Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn ist im November 18 geworden und somit ist die Beistandschaft des Jugendamtes die nun schon über elf Jahre versuchte den Unterhalt einzutreiben.Von den über 300 euro die mir und meinem Sohn zustanden bekamen wir zum Schluss noch 40 Euro.auf jeden Fall ht sich ein Unterhaltskückstand in Höhe von 11442 in elf Jahren angesammelt die mein Sohn,da er 18 ist jetzt einfordern möchte da er noch zur schule geht und den Führerschein,Auto und Benzin bezahlen möchte.
also gibt es da einen Berechtigungsschein zur Beratungshilfe vom Amtsgericht der es einem ermöglicht einen Anwalt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch aufzusuchen.Das haben wir dann Gestern gemacht und ich muss sagen wir waren geschockt.wir wurden behandelt wie der letzte Dreck.Der Anwalt hatte kein Interesse uns zu helfen weil er an uns nichts verdiehnt.„Da bekomm ich nur 30 Euro was soll ich da machen“.Und nur pazzig und unverschämt.Wir mussten dann gehen weil mir die tränen kamen und ich von dem Anwalt für Familienrechr eh nichts zu erwarten habe.Ich bin mir vorgekommen wie als hätte ich nie,oder selten gezahlt.Ach was solls das will hier auch keiner hören.Meine Frage ist eigentlich nur:wie kommeen wir an das geld?Nicht alles nur etwas davon.
Vielen Dank im vorraus,
Silke
Hallo liebe Silke,
ich könnt schon wieder platzen. Diese !!! … !!! Als erstes sofort den Schein zurück fordern. Dann könnt ihr es noch einmal bei einem Anwalt versuchen, der Lust hat zu arbeiten, sich als Dienstleister versteht und gleichzeitig auch noch Gesetz und Recht vertreten möchte (schwieriges Ding … …) Mach in der Anwaltskanzlei richtig Terz und beruf Dich darauf, dass das was Ihr dort hattet, KEINE Rechtsberatung war.
Zum reinen Sachverhalt:
Warum zahlt der Vater nur so wenig, wenn mehr tituliert wurde? Hast Du jemals etwas unternommen in den 11 Jahren, dass mehr gezahlt wird (bzw. natürlich das Jugendamt, sollten es nicht auch solch faule desinteressierte Sesselpuper sein …).
Wenn ein rechtskräftiger TITEL über den Unterhalt besteht, muss Dein Sohn zunächst versuchen zu vollstrecken. Die Summe nebst Zinsen errechnet ein ENGAGIERTER Anwalt und reicht Vollstreckungsklage ein, wenn eine Vollstreckung erfolglos verlief. Wenn sie erfolglos verlief, dann ist zu fragen warum.
Kommst Du aus NRW?
Du kannst mich gern über www.verlandeferber.repage1.de kontaktieren, so dass der Sachverhalt ein wenig klarer wird! Ich selbst habe 2 Kinder und einen Unterhaltsrückstand von 40.000 EUR! und versuche seit 8 Jahren meine bzw. die Rechte meiner Kinder durchzusetzen. Mittlerweil laufen die Verfahren und ich habe einen engagierten Anwalt gefunden!
Vielleicht kann ich Dir ja noch weiter helfen.
Lieben Gruß
Hallo Silke,
das Jugendamt hat sicher alles versucht damit du den Unterhalt bekommst, warscheinlich war sein Einkommen zu klein, deswegen hatte er weniger bezahlen müssen.
Gab es ein Gerichtsurteil, oder gibt es Jugendsamtsurkunden, wenn ja, dann sollte dein Sohn mit diesen zum Anwalt gehen, dieser kann deinen Sohn die Formulare zur Prozesskostenhilfe geben damit für ihn keine Kosten entstehen. Sollte es keine Urkunden und Gerichtsbeschlüsse geben, ist nachträglich nichts zu holen. Dein Sohn kann dann nur ab den Zeitpunkt der Zukünftige Forderungen in verzug bringen. Dies am besten über Anwalt oder Jugendamt.
Gruß
zutom
Hallo Silke
(endlich mal jemand, die hier mit ihrem richtigen Namen unterschreibt …),
ist eine lange Frage, die wirft aber mehr Fragen auf, als sie stellt … -
Hier in diesem Rahmen kann Dir nicht umfassend geholfen werden -
wer-weiß-was.de ersetzt keine Rechtsberatung oder keinen Rechtsbeistand.
