Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich lebe mit meinem Kind in Österreich und der Erzeuger in
Bayern. Meistens muss der Gerichtsvollzieher den Unterhalt
eintreiben. Nicht weil der KV kein Geld hat, sondern weil
er nicht zahlen will. Kann man den KV nicht per Gericht zu
einem Dauerauftrag zwingen? Leider dauert es immer Monate,
bis der Gerichtsvollzieher das Geld eintreibt und
überweist.
Hallo Suelkei,
wie das in Österreich gehandhabt wird weis ich nicht genau. In Deutschland kann man den Unterhalt über das Jugendamt anweisen lassen. Das heißt du musst beim Jugendamt eine Beistandsschaft veranlassen. Dann muss der Unterhaltspflichtige direkt an das Jugendamt zahlen und das Jugendamt an Dich. Klappt das nicht musst Du vor Gericht(Familiengericht). Wenn Du schon einen Gerichtsvollzieher damit beauftragst, hast Du dass sicher schon alles versucht. Dem Kindvater sollte mal klar gemacht werden, dass er bei einem Inkassoverfahren viel mehr zahlen wird als er eigentlich muss. Die Gebüren sind oft höher wie die Forderung.Wenn Du sehr wenig Einkommen hast gibt es noch die Möglichkeit mit Beratungs- und Prozesskosten einen Anwalt dafür zu beauftragen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit der Lohnpfändung. Man braucht sehr viel Gedult. Ich habe im Januar Klage bei Gericht eingereicht, da der Kindvater seine Einkommensauskunft ein halbes Jahr verweigerte. Einen Gerichtstermin habe ich jetzt im Dezember, nachdem ich ein Eilverfahren veranlasst habe. Hat der Vater Deines Kindes eigentlich regelmäßig Umgang mit dem Kind? Wenn nicht könnte das der Grund seines Verhaltens sein.
LG Antje
Liebe Antje,
es ist zum Mäusemelken.
Nein, der KV wollte nie Kontakt und hat auch nie auf
meine Post geantwortet (Bitte um ein Foto von ihm). Ich
habe ihm allerdings die ersten Jahre immer über seinen
Sohn berichtet und ihm Fotos geschickt. Verzweifelt bin
ich, weil ich das Gefühl habe, dass das JA sich sehr
Zeit lässt. Da sind die Beamten in Österreich schon
mehr auf zack!
Ich habe seit der Geburt die Beistandschaft, aber wenn
man nicht immer wieder nachfragt, dauert es ewig!
LG Suelkei
Hallo,
Du kannst ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verklagen! Sieht er denn seine Kinder regelmäßig? Hast Du mal versucht mit ihm darüber zu sprechen? Welchen Grund nennt er denn dafür?
Lg
Hallo,
Ob der KV über Gericht gezwungen werden kann einen Dauerauftrag einzurichten ist mir neu. Das zuständige Jugendamt kann aber mit ihnen einen Titel über Gericht zwecks den Zahlungen anstreben. Wie das allerdings in Österreich gehandhabt wird ist mir unbekannt. Deshalb möchte ich mich nicht festlegen. Aber ein Anwalt könnte darüber bestimmt Auskunft geben.
Viel Glück!
Hallo,
wenn der Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist, aber mutwillig nicht zahlt kann man ein „Unterhaltspflichtverletzungsverfahren“ einleiten. Hier genügt es eigentlich schon zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.
Auf eine solche Straftat stehen sogar Gefägnisstraße, so dass der Schuldner bei erfolgreicher Verurteilung in Zukunft gewissenhafter die Zahlungsabstände behalten und prüfen wird 
LG
Hallo,
wurde denn nach der Geburt des Kindes durch das Jugendamt keine Unterhaltsverpflichtung durch eine Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft abgeschlossen?
Denn durch diesen Titel besteht die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung bzw. Lohnpfändung.
MfG
Yvonn Dosse
Es gibt alles!!! Vaterschaftsnachweis, Beistandschaft,
Titel, einfach alles! Nur der Vater zahlt mal und mal
nicht. Das JA schickt dann einen Gerichtsvollzieher.
Das Ganze dauert dann immer Monate!!! Diesmal hat er
seit April nicht mehr gezahlt. Und mir fehlt das Geld
sehr! Das geht jetzt schon seit Jahren so. Deshalb
wollte ich einfach wissen, ob man des Erzeuger nicht zu
einem Dauerauftrag zwingen kann!
Hallo,
wurde denn nach der Geburt des Kindes durch das
Jugendamt
keine Unterhaltsverpflichtung durch eine
Vaterschaftsanerkennung und Beistandschaft
abgeschlossen?
Denn durch diesen Titel besteht die Möglichkeit der
Zwangsvollstreckung bzw. Lohnpfändung.MfG
Yvonn Dosse
Hallo Suelkei,
erstmal das Jugendamt in Bayern u. Österreich darüber infomieren und nach eine Verpflichtungsurkunde gegenüber des KV fragen.
Die KM bekommt dann die Vollstreckbare Urkunde
so das der Gerichtsvollzieher das Geld gleich eintreiben kann wie auch Arbeitslohn bzw. eine Lohnpfändung. In Jedenfall müsste das Jungendamt aber darüber bescheid wissen wie mann an sein Geld bekommt.Ich kann leider nichts über die Gesetze Östereich sagen.
Liebe grüße an Östereich, gruß schnappi
Hallo,
da eine Beistandschaft besteht, haben Sie dadurch die Möglichkeit mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und des Titels des JA vollstrecken zu können beim Arbeitgeber, vorausgesetzt der Vater des Kindes befindet sich in einem festen Arbeitsverhältnis, ansonsten ist es nicht möglich ihn zu einem dauerhaften Überweisungauftrag festzunageln.
MfG
Y.Dosse