Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist 9 Jahre alt und hat ihren Vater seid ihrem 2. Geburtstag nicht mehr gesehen. Alle meine Versuche ,das er sich doch mit um sie kümmert bzw. sie zumindest mal besucht sind gescheitert.
Er zahlt Unterhalt(309€) und mehr nicht. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Nun hat mir eine Freundin erzählt, das er mehr als nur den Regelunterhalt zahlen muß, da er sie ja nicht alle 2 Wochen übers Wochenende nimmt und auch nicht in den Ferien. Und der Unterhalt so berechnet wird, das er das mit einschließt…da er dem nicht nachkommt muß er mehr zahlen…???
Ich finde es zwar logisch, da ich mich ja um mehr Betreuung kümmern muß in den Ferien zum Beispiel, aber es ist mir völlig neu , das der Kindesvater dann mehr zahlen muß…
Mich ärgert es sehr, das er kein Interesse hat und ich weiß auch, das ich ihn per Gericht „zwingen“ kann sein Kind zu sehen, aber das ist bestimmt nicht im Interesse meiner Tochter.Wie soll sie sich fühlen, wenn er sie total ablehnt?..
Nichts desto trotz habe ich ja mehr Kosten durch die durchgehende Betreuung und finde es nur fair, wenn er dann auch mehr zahlt.
Vielleicht wissen sie ja Rat, freue mich über eine Antwort,Liebe Grüße S.
Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist 9 Jahre alt und hat ihren Vater seid ihrem
2. Geburtstag nicht mehr gesehen. Alle meine Versuche ,das er
sich doch mit um sie kümmert bzw. sie zumindest mal besucht
sind gescheitert.
Vielleicht kann ich Dir hier ungefragt einen Tipp geben. Es gibt Vätervereine die dafür „kämpfen“ dass sie ihre Kinder nach Trennung/Scheidung weiter so oft wie möglich sehen können.
Wenn Du willst kann ich einen Kontakt zu einem Väterverein herstellen. Sollte es einen „entsorgten“ Vater in der Nähe des Vaters Eurer Tochter geben, vielleicht kann der mal mit ihm sprechen, so von Vater zu Vater?
Er zahlt Unterhalt(309€) und mehr nicht. Wir haben das
gemeinsame Sorgerecht.
Nun hat mir eine Freundin erzählt, das er mehr als nur den
Regelunterhalt zahlen muß, da er sie ja nicht alle 2 Wochen
übers Wochenende nimmt und auch nicht in den Ferien.
Was ist denn das für ein Quatsch? Wo hat das Deine Freundin her?
Und der
Unterhalt so berechnet wird, das er das mit einschließt…da
er dem nicht nachkommt muß er mehr zahlen…???
Auf keinen Fall. Umgang ist wertneutral zum Unterhalt. Egal ob jemand viel Umgang macht - dann darf er beim Unterhalt ja auch nichts abziehen. Umgekehrt darf bei wenig oder keinem Umgang nicht der Unterhalt erhöht werden.
Ich finde es zwar logisch, da ich mich ja um mehr Betreuung
kümmern muß in den Ferien zum Beispiel, aber es ist mir völlig
neu , das der Kindesvater dann mehr zahlen muß…
Hat zwar eine gewisse Logik, aber stelle Dir einfach mal folgenden Fall vor:
Mutter zieht mit Kind vom Alpenrand an die Dänische Grenze. Der Umgang dorthin kostet dem Vater - wenn er alle 14 Tage fährt, soviel Geld, dass er keinen Unterhalt für das Kind mehr zahlen kann? Wäre das gerecht?
Mich ärgert es sehr, das er kein Interesse hat und ich weiß
auch, das ich ihn per Gericht „zwingen“ kann sein Kind zu
sehen, aber das ist bestimmt nicht im Interesse meiner
Tochter.Wie soll sie sich fühlen, wenn er sie total
ablehnt?..
Versuch es mal mit einem Vater dem sein KInd vorenthalten wird bzw. der es viel zu selten sehen darf. So ein Gespräch von Vater zu Vater kann vielleicht durchaus mal etwas bewirken.
Viele Grüße
Moin, und lieben Dank für die Antwort.
Also das mit dem anderen Vater kann ich knicken. da ich schon beim Jugendamt war vor ein paar Jahren und zum gemeinsamen unverbindlichen Gespräch bat. Die Mitarbeiterin war total nett und auch objektiv , aber er hat dann schlichtweg behauptet ich erlaube den Umgang ja nicht und durch war er mit dem Thema!!! Ich habe damals gedacht ich sitz im falschen Film!
Aber ist ja auch viel einfacher , als zuzugeben, das man kein Interesse hat.
Nun damals wurde vor Ort ein neuer Termin zum Besuch ausgemacht und was war…er kam nicht. Habe dann beim J-Amt angerufen und es mitgeteilt…die Antwort war simpel: ja nun zwingen können wir auch niemanden!Anrufen geht auch nicht, er redet nicht mit mir.
Er will mich bestrafen, da ich ein Kind bekommen habe, anstatt es abzutreiben und hat damals sogar einen Vaterschaftstest verlangt. War für mich auch kein Thema und er ist zu 99,999999% der Erzeuger.Als die Lütte geboren wurde, waren seine ersten Worte: Toll jetzt ist mein Leben zu Ende, ich hatte gehofft sie kommt tot zur Welt.Noch Fragen???
Daher glaube ich nicht, das es noch etwas bewirkt, wenn ein anderer Vater mit ihm redet, er wird wie so oft behaupten , es liegt an mir und gut. Abgesehen davon haben schon viele ihr Glück bei ihm versucht und wurden schlicht angelogen und raus war er aus der Nummer!Ich werd nun nach 7 Jahren Funkstille und sich nicht kümmerns die alleinige Sorge beantragen und gut.
LG S.
Hallo, liebe S.
die Unterhaltszahlung richtet sich nicht nach der Betreuung und den laufenden Kosten sondern nach wie vor nach dem Einkommen des Kindsvaters.
Den Vater zu Besuchen bei der gemeinsamen Tochter zu zwingen, würde beiden nicht gut tun, es wäre ein verhaltener Besuch. Ich würde da nicht vorgreifen und Ihrer Tochter, den Vortritt lassen, irgendwann kommt sie von sich aus und möchte ihren Vater sehen, erst dann würde ich den Kontakt vermitteln und nicht vorher.
Viele Grüße
Y.Dosse
Hi, so hart wie es klingt aber hier sollte ein Anwalt genau berechnen. Viel Glück!!!