Liebe/-r Experte/-in,
tut mir leid, wenn ich vor dem neuen Jahr noch nerve, jedoch habe ich nur eine klitzekleine Frage, da ich diese Sache gerne noch in diesem Jahr regeln möchte. Frage: Ist es rechtens, daß die Anwälting meines Mannes eine Abänderung des Unterhaltstitels verlangt, in dem ein fester Betrag vorgegeben ist? Die Abänderung ist mir verständlich, da sich seine persönliche Situation sehr verändert hat, jedoch ist mir nicht verständlich, wieso ich unterschreiben sollte, daß er ab sofort nicht mehr als 266 Euro zu zahlen hat. Besteht anstatt dessen denn nicht die Möglichkeit ein Prozentsatz anzugeben? Ganz lieben Dank für eine kurze Rückinfo! glg Marion
Hallo Marion,
da es sich um einen Notfall handelt, will ich mal nicht so sein und mich noch in meinem Urlaub eben dran setzen 
Wenn es sich um den Unterhalt für Sie handelt, wird dieser notariell festgelegt und kann durch den Notar geändert werden oder auch Anwalt, wenn sie die Einkommensverhältnisse ändern und dies geht nur mit festgelegten Beträgen leider nicht mit Prozentsatz.
Es tut mir leid, aber so ist die Gesetzeslage.
Wünsche Ihnen trotzdem einen guten Rutsch,
Yvonn Dosse
Ganz lieben Dank für die schnelle Rückinfo! Einen schönen Urlaub noch und liebe Grüsse! Marion
Hallo,
man könnte theoretisch zwar einen Prozentsatz der Düsseldorfer Tabelle angeben. Das bringt aber nur bedingt etwas.
Egal ob der Titel statisch oder dynamisch ausgestellt wird, als Unterhaltsempfänger kann man alle zwei Jahre das Einkommen und somit den Unterhalt überprüfen lassen. Vorher geht es nur, wenn sich in der Situation des Unterhaltszahlers etwas stark geändert hat. Wenn er z. B. arbeitslos war und jetzt einen Job gefunden hat oder wenn er plötzlich zum Abteilungsleiter befördert wurde.
Gruß
Hallo,
ja das ist rechtens, wenn er nicht mehr in der Lage ist mehr zu zahlen.
Frohes Neues…