Das geht nicht. Wenn Dir andere was anderes sagen, ist das nicht seriös.
Nur mal so (als Anfang) ein paar Stichworte, die mir so spontan einfallen
- die Unterstützung des Jugendamtes hört m.E. nicht automatisch mit
dem 18. Geburtstag auf. Die helfen, so lange der junge Mensch noch in der
(schulischen?) Ausbildung ist. - Sohn ist 18, er kann alleine gerichtlich vorgehen
- Der Anwalt kann für so ein Gespräch bis zu 190 EUR nehmen (und wem
auch immer? in Rechnung stellen), insofern ist seine Aussage mit den
30 EUR nicht zu verstehen … - Wie kommen wir an das Geld (wieso nicht alles? - entweder alles oder
nix - ein bißchen schwanger geht nicht …) - bleibt m.E. nur der
Klageweg, sage ich gleich noch was dazu … - andererseits - wenn es denn schon zu so einem Rückstand
gekommen ist - habt Ihr denn regelmäßig den Ausgleich eingefordert?
Mir ist nämlich so, daß es irgendwie wie „stillschweigend akzeptiert“
gilt, wenn ausstehende Unterhaltszahlungen nicht eingefordert werden - hast Du Nachweise über den Geldeingang? - Hast Du etwa in irgendeiner
Form quittiert, daß Du mit geringeren Zahlungen einverstanden bist?
Oder irgendwas unterschrieben, was so ausgelegt werden könnte?? - verstehe ich nicht: „Ich bin mir vorgekommen wie als hätte ich nie,oder
selten gezahlt“ - um wen geht’s denn nun? - Nächste Frage: Wie geht’s weiter mit Unterhalt? - Habt Ihr eine „Voll-
streckbare Urkunde“, einen „Titel“?? - Auch für die Zeit nach dem
- Geburtstag bis zum Ende der Ausbildung muß der Unterhalt fest-
gestellt werden
So, und wenn ich da nochmal drüberlese, bleibt eigentlich übrig,
was ich oft rate:
- Das Jungendamt um Hilfe (oder wenigstens um Beratung) bitten
- Einen Anwalt des Vertrauens einschalten. Suche auf www.anwalt.de einen
Fachanwalt für Familienrecht (ganz wichtig!), keinen jungen, am liebsten
einen, der im Osten studiert hat. Schau Dir auf dessen
(am besten dessen
eigener Seite!) seine Qualifikation und Erfahrung an und rufe da an. Sprich
mit dem Anwalt (am Telefon!) und laß Dich nicht von der RA-Gehilfin
abspeisen. Seriöse Anwälte lassen sich darauf ein.
Im Gespräch stellst Du fest, ob die Chemie stimmt und klärst schon vorab
die „Randbedingungen“ oder kannst kleinere Fragen stellen. Frag ihn auch
geradeheraus, was ihn befähigt, Dir zu helfen und was er für Erfahrungen
hat… - Keine Scheu!
Er schätzt auch die Erfolgsaussichten ein und sagt Dir, wie hoch die Kosten
sind und wer die im Erfolgs-/Mißerfolgsfall zu tragen hat.
Eine Erstberatung kostet (bis zu) 190 EUR, die ist aber bei der Summe,
um die es geht und noch gehen wird, gut angelegt.
Laß Dich nicht nur beraten, was die 11.442 EUR angeht, sondern auch, wie
Du bzw. Dein Sohn, evtl. mit seiner Hilfe, zu einem neuen Titel kommst…
Geh gut vorbereitet da hin, nimm alle Unterlagen mit, gerichtliche, private,
Kontoauszüge, Quittungen, was auch immer, chronologisch
geordnet, und schreib
Dir alle Deine Fragen (auch meine Hinweise) auf, damit Du in der teuren
Stunde nix vergißt und Dich hinterher ärgerst…
Ich würde gerne mehr sagen und mehr helfen, dazu fehlen mir aber die
Hintergrundinformationen, hoffe aber, daß ich ein paar Lösungsansätze
geben konnte.
Kannst Dich aber gerne nochmal melden, wenn Du noch mehr Fragen hast.
Ich würde mich freuen, wenn Du schreibst, wie es ausgegangen ist.
Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas