Liebe/-r Experte/-in,
Vorab etwas zu meiner Person bzw. Situation. Ich arbeite aktuell Teilzeit (sozial versichert), bin ungelernt und beziehe ALG2. Inklusive Wohnkostenzahlung komme ich damit auf monatlich knapp 800 €. Seit 3 Monaten bin ich getrennt lebend. Unsere beiden Kinder (1 und 5 Jahre) wohnen bei meiner Frau. Das Jugendamt möchte nun, dass ich mir eine Vollzeitarbeitsstelle suche, dazu ggf. eine Nebentätigkeit aufnehme. Dies entspricht nun nicht ganz meinen persönlichen Zielen . . .
Soweit es vielleicht doch realistisch ist, möchte ich meine Teilzeitstelle behalten und trotz eventueller Unterhaltszahlungen keine allzu großen finanziellen Einbußen haben. Vorausschicken möchte ich noch, dass ich davon ausgehe, dass eh – früher oder später – eine Anrechnung von fiktivem Einkommen auf mich zukommen wird. Deswegen habe ich mir überlegt, dass eine freiwillige Akzeptanz von (nicht überhöhtem) fiktivem Einkommen – bereits vorab – durchaus sinnvoll für mich sein kann!
Hierbei setze ich allerdings voraus, dass nach einer solchen Festsetzung bzw. eines wohl damit einhergehenden Titels, es für das Jugendamt keine Grundlage mehr gibt, für Forderungen bezüglich Vollzeitarbeit bzw. Bewerbungen. Womit meine erste Frage an Sie gegeben wäre – ist dem So?
Außerdem würde es mich interessieren, ob das JA überhaupt fiktive Einkommen bzw. deren Höhe selbst festlegen darf oder hierfür immer ein Gericht einschalten muss. Gibt es also diesbezüglich überhaupt beim JA selber einen solchen „Verhandlungsspielraum“?
Ich habe bereits ein entsprechendes Anschreiben an das JA aufgesetzt. Es wäre sehr nett, wenn Sie mir Ihre Meinung dazu mitteilen bzw. ggf. Verbesserungen (jeglicher Art) vorschlagen würden. Hierfür ggf. einfach Kommentare/Änderungen in den (eventuell zuvor kopierten) Text schreiben.
Bestimmt gibt es doch einiges (z.B. Risiken oder Nachteile) was ich „als Laie“ nicht bedacht habe. Natürlich bin ich grundsätzlich an allen sachlichen Ratschlägen und Tipps „zum Thema“ interessiert.
Ich bedanke mich schon mal vorab für Ihre Mühe und Ihr Interesse!
Freundliche Grüße
Kai
Hier noch mein Anschreiben an das Jugendamt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mich in Ihrem letzen Schreiben dazu aufgefordert, meine Bewerbungsaktivitäten bis ende Januar vorzulegen, was ich natürlich auch gerne machen werde.
Mittlerweile habe ich mich im Internet ausgiebig über Unterhaltsgesetze, Urteile usw. informiert und auch etwas nachgedacht. Natürlich ist Ihr Ziel bzw. das vom Jugendamt zu erreichen, dass ich künftig (möglichst viel) Unterhalt bezahlen werde und nicht weiterhin unterhalb des Selbstbehalts verbleibe.
Es ist durchaus auch mein Anliegen möglicht viel Unterhalt bezahlen zu können. Selbstverständlich möchte ich dennoch, dass sich hierbei meine persönlichen Einbußen in Grenzen halten. Nach langem Überlegen und rechnen, bin ich zum Schuss gekommen, dass diesbezüglich – obwohl im Allgemeinen eher unbeliebt – die Anrechnung eines fiktiven Einkommens letztlich auch für mich am besten wäre. Vorraussetzung dabei, das bereinigte fiktive Einkommen sollte bei maximal(!) 1050 € liegen. Als ungelernte Hilfskraft würde ich, inkl. Nebenbeschäftigung, tatsächlich nur theoretisch mehr verdienen können – wäre also auch gerecht! Ich würde demnach zukünftig monatlich 150 € Unterhalt bezahlen. Selbstverständlich möchte ich außerdem meine bisherige Teilzeitarbeit behalten dürfen und von weiteren Bewerbungsauflagen verschont bleiben!
