Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor einigen Tagen erfahren, dass ich Vater einer 9 Jahre alten Tochter bin. Der V-Test ist zu 99% übereintreffend.
Das Kind ist bei einem ONS entstanden, die Mutter hat nie darüber ein Wort verloren trotzdem wir keine 5 km auseinander gelebt haben. Sie war über den Zeitraum verheiratet und erst als die Scheidung vor der Tür stand hat Ihr Mann einen ofiziellen Test gemacht um die Vaterschaft abzulehnen. Aus dem Umfeld der Mutter ist mir jetzt zu hören gekommen das der Ehemann bereits vorher (mehr als 2 Jahre)Zweifel hatte und es zu einen Übereinkommen zwischen den beiden kam. Der Ehemann hat über den Zeitraum alle steuerlichen Vorteile ausgenutzt da die Kindesmutter nicht berufstätig sondern nur Hausfrau war, er selbständig mit hohem Einkommen, hat daraus partizipiert da die Steuervorteile weit über dem lagen als der Unterhalt den er zu von mir erwarten hatte. Die Informanten würden diese auch vor Gericht aussagen. Meine Frage wie wären meine Aussicht auf Erfolg in diesem Fall die Vaterschaft abzulehnen da der Exmann bereits Kenntniss hatte und seiner Vaterschaft nicht vorher wiedersprochen hat!!! P.S. Die Kindesmutter ist auch bereits- kurz nach der Scheidung wieder verheiratet!

Hallo!

Leider bin ich da überfragt. Vielleicht kann ein Forum für „Unterhaltsrecht“ (einfach mal so googeln) bessere Auskünfte geben.

Mein Bauch-Rechtsempfinden sagt aber, da dass Kind EHELICH geboren ist, dass auch der „Ziehvater“ für Unterhalt heranzuziehen ist. Ich weiß nicht, ob man sich in diesem Fall auf den Grundsatz von „Treu & Glauben“ berufen kann; würde es in Deinem Fall aber versuchen, da - so wie Du schildertest es ja ohne Differenzen vielleicht in 12 Jahren noch nicht so gewesen wäre, dass die Vaterschaft angezweifelt wurde.

Das Problem ist, dass das Kind unter dieser „Mutter“ ja nun nicht zu leiden haben soll :frowning:
Wer nun unterhaltspflichtig ist und wie Gerichte soetwas sehen, kann ich nicht beurteilen.
In jedem Fall würde ich an deiner Stelle warten, bis der Nochehemann eine Vaterschaftsanfechtungsklage einreicht und so behördlich die Vaterschaft klären lässt. Bei www.frag-einen-anwalt.de kann man für recht wenig Geld eine Rechtsauskunft bekommen. Deine Frage kann Eindeutig gestellt werden, so dass ein Anwalt nicht „rumeiern“ muss. Ich denke, dass Du für den Einsatzvon 30 € eine Antwort erhälst, die Dir mehr Rechtssicherheit bringt.

Alles Gute
LG

guten Abend,
was für eine Geschichte- einem Freund von mir ist einmal ähnliches widerfahren. Weltweit durch alle Kulturen wird geschätzt, dass jede 10. Kind zum falschen Mann Papa sagt. Soweit ich mich erinnern kann, besteht tatsächlich die Aussicht, dass in so einem komplexen Fall eine Unterhaltspflicht verneint wird. Aber Sie sollten auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, da dies keine alltägliche und sehr verworrene Situation ist.
lg

wie die Gesetze das mit dem Unterhalt handhaben werden kann ich Ihnen auch nicht sagen. Fakt ist allerdings, Sie sind und bleiben der leibliche Vater.
Ob da Geld über die Jahre zurück verlangt werden kann, weiss ich nicht, da fragen Sie am besten einen Fachanwalt, aber von jetzt an werden Sie wohl zahlen müssen.
Warum haben Sie einen Vaterschaftstest machen lassen, wurden Sie vom Gericht gezwungen?
Wenn ein Kind in einer Ehe gezeugt wird, ist normal immer der Ehemann der Vater der automatisch eingetragen wird und er hat ja auch nichts dagegen gesagt.
Wieso haben Sie dann einen Test machen lassen, denn das dieses Ergebnis raus kommen könnte mussten Sie doch wissen?
Gruss

Hi, wenn du nachgewiesen der Vater bist kommst du aus der Nummer nicht raus und sie kann dich auf Unterhalt verklagen.

Ob du dem letzten Mann was anhängen willst wegen Steuerhinterziehung ist deine Entscheidung. Er hat das Kind im Haushalt gehabt und gezahlt, da kommst du nicht weit.

Wie oft sie sich verheiratet und wen sie beutelt ist deren Sache.

Dein Ding ist der 99% Vaterschaftstest. Auch zu einem ONS gehören 2. Freu dich, dass sie bisher andere zur Zahlung hatte oder über DEIN Kind. Kind haben ist TOTAL GEIL. Zahlen ist ein MUSS, die kleinen brauchen essen/trinken/wachsen/kleiden. Da kann einer alleine heutzutage nicht viel erreichen.

Gruß,

Andi

Hallo

ich muss schon sagen, ein sehr spezieller Fall.
Der Ehemann ist grundsaetzlich erstmal der Vater, dass ist im BGB so geregelt.

Erst wenn er die Vatersachaft aberkannt bekommt, koennte die Vaterschaft auf dich zukommen.

Grundsaetzlich wuerde ich auch einen Anwalt aufsuchen, da es sich hier um eine sehr spezielle Materie handelt.

Alternativ kannst du deinen Fall mal auf www.frag-einen-anwalt.de darstellen.

Gruss

Es wird schwer es ihm zu beweisen, Aussage gegen Aussage

Keine Ahnung aber gibt es da nicht eine Frist von 2 Jahren. Würde mich aber auch mal interessieren

Tut mir leid, keine Ahnung. Hobby-Gärtner - nicht Jurist.
Döbels

er muss innerhalb 2 jahren einspruch einlegen,sonst ist das nicht mehr änderbar!bitte paragraphen suchen.