Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage von einem Bekannten bekommen, die ich nicht beantworten konnte…Es geht um folgendes :

Er lebt seit 8 Jahren in Deutschland, hat einen IHK-Abschluss (Kaufmann), arbeitet und verdient um die 1100 Netto. Er ist geschieden und hat einen 3 jährigen Sohn, der auch mit seiner Mutter in Deutschland lebt. Für ihn muss er 317 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Da sein Geld nicht reicht, zahlt er nur 150 Euro monatlich und behält seine 950 Euro.

Hat er jetzt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn sein Geld für den ganzen Unterhalt seines Kindes nicht ausreichend ist ?

Hallo,

das müsste man die Ausländerbehörde fragen, oder jemand der sich mit diesem speziellen Recht auskennt. Es sind natürlich keine idealen Voraussetzungen, wenn nicht einmal der Mindesunterhalt für sein Kind gezahlt wird. Das ist aber mein reines Bauchgefühl.

LG

Hallo,
sorry, muss bekennen, dass ich dafür wahrlich kein „Experte“ bin und ich offensichtlich mein Profil ändern muss.
Döbels

Hallo
Alson wie das genau abläuft mit deutscher Staatsangehörigkeit weiss ich nicht genau, damit kenne ich mich nicht aus. Die Höhe des Unterhaltes hat nichts damit zu tun ob er einen Deutschen Pass bekommt oder nicht. Da er aber arbeitet und schon 8 Jahre in Deutschland lebt und hier ein Kind hat , kann er den Deutschen Pass beantragen. Ich denke das er dann auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Früher gab es noch Tests also Fragen die man beantworten musste , wie das heute ist weiss ich leider nicht.
MFG
Feivel

das hat weniger mit Unterhalts- als mit Ausländerrecht zu tun! Da kann sicher das Ausländeramt Auskunft zu erteilen, auch ohne, dass ein formeller Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt wird.

weiss ich nicht. Es steht ihm ja auch ein Selbstbehalt zu. Soll er sich da mal erkundigen. Außerdem kann er zum Jugendamt gehen, die Situation schildern und Unterhaltsvorschuß beantragen, den er dann zu einem späteren Zeitpunkt in Raten abzahlen kann.

hallo,
damit kenne ich mich nicht so aus, aber er kann die Deutsche Staatsbürgeschaft auch so beantragen. Wenn er alle Kriterien erfüllt,welche weiß ich nicht,kann nix schief gehen.

lisa

Hallo,

die Staatsbürgerschaft hat mit dem Unterhalt nichts zu tun.

Hallo,

wenn sein Einkommen durch einen Vollzeitjob erwirtschaftet wird und er keine Möglichkeit hat, das Einkommen so zu erhöhen, dass er den Mindestunterhalt bezahlen kann, verschuldet er ja nicht den niedrigen Unterhalt.

Ausländerrecht ist zwar nicht mein Gebiet, aber als Argument dürfte die bewiesene Schuldlosigkeit reichen, um die Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Gruß