Liebe/-r Experte/-in,
ich bin meinem Sohn unterhaltspflichtig. Die Mutter ist im Besitz des Titels auf welchen Sie besteht, auch wenn es finanziell eigentlich nicht machbar ist.
Ändert sich etwas mit Vollendung des 18. Lebensjahres, d.h. können dann die Karten neu gemischt werden und ein für mich machbarer Unterhalt festgelegt werden??
Oder bleibt der Titel so bestehen?
Danke für Ihre Mühe und Grüsse
Hallo Rene,
wenn die Höhe des titulierten Unterhaltsanspruches nicht mehr Deinen Einkommensverhältnissen entspricht, kannst Du beim Familiengericht die Neufestsetzung des Unterhalts beantragen. Dafür solltest Du allerdings einen auf dem Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen.
Der Titel bleibt ansonsten bestehen.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
Du kannst jederzeit auf Abänderung Deiner Unterhaltsverpflichtungen beim Familengericht klagen, wenn sich Deine finanziellen Verhältnisse gegenüber der Festsetzung wesentlich geändert haben.
Ab dem 18. Lebensjahr muss das Kind selbst den Unterhalt geltend machen, kann abernatürlich die Mutter beauftragen, das zu erledigen.
Ingeborg