Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund wird im Juni 2010 Vater und muss für das Kind sicherlich Unterhalt zahlen (die Mutter hat schon ein Kind von einem anderen Mann, mit dem sie nicht zusammenlebt.)
Wir planen im Herbst zusammenzuziehen.
Soweit ich das verstanden habe, wird der Unterhalt für das Kind nach der Düsseldorfer Tabelle und nach der Höhe des Einkommens berechnet.
- Wenn wir nun zusammenwohnen und eine „Lebensgemeinschaft“ haben, wird dann unser Einkommen für die Unterhaltsberechnung zusammengerechnet? bzw. wird dann ein Mittelwert gebildet (ich ca. €1500 netto, er derzeit ca.€900 netto)?
- Wieviel darf er selber von seinem Gehalt (das demnächst hoffentlich ansteigt) für sich behalten? Ich las etwas von „notwendigem“ und „angemessenem“ Selbstbehalt…
- Muss er für die Mutter auch Unterhalt zahlen?
- Berechnet das Jugendamt den zu zahlenden Unterhalt oder muss man einen Anwalt beauftragen?
Vielen Dank im Voraus.
j.w.