Meine Motive liegen hierbei u. a. darin, dass ich meine jetzige Arbeit behalten kann und nicht zu einer unsicheren Arbeitsstelle wechseln muss, was dann das hohe Risiko in sich birgt, langfristig arbeitslos zu werden. Außerdem, da beim ALG2 Einkünfte zuerst mit dem Betrag von Unterhallszahlungen bereinigt werden, wären meine persönlichen Einbußen dennoch im Rahmen des Erträglichen, zumal ich auch noch erhebliche Bewerbungskosten einsparen würde.
Vielleicht denken Sie jetzt, dass das Jugendamt auch ohne mein Einverständnis – früher oder später – ein etwas höheres fiktives Einkommen gerichtlich durchsetzen kann. Im Prinzip könnte das sein. Die nachfolgenden Fallkonstellationen zeigen Ihnen jedoch auf, dass es extrem viel wahrscheinlicher ist, dass ich zukünftig weit weniger bzw. gar nichts (weil unter dem Selbstbehalt) bezahlen würde.
Wie Sie bestimmt selbst wissen, gibt es so gut wie keine Stellenangebote für Ungelernte, bei denen ich auf ein bereinigtes Einkommen von 900 € kommen könnte. Da das Jugendamt aber eine gewisse Bewerbungsquote verlangt, muss ich mich also – fast ausschließlich – auf eigentlich „vollkommen ungeeignete“ Stellen bewerben. Bekomme ich dann eine Zusage, möchte doch das Jugendamt, dass ich diese auch annehme – teilen Sie es mir bitte mit, wenn das nicht stimmt! Ich habe also ggf. – auf Anweisung vom Jugendamt – eine Vollzeitarbeit, mit dem Ergebnis, dass ich keinen Unterhalt bezahlen muss, weil ich z.B. nur 800 € im Monat verdiene…
„Dann muss ich mir eben noch zusätzlich Nebenbeschäftigungen suchen“. Wie Sie sich selbst ausrechnen können, würde ich aber auch inkl. Nebenbeschäftigung kaum auf 1050 € bereinigter Einkünfte im Monat kommen können. Außerdem, arbeite ich bereits 40 Stunden die Woche, gilt diese Verpflichtung – lt. aktuellen Gerichtsurteilen – ausschließlich unter der Voraussetzung der individuellen Zumutbarkeit. Zusätzlich müssen solche Nebenbeschäftigungen auch wirklich (nicht nur theoretisch) verfügbar sein. In meinem Fall sind tatsächlich wesentliche Zumutbarkeitskriterien nicht erfüllt. Denn es muss mir ausreichend Zeit für den eigenen Haushalt, ein Privatleben sowie den Umgang mit meinen beiden Kindern verbleiben. Da meine Frau im Laufe des Jahres mit den Kindern ins Saarland zu ihren Eltern ziehen wird, wird mein Zeitaufwand diesbezüglich sehr erheblich sein. – Demnach stände ich einer eventuellen gerichtlichen Prüfung zuversichtlich gegenüber!
Ein weiteres wesentliches Argument – wohl auch aus Ihrer Sicht – spricht ebenfalls gegen die Aufgabe meiner aktuellen Teilzeitstelle. Kündige ich diese sozial versicherte Arbeit wegen einer neuen Stelle mit Befristung und/oder Probezeit (was im Helferbereich die absolute Regel ist!), handle ich gegen bestehende Hartz-4-Gesetze! Das bedeutet, spätestens, wenn ich die neue Stelle, auch schuldlos, wieder verlieren sollte – z.B. während der Probezeit oder am Fristende – werden ALG2-Leistungssanktionen bzw. -kürzungen auf mich zu kommen. Oder können Sie mir da etwa Gegenteiliges garantieren? Und bin ich erst einmal arbeitslos, ist es durchaus wahrscheinlich, dass ich es – vielleicht sogar dauerhaft – bleiben werde. Ein dann folgendes gerichtlich verfügtes fiktives Einkommen, kann vollkommen unmöglich zu einer so hohen Zahlung führen, wie die von mir angebotenen monatlichen 150 € Unterhalt! Einfach weil ich dann absolut kein Geld hätte, mir aber gesetzlich ein Mindestauskommen zusteht.
Aus vorgenannten Gründen bleibe ich bei meiner Überzeugung, dass ein fiktives Einkommen von 1050 € für beide Seiten akzeptabel sein müsste. Sollte ich allerdings irgendwelche „Denkfehler“ gemacht haben oder es irgendwelche Rechtsprobleme geben, scheuen Sie sich bitte nicht, mich entsprechend darauf hinzuweisen! Auf jeden Fall würde mich Ihre Meinung und Antwort dazu sehr interessieren. Für Rückfragen bin ich selbstverständlich offen.
Mit freundlichen Grüßen