Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene
> >> :ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis nach
> >> :der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen hat.
> >> :das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine zweite
> >> :berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als
> >> :unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das bafögamt
> >> :ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der ersten
> >> :ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag ausfüllen
> >> :oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater dem
> >> :amt die situation darstellen.danke roland