Liebe/-r Experte/-in,
ich frage hier für meine beste Freundin, sie ist Mutter von zwei Kindern (3 und 5 Jahre). Ihr Mann ist, auf ihr Bitten hin, ausgezogen, sie leben also getrennt.
Ihre Frage: Gibt es eine Regelung bei getrennt lebenden Partnern betreffend den Unterhalt? Wenn ja, was müßte ihr Noch-Mann zahlen?
Sein Nettoeinkommen beträgt 1250,- Euro. Steuerklasse 3 und beide Kinderfreibeträge.
Kann sie auch sowas, wie Sozialhilfe beantragen? Oder bekommt sie möglicherweise noch andere finanzielle Unterstützung? Wenn ja, was und wo muß man es beantragen?
Sie arbeitet halbtags als Zahnarzthelferin, verdient Brutto 850,-Euro, Netto 550,- bei Steuerklasse 5.
Im Moment hat sie noch einen 400,- Euro-Job, den kann sie aber wahrscheinlich nicht mehr ausüben, aufgrund der Betreuung der Kinder.
Sie lebt im Haus mit ihren Eltern zusammen. Wohnung hat sie extra. Zahlt monatlich 340,- Euro ohne Mietvertrag.
Ich hoffe du kannst uns weiterhelfen.
Vielen Dank.
MfG
Tina
Hallo Tina,
selbstverständlich ist der Vater gegenüber seiner Familie unterhaltspflichtig. Wir sprechen hier aber lediglich über „Kindesunterhalt“. Bitte schaut Euch doch mal die „Düsseldorfer Tabelle“ an (googeln). Oder geh über meine Homepage: www.verlandeferber.repage1.de Dort sind auch eine nützliche Links und Infos hinterlegt. In der Düsseldorfer Tabelle werden Mindestgrenzen geregelt, an die sich die Richter oder Jugendämter im Verfahren anlehnen. Der Freibetrag für einen verdienenden Unterhaltsfplichtigen dürfte derzeit bei ca. 900 EUR liegen. Sein Nettoeinkommen ist noch zu „bereinigen“. Das heißt: berufsbedingte Aufwendungen und evtl. 1/2tiges Kindergeld werden abgezogen. Auch werden evtl. in der Ehe begründete Kredite, die er weiter tilgt abgezogen. Von dem bereinigten Nettoeinkommen ist dann der Kindesunterhalt in dieser Düsseldorfer Tabelle abzulesen. Er richtet sich nach verbleibendem Netto-Einkommen und Alter des Kindes. Bei seinem Nettoeinkommen kann davon ausgegangen werden, dass für die Mutter nichts „übrig bleibt“. Ohne weiteres sollte Deine Freundin in ihrer jetzigen Situation nicht auf ihr Einkommen verzichten! Es wird sicher einmal ein unverzichtbares Standbein sein.
Will man sich außergerichtlich einigen, sollte das Jugendamt eingeschaltet und eine „Beistandschaft“ eingerichtet werden. Dies ist für die Mutter kostenneutral. Bei dem Einkommen Deiner Freundin könnte sie aber auch bei Rechtsstreitigkeiten zu dem Gericht ihres Wohnortes und einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“ beantragen. Mit diesem könnte sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Für eine Gebühr in Höhe von 10 EUR erhält sie dort die Erstberatung und kann feststellen lassen, ob sie Anspruch auf „Prozesskostenhilfe“ hat (so dass sie das künftige Gerichtsverfahren nicht aus eigener Tasche zahlen muss).
Kann Deine Freundin anhand von Kontoauszügen die Mietzahlung nachweisen?
Der Gang zur Arge/bzw. Sozialamt (ergänzende Sozialhilfe) ist nur empfehlenswert. Er kostet nicht und dort sollte eine orientierte Beratung stattfinden bzw. sollte in diesem Gespräch bereits eine Einschätzung getroffen werden, ob Wohngeld oder Sozialhilfe möglich ist und wenn ja, wo weiere Gelder zu beantragen sind (das variiert schon einmal von Stadt zu Stadt).
Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Einblick vermitteln. Sollte noch Weiteres auf den Nägel brennen, stehe ich gern - auch über meine o. a. Homepage - zur Verfügung.
Kopf hoch!
Alles Gute
Sorry, dass ich erst jetzt antworte. Die Anfrage ist irgendwie untergegangen
Bei einem Nettoeinkommen von 1.250 Euro hat er ja nicht mal das Geld, dass er den vollen Kindesunterhalt bezahlen kann. Für die Mutter bleibt also nichts übrig.
Sie kann vermutlich ergänzend Hartz IV beantragen. Das ist aber nicht mein Spezialgebiet.
Gruß