Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene

> >> :ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis nach
> >> :der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen hat.
> >> :das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine zweite
> >> :berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als
> >> :unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das bafögamt
> >> :ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der ersten
> >> :ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag ausfüllen
> >> :oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater dem
> >> :amt die situation darstellen.danke roland

hallo roland,
das kann ich dir leider nicht beantworten, frag besser mal beim jugendamt nach!
lg

Hi,

Sie ist volljährig, geschäftsfähig und mit der ersten Ausbildung durch.

Meines Wissens hat sich der Fall für dich erledigt. Du bist nach Abschluss der 1. Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig.

LG
Andi

Hallo,
sicher kann ich das auch nicht sagen. Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass man nur eine Ausbildung finanzieren muss. Wirklich am besten nochmal beim Amt nachfragen.

Beste Grüsse

Hallo Roland,

da sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass du nochmal Unterhalt an Sie zahlen muss.

Sie kann rein theoretisch volles Geld verdienen und ich würde an deiner Stelle wirklich zum Amt gehen. Der Grund hierfür ist, das von Ort zu Ort anders entschieden wird. Es wird der Satz fallen:" Das liegt in unserem ERMESSEN!" Sie können aber müssen nicht, ist leider so!!!

Desweiteren besteht meinerseits die Frage, ob sie noch im Elternhaus wohnt, das spielt auch eine Rolle.

Mfg

Angela06

Hallo Angela,

nein sie wohnt seit 4 jahren in einer eigenen wohnung.

Gruß

Roland

Ich bin kein Fachanwalt, aber ich glaube, aus der Nummer bist Du raus. Sie hat die erste Ausbildung durchgezogen, nun muss sie auf eigenen Füßen stehen und sehen, dass sie selbst für sich sorgt. Vor allem Erzieherin… das Spiel haben wir auch gerade durch. Da muss erst einmal eine schulische Ausbildung zur Sozialassistentin absolviert werden und dann noch 2 Jahre zur Erzieherin.

Ich würde der Behörde die Situation schildern und abwarten, was passiert.

Man darf nicht vergessen… unser Staat ist pleite, da werden die Väter gerne zum Zahlen herangezogen.

Mein Mann muss zahlen, obwohl seine Tochter 2 Ausbildungen geschmissen hat und nun ebenfalls Erzieherin werden will…

Viel Glück

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine uneheliche tochter 23 jahre abgeschlossene

> >> :ausbiltung/beruf ergoterabeutin. ich habe unterhalt bis
nach
> >> :der berufsausbiltung gezahlt wo sie auch bafög bekommen

wieso bis nach der Ausbildung noch gezahlt???

hat.
> >> :das ist nun in etwa ein jahr her. nun möchte sie eine
zweite
> >> :berufsausbildung zur erzieherin machen. muß ich nun als
> >> :unterhaltspflichtiger nocheinmal den antrag für das
bafögamt
> >> :ausfüllen. grundlegend bin ich nicht mehr nach der
ersten
> >> :ausbildung unterhaltspflichtig. muss ich den antrag
ausfüllen
> >> :oder soll ich als nich zum unterhalt heranziebarer vater
dem
> >> :amt die situation darstellen.danke roland

hallo,

Unterhalt mußt du nicht mehr zahlen,da sie ja schon eine Ausbildung gemacht hat. ich würde beim Bafög Amt anrufen, und enen sagen, was sache ist

lisa

Hallo Roland,

dann kommst du gar nicht mehr für Sie auf, wie bereits gesagt, Sie kann ihr eigenes Geld verdienen, dank der abgeschlossene Lehre.

Sollte sie sich doch für eine 2te Ausbildung entscheiden, so kann sie BAB beantragen so als auch Wohngeld.

Ich hoffe ich konnte dir Helfen.

Mfg

Angela

Hallo Roland,

in diesem Fall kann ich Dir hier keine genaue Antwort geben, da Unterhalt für immer vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Es spielen noch viele weitere Faktoren eine Rolle. Z.B. hat Ihre Tochter in Ihrem Beruf als Ergotherapeutin eine Arbeit gefunden oder macht sie die 2. Ausbildung, weil sie keine Stelle findet. Den Bafögantrag wirst Du ausfüllen müssen. Eltern unabhängiges Bafög erhällt Deine Tochter erst, wenn sie ca. 5 Jahre allein gewirtschaftet hat. Füll den Antrag aus und warte ab. Wenn Du zu Unterhaltsverpflichtung herangezogen wirst kannst Du immernoch dagegen vorgehen.

LG Anne

MELDE mich jetzt erst da ich in Wien zum Arbeiten war.Du mußt nichts mehr ausfüllen,oder bezahlen. Dein Kind hat eine abgeschlossene Ausbildung.Alles andere muß sie selber zahlen. Außer sie ist arbeitslos?

MELDE mich jetzt erst da ich in Wien zum Arbeiten war.Du mußt
nichts mehr ausfüllen,oder bezahlen. Dein Kind hat eine
abgeschlossene Ausbildung.Alles andere muß sie selber zahlen.
Außer sie ist arbeitslos?

ja arbeitslos ist sie harz4 seit der abgeschlossenen lehre.

Hallo Roland,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde.
Leider kann ich Dir nicht helfen - bin mir nicht sicher, ob BafÖG und Unterhaltspflicht etwas direkt miteinander zu tun haben.
Aber eine Schilderung bzw. Nachfrage beim Jugendamt oder einer anderen Stelle ist sicher hilfreich.
Gruß Jens

Meiner Meinung nach mußt du nicht mehr zahlen,da sie für ihren Unterhalt selber arbeiten gehen muß und kann.Das Amt kann sogar verlangen das sie in eine andere Stadt ziehen muß ,wenn es dort eine Stelle gibt.Lege den Jugendamt die Situation dar.Aber rechtlich ist das Arbeitsamt am zuge.

Hallo,
Sorry, aber da kann ich dir gar nicht s zu sagen!
Wünsche dir alles Gute!
papsch