, aber wenn es ans bezahlen geht, gibt es meistens Streit.Die Höhe der Kosten errechnet sich nach dem Streitwert der Scheidung. Wem gehört was. Meine hat ca. 8000 Euro gekostet, was zu beiden Teilen ging. Die Rentenansprüche von beiden werden gegenseitig aufgerechnet und vor Gericht geurteilt. Mit der KV sieht es so aus, das wenn du einen eigenen Verdienst hast, dann auch gesetzlich versichert bist. Wenn du Harz 4 bist, dann automatisch.
So, nun hoffe ich dir geholfen zu haben.
Viele Grüße und Toi Toi Toi

Hallo Volker,

  1. Bei einer Scheidung wird automatisch ein Ausgleich der, in der Ehe erworbenen Rentenansprüche durchgeführt.

2.Ich denke, bei dem Einkommensunterschied, kannst Du auch nach der Scheidung mit einem Anspruch auf Ehegattenunterhalt rechnen. Die Höhe kann ich Dir nicht sagen. Hängt von Eurem Einkommen während der Ehe ab.

Herzliche Grüße
Friedrich

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin seit 7 Jahren verheiratet und lebe seit Jan. 2008
getrennt in einer anderen Stadt und eigenen Wohnung. Wir haben
keine Kinder. Nächstes Jahr im Jan./Feb. soll die Scheidung
sein.
Meine Frau (sie ist Beamtin) verdient monatl. 2900 Euro netto.
Ich habe z.Z. nur einen 400 Euro-Minijob und bin auf der Suche
nach einer Vollzeitstelle. Meine derzeitigen fixen Kosten pro
Monat betragen ca. 600 Euro. Zusammen haben wir noch ein
gemeinsames Girokonto.
Ehe = Zugewinngemeinschaft.

Jetzt meine Fragen.
Muss meine Frau mir auch nach der Scheidung Unterhalt zahlen?

Normalerweise ja. Vor allen Dingen dann, wenn die jetzige Berufssituation von beiden Partnern gewollt ist bzw. war.

Wenn ja, wie viel und wie lange?

Eine Faustregel - die KEIN Gesetz ist - so lange die Ehe dauerte, so lange gibt es Unterhalt. Ob sich Richter daran halten, wenn der Unterhaltsempfänger ein Mann ist? Das halte ich aus der ERfahrung heraus für fraglich.

Wer zahlt die Anwaltskosten?

Der Mann hier sollte Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen.

Macht es Sinn, wenn wir nur einen Anwalt nehmen?

Persönlich halte ich davon nichts. Der Anwalt berät und hilft immer nur dem Partner der ihn beauftragt hat. Der andere Partner geht leer aus.

Ist eine
Scheidung auch ohne Anwalt möglich, wenn beide sich finanz.
einigen können? Wie hoch sind die Kosten bei einer Scheidung?

Ohne mindestens einen Anwalt ist eine Scheidung nicht möglich.

Die Kosten richten sich danach um wieviel Vermögen, Hausrat, Unterhalt vor Gericht gestritten bzw. überhaupt angesprochen wird.

Muss meine Frau mir Rente zahlen? (Rentenansprüche) Wenn ja
wie viel und wie lange? Zur Zeit bin ich noch bei meiner Frau
privat mitversichert (70%=Beihilfe u. 30%=PKV).

Einen Rentenausgleich beantragt automatisch das Gericht. Bei Beamten wird das auch vom Richter festgelegt.

Wieviel hängt davon ab, wieviel Rente/Pension die Frau während der Ehe (es zählt nicht was davor und danach war) erworben hat.

Wie sieht es nach der Scheidung mit der KV aus? (Eine KV kann
ich mir mit einem 400-Eurojob nicht leisten!)

Bei der Arbeitsagentur nachfragen.

Vielen Dank im voraus für die Mühe.
Viele Grüße,
Volker

Vielen Dank für die Antwort!
Hat mir sehr geholfen!

Hallo,

leider kann ich nicht helfen. Mein Thema ist der Unterhalt von Infrastrukturanlagen. (Bahnen, Strassen etc.)

Freundliche Grüsse
Der Experte