Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine ungewöhnliche Frage. An mich wurde der Wunsch herangetragen als Samenspender für eine kinderlose Frau aufzutreten - private Spendervermittlung- alles soll anonym verlaufen. Kann die Frau an mich Unterhaltsforderungen für das Kind stellen und die Betreiber der Internetseite zur Herausgabe meiner persönlichen Daten zwingen oder gilt auch hier das Bundesdatenschutzgesetz?

Hallöchen,
natürlich sollten die Daten geschützt sein. Aber wer weiss das schon. Wenn die Dame die Daten dennoch in die Hand bekommt, müsste man sicher auch zahlen, aber das wäre alles auch filmreif. Das Geld könnte man sich also wiederholen, indem man das Thema verfilmt.
Sorry für den schlechten Rat.

BEste Grüsse

Hallo,

es dürfen keine Unterhaltsforderungen gestellt werden, dies nwird vor der Befruchtung vertraglich mit der jeweiligen Patientin schriftlich vereinbart und auch hier greift der Datenschutz.

Ob Sie es wirklich wollen oder sich irgendwan später, wenn Sie irgendwo Kinder sehen fragen, wie wohl Ihr Kind sein wird, liegt im Ermessen Ihres Gewissen und Ihrer Entscheidung, keiner kann Sie zwingen.

Viele Grüße
Yvonn Dosse